Meine Frage bezog sich auf die Pflicht des Vorhandenseins eines Gefahrenbremslichtes bei Erstzulassungen ab
Februar 2011
Bei Nachrüstungen ist klar wie es funktioniert, z.B. durch einen
Trägkeitssensor, wie er im Nachrüstsatz vom Duster anwendung findet.
Vor längerer Zeit hatte ich irgendwo schon mal gelesen, daß verschiedene Hersteller schon vor 2011 ähnliches hatten, wobei sich da die Warnblinkanlage bei einer Vollbremsung automatisch aktivierte, die dann manuell über den Schalter der Warnblinkanlage wieder abgeschaltet werden mußte.
Da es in dem Fall aber um das automatisierte blinken der Bremslichter in einer Frequenz zwischen 4-6Hz (4-6x pro Sekunde) geht, ist dazu ein spezieller Taktgeber notwendig, der bei einer Vollbremsung den Strom an die Bremslichter entsprechend schnell unterbricht.
Soweit ist es mir ja verständlich.
Aber wie funktioniert das serienmäßige Element, das das ganze auslöst.
Ein Trägheitssensor, oder indirekt über das ansprechen des ABS?
Und das sollte oder müßte doch in der Bedienungsanleitung eines Fahrzeuges NACH EZ 02/2011 angegeben sein.
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edit:
Gerade nochmal und jetzt offensichtlich aufmerksamer gesesen:
https://www.dacianer.de/forum/softw...hrenbremslicht-setzt-dacia-um.html#post165027
Danke Texas, das könnte es sein.
Die Taktung der Bremslichter wird dann offensichtlich über die UCH durch Stromunterbrechung zum Bremslichtschalter geregelt.
Und den
Trägheitssensor im Nachrüstsatz verwendet man dann nur, um nicht in die UCH eingreifen zu müssen, um dort aufwendige Neuprogrammierungen vorzunehmen.