Erhöhung der Anhängelast

Es gibt ein Verhältnis Leergewicht zu zul Anhängelast.

So ist es!

Wenn die Eigenmasse des Zugfahrzeuges zu gering ist, genügt diese nicht mehr, um in bestimmten Situationen den Hänger wieder beruhigen zu können.

Dann wirft der Hänger das zu leichte Zugfahrzeug aus der Spur.

Auch beim bremsen in Kurven kann es dann passieren, daß der Hänger das Zugfahrzeug in den Untersteuerbereich schiebt und man plötzlich im Gegenverkehr landet.

Nur weil das Zugfahrzeug zu wenig Gewicht auf der Vorderachse hat, um hier noch ausreichende Traktion bieten zu können.

Alles hat nichts, aber auch absolut nichts mit der Motorleistung zu tun.
So darf ein Transit mit 85 PS oder ein Trafic mit 100PS, 2000kg an den Haken nehmen und beide haben ein genehmigtes Zuggewicht von 4700kg.

Beide haben dabei weniger PS als der 16er Benziner im MCV mit 105PS.
 
Moin,

dann lassen wir es dabei @Micha. Wir müssen ja nicht jedes Thema zu Tode diskutieren *lächel*

a010.gif

Das sagt ja genau der Richtige !!!
a010.gif
 
Viele die ich kenne fahren richtige Zug-
fahrzeuge wie Mitsubishi Pajero oder Mercedes E od.M-Klasse, .....

Insider werden schon wissen warum. ;)

Wenn da so ein 700kg Teil im Hänger mal leicht erschrickt und zusammenzuckt, entspricht das wahrscheinlich dem Unruhefaktor eines 1500kg Wohnwagens, der sich auf Spurrillen aufschaukelt und vom schweren Zugfahrzeug abgefangen werden muß.

OT
aber man könnte doch mit dem Pferd einen Autoanhänger mit MCV obendrauf ziehen?
 
MCV als Zugfahrzeug

Wer sagt das der MCV nicht als Zugfahrzeug taugt?
Habe mit meinem einen Ford Mustang aus Rotterdam auf einem Autotrailer bis nach Timmendorfer Strand geschleppt.
War zwar nicht ganz legal, hat aber alles ohne Mucken geklappt.
Habe den MCV 1,6 mit 87PS.

MfG

Klaus
 
Der taugt mit Sicherheit zum Zugfahrzeug und ziehen kann er wesentlich mehr, als für das, was er zugelassen ist.

Bei umsichtiger Fahrweise (trotzdem nicht erwischen lassen) wird auch nie was passieren.

Nur wie sooft im Leben, ......... selbst versucht man vorsichtig zu sein damit nix passiert ........ und dann kommt einer von sonstwo her, - direkt vor die Schnauze und aus heiterem Himmel, - und schon hat man ein Problem.

Und wenn dann noch die blauen ins Spiel kommen, hat man neben dem Schaden auch noch ein juristisches Problem, weil zu schwerer Hänger und mitverschulden.
 
Klar geht das Klaus,

abba wie oft holste ne`n Auto aus Holland?
Der Weg zum Tierarzt, zur Weide oder gar Händler!
Sage liebegern alles Gute dem MCV zu, aber irgendwie
muss auch ich ehrlich bleiben!

Aber das ist doch ein Schiss dagegen, ist doch alles eben um die Ecke.
Dafür brauche ich keinen Pajero für 35.000 €uronen, das macht der Logan MCV auch. Fahre mit meinem auch gelegentlich mit Viehanhänger auf der Koppel rum, bisher immer ohne Probleme. Genug Bodenfreiheit haben unsere Fahrzeuge allemal.

MfG

Klaus
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #37
Guten morgen

Die susi is meine zweiter dacia

is diesmal ne limo deswegen auch die angaben
ist nicht mehr mein aktuellles fahrzeug der schweinelaster

mit dacia habe ich schon gesprochen und die sagten nichts dazu wäre angeblich nicht möglich

was aber nicht sein kann weil man immer was verändern kann
nur wie das ist hier die frage

ach die susi is baujahr 2006

danke für eure antworten
 
Guten morgen,

um mal ein stichwort in die runde zu werfen, das hier -- in diesem thread --, soweit ich gesehen habe, noch nicht erwähnt wurde, aber bei der fragestellung des TE doch eine gewichtige rolle spielen könnte: das zulässige zuggesamtgewicht.

IIRC wurde hier in diesem forum schon desöfteren darauf hingewiesen, daß der mcv zwar theoretisch eine ganz nette AHL hätte, diese aber in der praxis nur halb soviel wert sei, weil eben das zulässige zuggesamtgewicht relativ bescheiden sei.

Ich hab' die konkreten zahlen jetzt nicht im kopf, möchte aber im zusammenhang mit der fragestellung des TE eben eine ganz einfache frage in den raum stellen: was nützte eine eventuelle erhöhung der AHL, wenn das zulässige zuggesamtgewicht nicht ebenfalls erhöht würde ?
 
Tach.

Also Du darfst 1100kg ziehen. bis 5% Überladung wird die Weiterfahrt immer erlaubt, bis 10% Überladung kann die Weiterfahrt untersagt werden (ist aber selten. Sogar bis 20% kann die Weiterfahrt erlaubt werden). Alles unter 10% kostet bei <7,5t gG 10 Euro.

Also rechnen wir mal:
5%: 1100kg + 5% = 1155kg. Die Stützlast wird abgezogen, also nochmal +55kg = 1205kg.
10%: 1100kg + 10% = 1210kg. Nochmal + 50kg = 1260kg.

Um ein Pferdchen auf Land und Kreisstraßen auf die Weide zu bringen sollte das doch reichen, oder?

Gruß,
dacian
 
Der taugt mit Sicherheit zum Zugfahrzeug und ziehen kann er wesentlich mehr, als für das, was er zugelassen ist.

Es ist nicht wichtig, was die Datsche ziehen kann, es ist wichtig, wieviel sie beherrschen kann und zwar in jeder Fahrsituation bis 80 km/h. wie z.B. bremsen, ausweichen.-_-
Und es ist noch wichtig, wieviel der Fahrer beherrscht. :rolleyes:
 
Moin,

selbst wenn Du nur die werksseitig zugelassenen 1150kg ausnutzt wird es mit der Zuladung im Logan schon sehr knapp.
Weil durch das recht gering angesetzte Gesamtzuggewicht im AUto kaum noch etwas zugeladen werden darf.
 
.
... das Boot( Gesamtgewicht 1300 kg ) möchte ich ein paar mal ans Heimgewässer fahren( ca. 30 km ), evtl. 1x im Jahr nach Kellenhusen( 450 km ) oder nach Barßel im Landkreis CLP ( 230 km ).

... unser neuer gebrauchter Wohnwagen wiegt voll beladen max. 1000 kg. Wenn wir alle im Auto sitzen, sind wir ca.100 kg über der zulässigen Gesamtmasse.:naughty: ( leichter geht es nimmer )
.
 
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