Endpreis nur noch unverbindlich?

thomas-65

Neumitglied
Fahrzeug
Dacia Logan MCV, 1.6 16V
Baujahr
N/A
Hallo Zusammen,
nach 13 Jahren muss langsam ein neues Auto her, im Dacia Autohaus in der Nähe habe ich mir den Sandero angeschaut und würde den auch eigentlich so gerne ordern. Als es dann ans aufrechnen des Enpreises ging kam vom Verkäufer dann der Hinweis, das der berechnete Preis quasi unverbindlich sei und ich bei einer Bestellung akzeptieren müsse, das der tatsächliche Preis erst am Tage der Auslieferung nach dem dann gültigen Listenpreis festgelegt wird. Lieferterim (natürlich auch unverbindlich) wäre wohl Januar 24.
Ich hab hier an anderer Stelle schon einige Posts gefunden die über ähnliches berichten aber das war in 2022.
Wie schon gesagt der letzte Neuwagenkauf liegt mehr als 10 Jahre zurück. Wie sind da aktuell Eure Erfahrungen, ist das nun allgemein so üblich oder ist das von Händler zu Händler ggf. unterschiedlich?
Grüße Thomas
 
Bei mir wars beim Jogger.
An der ersten Anlaufstelle, wurde mir eine unverbindliche Offerte ausgehändigt. Dort stand ein anderer Listenpreis drauf, als der z.Bp. im Showroom. Nach einem Telefonat mit Dacia Schweiz‍♂️ wurde die Offerte geändert.
Dieses Wissen nahm ich gleich mit. und konnte es gleich bei den nächsten 2 Anlaufstellen brauchen. Den trotz Listenpreis und Ausschilderung in den Showräumen wurden mir stehts der höhere Betrag in die ersten Offerten eingetragen. Jedoch anstandslos geändert. Wär irgendwodurch um die 200-300 Franken.
Haben oder nichthaben, dass ist hier die Frage.

Ich denke aber, dass dies unter Umständen so 'normal' ist.
 
Als es dann ans aufrechnen des Enpreises ging kam vom Verkäufer dann der Hinweis, das der berechnete Preis quasi unverbindlich sei und ich bei einer Bestellung akzeptieren müsse, das der tatsächliche Preis erst am Tage der Auslieferung nach dem dann gültigen Listenpreis festgelegt wird. Lieferterim (natürlich auch unverbindlich) wäre wohl Januar 24.

Solche überkluge Verkäufer gibts leider immer wieder. Preis & Ausstattung gelten ab Tag der Bestellung.



Heute sagen Sie dir "Januar 24", mag sein es wird April 24 und bis dahin der Wagen ~500 Euro mehr kostet, weil es mehrere Preiserhöhungen gab. (Hatte es beim Sandero schon gegeben)
 
Ein PKW wird nach den zum Zeitpunkt des Kaufs ausgehängten Bedingungen verkauft (aktuelle Preisliste im Internet) UND VERBINDLICH festgelegt.
Ich halte das für einen Verstoßes gegen BGB, mit denen sich die klammen Dacia Händler mit eh schon der geringsten Marge der Branche gegen die eigene Händler Vertrags Willkür von Renault absichern wollen.

Das gibt es so NIRGENDWO, bei keiner Marke, wo ich für mein neues Auto angefragt habe.
(Dacia war allerdings kein Kaukandidat)

Mein neuer Seat Arona hat von Kauftag bis zum Auslieferungs-Tag 2 Preisrunden erlebt und ist ca 3% teurer geworden.... Im Vertrag war der Preis verbindlich, nur die Lieferzeit unverbindlich.
Offensichtlich verlangt dann Renault zum Zeitpunkt des Kaufs einen höheren % Anteil vom VK Preis vom Händler... Bei VW eben nicht...da bleibt der offensichtlich immer im Anteil gleich.

