Kfz Steuer nach WLTP ab 1.09.2018 [ Achtung Falschberechnungen - Der kleinste kombinierte Wert aus dem CoC muss in der Zulassung bei V.7 stehen]

Hallo Dacianer,
ich habe Anfang Januar einen neuen Dacia-Dokker Diesel blue dCi 95 gekauft. Im Dacia-Dokker Datenblatt ist ein Co2-Wert von 113(116) g/km angegeben. In der Dacia-EG-Übereinstimmungsbescheinigung, welche mir mit dem Kfz-Brief gegeben wurde steht unter Punkt 4: "Alle Antriebsarten ausser reinen E-fahrzeugen gemäss Vo 2017 /1151 (falls zutreffend) WLTP Werte Benzin / Diesel ...... Kombiniert 140 g/km"
Diese 140 g/km hat vermutlich die Zulassungsstelle übernommen und folglich die Steuer mit 232E berechnet.
Wenn ich das nun richtig verstehe, werden alle Dokker-Typen (Benzin, Diesel ) zusammengefasst und daraus ein Mittelwert gebildet.
Damit wird meine "sauberer" Diesel mit 113g/km im Vergleich mit dem dreckigen Benziner mit 156 g/km beschissen und ich auch.
Nebenbei hat mein alter Dacia-Logan, Bj 2011 nur 98 g/km von sich gegeben, bzw. lt Datenblatt gehabt, wie auch immer gemessen.
Hat hier jemand dazu eine Meinung?
Gruß Alfons
 
113(116) g/km : Dieser Wert ist vermutlich nach NEFZ
Die Zulassungsstelle muss den Wert nach WLTP übernehmen, es sei denn, die Zulassung lag vor dem 01.09.18.
Wenn die 140g/km so im CoC stehen, ist nach meinem Kenntnisstand alles ok.
 
in dem Datenblatt, das ich als Kunde bekommen habe, steht unter "CO2-Emission" 113 g/km für den zutreffenden Typ. Die Schadstoff-Steuerberechnung erfolgt nach "Co2-Emission" mit Zulassung 1/2019. So interssiert mich nicht nach welchem Verfahren, dies festgestellt oder errechnet wurde. Wenn hier Dacia wissentlich einen andreren Wert vorgibt als den Wert für den ich zu zahlen habe, dann ist das Verarschung!
Zudem war meine Frage wie kann ein Schadstoffausstoßwert als gleich angesetzt werden, obwohl unter dem Typ "Dokker" Benzin- und Dieselmotoren mit 55KW, 70 KW, 75KW, 79KW und 85KW existieren. Diese sollen unter einem Emissionswert berechnet werden? Das ist doch s.o.
 
Hat hier jemand dazu eine Meinung?
Es wird kein Mittelwert gebildet.


