Europäische Union einigt sich auf Verbrenneraus für Neuwagen ab KJ 2035

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Und wieder dreht sich ein Thread in Richtung einer Grundsatzdiskussion! Nochmal, alles, was allgemeine Themen bzgl. der E-Mobilität sind, wie "wo lade ich", "wie lade ich", "das geht mir nicht schnell genug", "ich will 1000km am Stück fahren, auch wenn mir die Blase platzt", "E-Fuels oder Wasserstoff", all das hatten wir schon zur Genüge im von mir oben verlinkten und dauerhaft geschlossenen Thread diskutiert. Lest dort nach! Hier ist das nichts als OT! Sollte sich das nicht ändern, kommt hier ebenfalls dauerhaft ein Schloss an den Thread.
Ach ja, Politik und politische Themen haben grundsätzlich in unserem Forum keinen Platz! Das sollte eigentlich jeder von euch wissen, denn bei der Anmeldung hier im Forum habt ihr unserer Netiquette zugestimmt und Nr. 5 unserer Netiquette sagt das ganz deutlich!
Also, ihr habt es in der Hand, ob dieser Thread weiterhin existiert!
 
also - ich verstehe die Entscheidung nicht so ganz.
Meine Gartengeräte z.B. brauchen insgesamt mehr Sprit (Diesel und Benzin) wie mein Auto bei meinen Fahrten zur Arbeit (ca. 3x 100 km pro Woche)
Ob ich in 15 Jahren noch Sprit für meinen Bagger und die Rasentraktoren bekomme ?
Wenn dann aber so ein Depp die Stromrsorgung zerstört - was dann ?
Gibbet es eigentlich schon e-Panzer (ironie, sorry)
...
 
-> Das EU-Parlament in Straßburg hat das Ende der Zulassungen von Verbrennern ab 2035 beschlossen.
Was ich bisher nicht in der Presse finden konnte:
-geht es dabei um Typ-Zulassungen, also neue Modelle der Hersteller ab '35?
-oder Neuzulassungen von Neufahrzeugen eines schon vorher zugelassenen Typs?
 
Was ich bisher nicht in der Presse finden konnte:
-geht es dabei um Typ-Zulassungen, also neue Modelle der Hersteller ab '35?
-oder Neuzulassungen von Neufahrzeugen eines schon vorher zugelassenen Typs?
So wie ich es verstehe sind ab dem 1.1.2035 weder neue noch gebrauchte Verbrenner PKWs und Kleintransporter mit einem zulässigen Gesammtgewicht bis 2,7 Tonnen ( N1 ) nicht mehr zulassungsfähig.. Das betrifft Benziner, Diesel, LPG, Erdgas und E-Fuelsantriebe.
 
Zitat welt.de
"Konkret heißt das, dass ab dann Zulassungen für fabrikneue Pkw mit Verbrenner-Motoren nicht mehr erlaubt sind. Gebrauchtwagen sind davon aber nicht betroffen."
Ich lese, das alle Fahrzeuge welche mit fossielen Brennstoffen ( Benzin, Diesel, LPG, Erdgas und E-Fuels Nicht mehr zulassungsfähig sind. Es wird zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagen nicht unterschieden. Das ist schön versteckt in der beschlossenen Verordnung die jedes EU-Land in nationales Rechts umsetzten muss.
 
Ein Merkmal von Gebrauchtwagen ist, das sie schon zugelassen sind.
richtig. Allerdings wird ein Halterwechsel einhergehend mit einer neuen Zulassung lt. EU-Verordnung damit unterbunden.

Natürlich dürfen ab dem 1.1.2035 weiterhin Verbrennerfahrzeuge innerhalb der EU genutzt werden. Ein Verkauf einhergehend mit einem Halterwechsel allerdings nicht. Auch Importfahrzeuge ( Verbrenner ) aus nicht EU-Ländern sind nicht mehr zulassungsfähig.

Eine Hintertüre sehe ich. Wenn das Fahrzeug ausnahmslos mit einem E-Motor angetrieben wird, darf es einen Verbrennergenerator der ausschließlich die Energie für den E-Motor liefert schon. Also abwarten.