Mit mit könnte man das nicht machen, das Unvermögen zeitnah kostengleich zu liefern, auf den Kunden abwälzen... Bäh.
Mein Dokker war damals 2017 zum Glück bereits im Vorlauf zum AH... Da stellte sich das Problem nicht, da waren die showrooms mit verfügbaren PKW auch noch voller.
 
Ich liess den Jogger-Hybrid im Frühling dieses Jahres nach der Probefahrt mündlich grob offerieren und mir wurde damals gesagt, dass eh der Preis der Preisliste zum Auslieferungszeitpunkt zählen würde. Ob das in der Schweiz rechtlich so korrekt ist weiss ich nicht, aber ich werde das im 2024 wenn der Kauf konkret wird sicher abklären.
 
Moin zusammen.

Also wie ist die Preispolitik bei Dacia wirklich unter seriösen Händlern geregelt?

1. Beim zunächst VERBINDLICHEN Bestellen des Wagens durch 2 Unterschriften - 1 x AH und 1 x Kunde - verpflichten sich beide Parteien das Geschäft zum Zeitpunkt der Unterschriften gemäß Konfiguration und errechnetem VK Preis nach aktueller Liste in der Zukunft (Auto existiert in dem Fall noch nicht) abzuwickeln. Es handelt sich RECHTLICH noch NICHT um den Kaufvertrag. Die Ware ist zu diesem Zeitpunkt nicht vorhanden - muss noch gebaut werden. Die Sachlage wird noch sehr wichtig. Siehe nachfolgende Punkte.

2. Der eigentliche Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn das AH die bis dahin einseitige Willenserklärung in Punkt 1. irgendwann im Laufe der Wartezeit dem Kunden als nunmehr als ein tatsächlich gebautes [Wagen existiert physisch im Werk], oder als baubares Objekt [Freigabe Produktion bei Dacia] schriftlich dem Kunden vor Auslieferung (befindet sich z. B. auf dem Transportweg) deklariert. Jedoch spätestens mit Vorlage der Rechnung am Tag vor oder bei Übergabe des Wagens, somit dem Kunden tatsächlich verkauft hat, oder die Bank den Wagen für den Käufer dem AH bezahlt hat, ist der Vertrag endgültig geschlossen. Aus der jur. Zukunft wird jur. Gegenwart. Der Händler und NUR dieser hat ein Optionsrecht WANN er den Wagen als zur Zahlung fällig stellt. Stichwort bei vereinbarter Vorauskasse bei der verb. Bestellung ist dies ebenfalls bedeutend.

3. Der ausgehandelte Wunschpreis wird also nur bei Schritt 2. rechtsverbindlich zu einem Fixpreis. Das ist enorm wichtig bei Streitigkeiten. Hierbei spielt Punkt 4. eine wesentliche Rolle. Davor ist der Preis unverbindlich in der Zukunft. Der Gesetzgeber hat aber da eine Hürde zum Verbraucherschutz aufgebaut!

4. Fallstrick Autokauf aus Sicht des Gesetzgebers. Der vorab ausgehandelte Preis, der in einer Bestellung fixiert wurde, ist 4 Monate ab verbindlicher Bestellung nach Punkt 1. für beide Parteien bindend. Heisst erhöht Dacia den Preis darf der Händler diesen erst nach 4 Monaten weiter reichen. Jedoch MUSS er dann VORHER dem Kunden bei Bekanntwerden dies mitteilen!

5. a) Wurde Punkt 4. berücksichtigt und die Bestellung noch nicht in den Kaufvertrag gewandelt - siehe 2. - dann kann der Kunde jetzt schadlos abspringen. Der Händler bleibt auf dem Auto sitzen.
5. b) Wurde die verbindliche Bestellung schon in den Kaufvertrag umgewandelt, ist der Kunde im Nachteil. Diese Benachteiligung muss aber schon in den AGB's des Vertrags drinn stehen. Steht die gesetzliche Klausel nicht drin, dann darf keine Erhöung weiter gegeben werden, da dem Kunden ein rechtlicher Schutz (Aufklärung) quasi vorenthalten wurde.

