Haftpflicht-Versicherung

karin55

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan MCV 1.5 dCi90 FAP eco2 65kW (88PS)
Falls dieses Thema jemanden interessiert oder in der Zukunft auf ihn zukommt:

Bisher war es 7 Jahre lang möglich unter nahen Angehörigen eine nicht mehr benötigte KFZ-Versicherung mit dem jeweiligen Freiheitsrabatt weitergeben zu können. Das wisst ihr sicherlich.

Seit geraumer Zeit ist dies lediglich noch binnen Jahresfrist möglich, dies auch, wenn die abgebende Person inzwischen verstorben ist.

In unserem Fall sieht die Sache so aus:
Die Mutter meines Mannes hat ihre Versicherung vor rund 3 Jahren aufgegeben, da sie sich aus dem automobilen Verkehr zurückgezogen hat.
Grundsätzlich könnte diese Versicherung binnen 7 Jahren wieder zu den alten Konditionen zum Leben erweckt werden - aber nur durch sie selbst!
Will nun mein Mann als Fahrzeughalter die Konditionen nutzen, geht das nicht mehr wegen der o. g. Jahresfrist.

Der Umweg:
Die Schwiegermama wird für 1-2 Monate Versicherungsnehmer (und das geht jetzt halt doch nur noch mit lebenden Personen!), um diese wieder aufleben zu lassen, danach kann sie sie an den Sohn abtreten.
Da das Auto aus gewissen Überlegungen heraus eigentlich auf mich zugelassen werden sollte, kann evtl. etwas später die Ummeldung auf mich erfolgen und auch die Versicherung auf mich übertragen werden.

Wie wir das dann genau machen werden, ist noch nicht ganz klar, denn grundsätzlich können ja Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer verschiedene Personen sein. Das wird man dann zu gegebener Zeit neu berechnen und schauen, was günstiger kommt.

So weit zu diesem Thema - vielleicht kann jemand die Information gebrauchen!

Liebe Grüße
Karin
 
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