Nachtrag: gerade bei dacia.at nachgeschaut, die haben WLTP-Werte in der Preisliste stehen. Der Dokker mit dCi 95 bläst 113 g/km aus, der Dokker Stepway mit dCi 95 wurde mit 115 g/km gemessen. So sollte es auch im CoC stehen und so sollten sich auch die Kfz.-Steuern (Deutschland nehme ich an?) berechnen. Also 142 Euro plus 18 * 2 = 36 Euro, macht zusammen 178 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird kein Mittelwert gebildet.
Wäre ja auch irgendwie grenzwertig, Diesel und Benziner noch dazu der unterschiedlichsten Motorgrößen und Verbräuche auf einen dann für alle geltenden Wert zu mitteln, wenn man andererseits aber jeden Gewichtspups eines Fahrzeugs auf grund z.B. hinterer Fensterheber verbrauchsmäßig und damit steuerlich berücksichtigen will.
Nichtsdestotrotz steht da aber auf der letzten Seite des COC einmal dieses "WLTP-Werte Benzin/ Diesel" und weiter unten (wenn LPG) "WLTP-Werte LPG/CNG/Ethanol". Trägt nicht gerade zum einfachen Verstehen dieses Papiers bei, einen Dieselfahrer dort mit dem Begriff "Benzin" oder einen LPG-Fahrer mit "Ethanol" zu verwirren.
Aber anscheinend sind die Ersteller dieses COC einfach überfordert, ein Papier zu erstellen, auf dem die Angaben eineindeutig und nicht von jedem (z.B. der Zulassungsstelle) anders interpretierbar stehen würden ;).
P.S: nach über 3 Monaten war die zuständige Zulassungsstelle noch nicht in der Lage, für unser Fahrzeug auch vom Tag der Zulassung und nicht erst dem Datum des Einspruchs geltende korrekte Werte an den Zoll zu melden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sieht man an diesem Thread und an den Erfahrungen der User mit ihren Zulasungsbehörden bzw. Steuerbescheiden ;). Das Wort Eineindeutig stammt wahrscheinlich aus einer längst vergangenen Welt.
Es ist doch ein Witz, wenn für die korrekte Interpretation eines Wischs wie dem COC extra ein 35-seitiger "Leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung" erforderlich ist, mit dessen korrekter Anwendung die Mitarbeiter in den Zulassungsstellen anscheinend auch bloß vielfach wieder überfordert sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schön, dass es noch die EU gibt, hinter der man sich verstecken kann. Manche würden wohl auch noch ihrem eigenen Todesurteil etwas Positives abgewinnen können, wenn es nur aus Brüssel käme...
Das COC ist eben nicht eineindeutig, sonst würden dort nicht bei einem Benziner die Worte Diesel (und umgekehrt) stehen! Dass ein COC in diesem Punkt auch schon einmal wirklich eineindeutig von der EU (bzw. damals im COC noch EWG genannt) vorschreibbar war, zeigt das COC meines 2007er Superbs. Dort steht nämlich nicht dieser Benzin/Diesel Verwirrungs-Nonsense, sondern unter Punkt 46.1 Abgasverhalten und 46.2 CO2-Emissionen werden einfach die für das Fahrzeug zutreffenden Werte aufgeführt. Da kann man dann auch wirklich davon ausgehen, dass mit diesen Werten nur die Werte des beschriebenen Benziners gemeint sind und nichts aus Diesel/Benzin Zusammengewürfeltes, wie hier manche fälschlicherweise vermutet haben.
Im übrigen sind es nicht nur einzelne (Privat)Personen, die dadurch verunsichert werden könnten, wie dieser Thread zeigt. Und in einer Behörde haben Ahnungslose nach dieser langen Zeit der Gültigkeit der Erstellungsvorschriften schon mal gar nichts zu suchen. Zumindest nicht hinter dem Zulassungsschalter!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ich würde meinen, das die Zulassungsstelle vermutlich Recht hat.

Hast Du Deinen Verkäufer gefragt und Dir den CO2 Wert schriftlich geben lassen?
140 sind vermutlich falsch, 113 richtig. Wer da jetzt was falsch oder richtig gemacht, kann hier im Forum niemand beurteilen, weil keine Unterlagen gezeigt wurden.
 
Für den Zoll zählt nur das COC, die Preisliste interessiert ihn nicht. Daran richtet sich die Steuer. Wenn Dacia was falschen in die COC einträgt dürft ihr das mit Dacia ausmachen ;)
 