Eine Zulassung nicht verwechseln mit einer Zypgenehmigung.

@OldStyler

Für eine Zulassung sind die Straßenverkehrsämter/Behörden/Zulassungsstellen zuständig. Diese sind wiederrum mit dem KBA ( Kraftfahrtbundesamt ) online verbunden. Werden Daten von einem Verbrennerfahrzeug eingegeben ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen, wird der Bildschirm rot. Eine weitere Bearbeitung ist dann nicht mehr möglich.
 
Die Grund-Idee ist ja wirklich nett. Ich sehe die Probleme nur, dass Anwohner eines Mehrfamilienhauses (wie ich derzeit) Schwierigkeiten haben werden, die Teile zu „tanken“. Klar könnte man sagen, dass die Vermieter sich drauf vorbereiten können, aber wenn ich meinen seh.. der müsste den halben Hof ausbuddeln und Kabel legen. Und wenn kein Hof da ist? Fragen über fragen, zumindest für mich ;)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und:
Zählen Wasserstoff Fahrzeuge laut der Verordnung auch als Verbrenner? Das konnte ich nicht rauslesen.
Falls ja: autsch.
 
Für eine Zulassung sind die Straßenverkehrsämter/Behörden/Zulassungsstellen zuständig. Diese sind wiederrum mit dem KBA ( Kraftfahrtbundesamt ) online verbunden. Werden Daten von einem Verbrennerfahrzeug eingegeben ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen, wird der Bildschirm rot. Eine weitere Bearbeitung ist dann nicht mehr möglich.

Woher hast Du das Märchen, es geht um die Neuzulassung und nicht um einen Besitzerwechsel von bereits zugelassenen Fahrzeugen, somit sind Gebrauchtwagen davon nicht betroffen.

LG Rob
 
E-Fahrzeuge sind einem Verbrenner in jeder Hinsicht überlegen, günstiger in der Anschaffung, günstiger in der Reparatur / Wartung, einfacher in der Produktion. Die Reichweite der ersten E-Fahrzeuge liegt derzeit bereits über 1000 Kilometer und die Ladezeiten sind mittlerweile sehr kurz. Klar sind diese Fahrzeuge noch sehr teuer aber durch die baldigen hohen Produktionszahlen wird die Technik immer günstiger und erschwinglicher.
E-Fahrzeuge sind günstiger? Meinst Du in der Herstellung? Das kann ich mir gut vorstellen. Preislich liegen die an der Kasse doch wesentlich höher als vergleichbare Verbrenner Fahrzeuge. Das und die Tatsache das ich weder zu Hause noch auf der Arbeit laden kann sind ein Grund warum ich bisher kein E-Fahrzeug haben kann.
Ich habe schon viele Wallboxen installiert. Kein Kunde war bisher Mieter in einem Mehrfamilienhaus . Das waren alles finanziell besser gestellte Menschen. Ich finde den Umstieg über´s Knie gebrochen. Die Infrastruktur braucht noch länger als bis 2035. Dem Klima bringt es auch nichts. Das Öl was wie in Europa nicht kaufen, kaufen dann andere Länder und verbrennen es.
 
Ja ja... die Presse. In China ist ein Betrieb von Verbrennerfahrzeug kaum noch möglich. Die Schreiberlinge sollten sich vorher kundig machen. Das betrifft in China auch Hybridfahrzeuge.

@OldStyler

mit einem Besitzerwechsel ist eine Zulassung verbunden. In dem EU-Beschluss wird von einer Zulassung geschrieben.

@ alle

Für mich ist der Sack zugebunden. Brauche ab dem Datum eh kein Fahrzeug mehr. Fahre schon 4 Jahre ein E-Fahrzeug und werde mir keinen Verbrenner zulegen. Ich freue mich über die kommende E-Mobilität einhergehend mit den autonomen Fahrzeugen. Die Wirtschaft wird es richten ob das autonome Fahrzeug im privatbesitz oder den ÖPV flächendeckend abdeckt mit Strom oder Wasserstoff betrieben wird.
 
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