Grünfink
Mitglied Gold
- Fahrzeug
- Dacia Logan MCV1.216V (75PS)
- Baujahr
- 2016
@J_R
Gehen tut alles - nur eine Frage der Versicherungs-Mathematik der Kfz-Versicherung wie sie das Rechnet.
Für genaueres musst Du Dich schon selbst an die jeweilige Versicherung wenden und Dir ein Angebot berechnen lassen.
Registrieren muss man sich bei vielen Kfz-Onlinerechnern nicht. Will man aber das Angebot schwarz auf weiß sehen/ausdrucken oder speichern oder zugesendet bekommen muss man seine persönlichen Daten letztendlich doch eingeben.
Davon abgesehen - ein Online-Rechner ist kein Indiz /Garantie für irgendeine beondere Qualität beim Service/Support einer Versicherung.
Du wirst von Dritten zum Thema Versicherunge IMMER nur subjektive Aussagen bekommen.
Wie gut oder schlecht die gewählte Versicherung tatsächlich arbeitet ist immer nur persönlich und vor allem immer erst im Schadenfall erlebbar.
Der Fall meines Vaters mit der HUK ist ja schließlich nur ein Fall und sicher nicht die von der HUK generell gewünschte Vorgehensweise in Versicherungsfällen. Ich wollte damit nur zeigen das man auch bei einer Versicherung mit Büro/Anprechpartner vor Ort auf die Nase fallen kann.
Umgekehrt kann ich aus eigener Arbeitserfahrung bestätigen das wir damals bei der Direkt-Versicherung "Allstat-direct" tausende Fälle pro Jahr hatten die völlig problemlos per Telefon und Mail/Fax geregelt wurden zur absoluten Zufriedenheit unserer Kunden.
Verti z. Bsp bietet die Versicherung des Zweit-Fzg in der gleichen SF-Klasse wie das Erst-Fzg an. Das kann also beim Zweit-Fzg sogar noch besser sein als SF10.
Dabei muss das Erst-Fzg noch nicht mal zwingend auch bei Verti versichert sein.
Wenn Du genaueres wissen willst musst Du dort anrufen oder deren Online-Tarifrechner benutzen.
Ich rate zum Anruf - das Angebot selbst ist kostenlos und nicht bindend.
Für Vorinfos musst Du aufmerksam lesen - Link siehe in Beitrag #8
Im Eröffnungspost geht es um die Versicherung eines Zweitwagens, also eine KFZ-Versicherung. Korrekte Bezeichnung: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (steht so in jeder Police).
Bei einem von mir verschuldetem Unfall melde ich den meiner Versicherung (Pflicht des Versicherungsnehmers). Meine Versicherung nimmt dann mit Dir Kontakt auf und entsendet einen von ihr beauftragten Gutachter um die Schadenshöhe festzustellen. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du einen Anwalt einschalten der seinerseits einen Gutachter beauftragt und Klage bei Gericht einreicht, nicht gegen mich sondern gegen die Versicherung! Das Gericht wird dann einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benennen. Dessen Gutachten ist unbestreibar, wie das vor Gericht heißt. In dieser ganzen Zeit darfst Du den Wagen nicht reparieren lassen, denn meine Versicherung wird ein Beweissicherungsverfahren bei Gericht beantragen und das Fahrzeug u.U. sicher stellen lassen.
Solltest Du mit dem Urteil nicht einverstanden sein, hast Du noch die Möglichkeit einer Privatklage gegen mich, bei der Du beweispflichtig bist. Dann aber bekommst Du es mit meinem Anwalt und meiner Rechtsschutzversicherung zu tun. Ergo ich überlasse alles der KFZ-Haftpflichtversicherung und meinen Anwälten.