Unter Punkt 26 steht klar und deutlich mit welchem Kraftstoff das Fahrzeug angetrieben wird, genau dazu stehen dann die Emissionen im Papier.
Dann frage ich mich ernsthaft, was dann genau an der Stelle, wo die Emissionswerte in meinem COC aufgeführt sind, die Worte Diesel und CNG/Ethanol zu suchen haben. Wahrscheinlich erwarte ich von einem amtlichen Dokument an dieser Stelle auch einfach nur zuviel...
Für den Zoll zählt nur das COC
Leider nicht, denn dann wäre es ja möglicherweise etwas einfacher und man müsste sich nicht mit dem vielfach überforderten Personal auf den Zulassungsstellen rumärgern. Selbst nach meinem Einspruch hat man dort nur eine technische Änderung mit Stichtag des Einspruchsdatums an den Zoll übermittelt. Mit dem Ergebnis, dass danach zwar der Steuerbetrag ab Tag des Einspruchs korrekt war, aber nicht für den Zeitraum davor.
Der Zoll denkt hier nicht über Sinn oder Unsinn der von den Zulassungsstellen übermittelten Werte nach (ist auch wirklich nicht seine Aufgabe), der berechnet nur und verschickt den Bescheid. Ob die zugrundegelegten/übermittelten Werte korrekt übernommen waren, juckt dort niemanden.

P.S: Heute lag endlich ein 100% korrekter Steuerbescheid vom Zoll im Briefkasten. Exakte Berechnung nach dem zutreffenden Wert aus dem COC ab dem Tag der Erstzulassung geltend für ein Jahr und Verrechnung mit dem zwischenzeitlich bereits eingezogenen, aber wegen dem für den Zeitraum von der Erstzulassung 04.12.18 bis zum Einspruch 02.02.19 immer noch falsch von der Zulassungsstelle an den Zoll übermittelten CO2-Wert daraus resultierend überhöhten Beitrags.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Im COC unter Punkt 26 schon Benzin-LPG steht ist doch klar, daß die ermittelten Abgaswerte nicht mit Diesel oder Erdgas ermittelt wurden. COC gibt es halt nur das eine Dokument das bei allen Energieträgern zur Anwendung kommt.
 
Das ist dir, mir und den meisten ja auch klar. Aber dieser Thead zeigt, dass einige Wenige durch diese "Verallgemeinerung eines Formulars" verwirrt werden können. Zumal es überhaupt keinen plausiblen Grund dafür gibt, die COC's so gestalten zu müssen. Wenn ich ein Benzinfahrzeug in einem Dokument eindeutig beschreiben will, dann verwende ich dort einfach keine Wörter wie "Diesel" oder "Ethanaol". Wenn es denn nach "EU-Vorschrift" wirklich unvermeidbar sein sollte - was ich bezweifle - setzt man dort an entsprechender Stelle wenigstens einen "Strich" oder kennzeichnet es anderweitig als nicht zutreffend. Und umgekehrt verwendet man bei einem Dieselfahrzeug nicht das Wort "Benzin". Ging ja wie bereits erwähnt auch schon einmal besser und die damaligen COC's waren auch europaweit abgestimmt. Weniger ist eben (nicht nur manchmal) doch mehr.
In D und der EU wird ein Heidenaufwand hinsichtlich einfache Sprache betrieben, um auch möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe zu geben. Und dann werden solche Dokumente "erzeugt", die nicht nur die angesprochene Zielgruppe sondern sogar Mitarbeiter einer Behörde überfordern können. Da stimmt doch dann etwas grundlegend nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem Problem Mitarbeiterschulung sehe ich das genau so. Aber für um alles in der Welt muß man in einem DOC, welches einen Benziner und nichts anderes beschreiben soll, die Worte Diesel oder Ethanol verwenden? Es geht nicht um die Einträge einmal für Benzin und darunter noch einmal für LPG. Das ist ja auch so völlig i.O, weil das Fahrzeug mit diesen Kraftstoffen betrieben halt unterschiedliche Werte aufweist. Es geht nur darum, warum man dort die Worte "Diesel" oder "Ethanol" verwenden muß. Diese sind an der Stelle und auch im gesamten DOC eines Benziners überflüssig wie ein Kropf! Und wie schon mehrfach gesagt, das konnte man vor über 10 Jahren schon einmal besser. Warum also heute nicht mehr?
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.244
Beiträge
1.021.497
Mitglieder
70.925
Neuestes Mitglied
uru
Zurück