6. Die seriösen Verträge haben alle diese Klauseln drinn, da es was gestezliches ist. Lest Euch also Alles durch bevor ihr was unterschreibt. Nehmt erst mal das ganze Papierzeugs mit nach Hause und macht Euch schlau bevor es zu spät ist. Lasst Euch nicht zur Unterschrift drängen.

7. Die freiliige Preisfixierung bei Dacia beträgt wohl 6 statt 4 Monate (Stand 2022). Heisst liefert Dacia den Wagen vor Ablauf der 6 Monate ab Bestelldatum verkaufsfähig aus, sind Preiserhöhungen nicht zu erwarten.

8. Kann Dacia seine internen 6 Monate Lieferzeit nicht halten, weil es zu unerwarteten Preissprüngen beim Lieferantenwechsel kommt, wie z. B. als die Lieferketten zusammen brachen und die Ware teurer wurde, kann Dacia sehr wohl die neuen Preise verlangen. Wobei Punkt 2. wieder eine große Rolle spielt. Man beachte Punkt 10. in diesem Zusammenhang.

9. In Lieferverzug setzen. Will man dringend das Auto in der gesetzlichen Pufferfrist von 4 Monaten ab Bestelldatum z.B. wegen Angst vor bekannten inflationären Preissprünge, oder vlt. aus beruflichen Gründen haben, kann man Lieferverzug geltend machen. Dazu muss aber schon der Kaufvertrag vorliegen und in diesem ein verbindliches Lieferdatum z. B. jenseits der 4 Monate drinn stehen. Ansonsten kann man eine verbindliche Bestellungen meistens stornieren und woanders das Auto kaufen. Es sei denn der Händler besorgt das Auto in der Frist!!!

10. In den verbindlichen Bestellungen mit Konfiguration findet man branchenüblich nur unverbindliche Lieferzeiträume UND Ausstattungsdeatailles! Dacia behält sich wie branchenüblich das Recht vor den Wagen anderst soweit technisch vertretbar auszustatten als angeboten, um den Preis meistens halten zu können. Dies wird dem Handel vorab während der Produktion schon mitgeteilt. Der Handel sollte auch dies dem Kunden mitteilen, leider wird das gerne mal vergessen. Verschweigen kann Teil einer Vertragsverletzung werden.

11. Endpreise sind also in dieser Branche bei Massenfertigung immer unverbindlich.

Vielleicht hilft es weiter.

Gute Nacht.

Disclaimer: das obige ist keine Rechtsberatung und völlig unverbindlich. Änderungen jederzeit vorbehalten. Ich übermehme keinerlei Haftung. Es gilt was vor Ort vereinbart wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe im Juli 2022 einen Extreme+ mit Liefertermin Juli 2023 bestellt. Ich musste sicher stellen im Juli 2023 ein Auto zu haben wenn das Leasing ausläuft.
Gebaut wurde er im Dezember 2022.
Bezahlt habe ich den aktuellen Preis. Habe aber kein Microcloud, Extended Grip und kupferfarbene Verzierungen bekommen...
 
Ich habe im Juli 2022 einen Extreme+ mit Liefertermin Juli 2023 bestellt. Ich musste sicher stellen im Juli 2023 ein Auto zu haben wenn das Leasing ausläuft.
Gebaut wurde er im Dezember 2022.
Bezahlt habe ich den aktuellen Preis. Habe aber kein Microcloud, Extended Grip und kupferfarbene Verzierungen bekommen...
Ein schönes Beispiel was passiert, wenn man keinen Vertrag in der Tasche hat. Verträge sind anfechtbar, Bestellannahmen nicht.
 
Ich habe 6 Autos bei Dacia gekauft und immer nur eine
Unverbindliche Bestellung
erhalten und unterschrieben, nie eine verbindliche.
Gibt es bei Dacia-Händler in Deutschland überhaupt eine verbindliche Bestellung?
 
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