B
ByeBye 66463
Also bist Du nicht in der Lage, eine andere Quelle zu nennen? Schade. Und nochmal, nicht ich halte das für den Sichtbereich, in Deutschland ist der Sichtbereich genau so definiert.
Hier gerne noch ein Zitat:
und darf sich zudem nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Letzteres ist vom Gesetzgeber eindeutig definiert: Das Sichtfeld des Fahrers liegt in einem senkrechten Streifen von etwa 30 Zentimetern Breite genau in der Lenkradmitte. Oben und unten wird das Fahrersichtfeld vom Feld des Scheibenwischers begrenzt.
Ich bin aber jederzeit für eine andere, nachlesbare Definition dankbar.
Hier gerne noch ein Zitat:
und darf sich zudem nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Letzteres ist vom Gesetzgeber eindeutig definiert: Das Sichtfeld des Fahrers liegt in einem senkrechten Streifen von etwa 30 Zentimetern Breite genau in der Lenkradmitte. Oben und unten wird das Fahrersichtfeld vom Feld des Scheibenwischers begrenzt.
Ich bin aber jederzeit für eine andere, nachlesbare Definition dankbar.
Magst Du mir erklären, wie Deine eigene Vermutung mit der grünen Umweltplakette, diversen Vignetten und Parkscheiben übereinstimmt? Ich kann mir die dutzende Vignetten auf die Karre pflastern und weder TÜV noch Polizei haben etwas dagegen. (Okay, ich darf sie nicht in den Sichtbereich kleben)Ich bezog mich auf das andere Foto. Und sobald die Sicht aus der Frontscheibe verdeckt wird ist es verboten.