Einkaufswagen!

Holle

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Spring Comfort plus- Ural m67 Oldtimer- Ducato 280-Oldtimer
Baujahr
2021
gestern bei Aldi ist mir eine Frau Wohl der Einkaufswagen durchgegangen. da ich im Auto sass hab ich nur ein Rums vernommen. Bin dann ausgestiegen und sagte der Frau sie solle ein wenig besser aufpassen. da es stark regnete hab ich so nichts am Kotflügel gesehen hab mir aber trotzdem die Autonummer aufgeschrieben. Zuhause als es nicht mehr regnete hab ich dann den kratzer gesehen. Hab über die Polizei den Halter ausfindig gemacht und mich mit dem Halter in verbindung gesetzt. Ein Heiloses Durcheinander. Erst sagte die frau sie hätte gar nichts bemerkt später bemerkte sie das der wagen wohl dagegengerollt sei. Ihr mann meinte der Kratzer kommt nicht vom Einkaufswagen. das ganze ging dann soweit das die polizei abends um 19.00 Uhr mit zum Aldi gefahren ist um das ganze Nachzustellen. Der verursacher ist nicht einsichtig und nicht zu bewegen das man sich gütlich zu einigt. Ich wäre mit 100 Euro zufrieden gewesen damit hätte ich das ganze repariert. Die Einkaufswagen haben zwar seitlich plastikleisten aber das gibt trorzdem schöne Kratzer.
Schöne Weinachten
 
Nachdem in diesem Fall die Fahrzeugversicherung des Gegners nicht zuständig ist, bleibt nur seine Privathaftpflicht (sofern er eine besitzt) sich für den Schadten zuständig erklärt.

Nachdem Schaden und Unfallort bereits protokolliert, die Schuld des Verursachers durch die Polizei offensichtlich festgestellt ist und Du auch die Anschrift besitzt, würde ich wie folgt vorgehen:

- Gutachten einer Dacia Vertragswerkstatt einholen (keine freie Werkstatt sonst könnte Mauschelei unterstellt werden)
- das Gutachten mit Fristsetzung der Beantwortung an den Verursacher senden, damit er die Möglichkeit hat, daß seine Haftpflichtversicherung ihrerseits den Schaden ebenfalls ansehen kann.
-auch Namen der aufnehmenden Polizisten, Anschrift der Polizeiwache und Unfallzeit sollten enthalten sein.

Das ganze natürlich von einem in diesem Fall dringend angeratenen Anwalt formuliert.

Bis dahin auch auf keinen Fall Eigenversuche der Schadensbeseitigung.
Alles so belassen wie es ist und wie es auch auf den sicherlich vorhandenen Polizeifotos zu sehen ist.
 
Nachdem in diesem Fall die Fahrzeugversicherung des Gegners nicht zuständig ist, bleibt nur seine Privathaftpflicht (sofern er eine besitzt) sich für den Schadten zuständig erklärt.
Unter bestimmten Umständen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners den Schaden ersetzen. Ist der Einkaufswagen z. B. beim Beladen des Fahrzeuges weggerollt --> Kfz-Hapftpflichtversicherung. Ist der Einkaufswagen auf dem Weg zum parkenden Fahrzeug weggerollt --> private Haftpflichtversicherung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unter bestimmten Umständen muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners den Schaden ersetzen. Ist der Einkaufswagen z. B. beim Beladen des Fahrzeuges weggerollt --> Kfz-Hapftpflichtversicherung.

Ist das echt so?
Ich vermute Du beantwortest die Frage mit "Ja", daher ist sie natürtlich mehr rhetorisch, ich bin da echt überrascht.

Spielt es dabei eine Rolle wer das Fahrzeug beläd?

Wenn der von mir geführte Einkaufswagen gegen ein Auto knallt hätte ich das immer meiner Privathaftpflicht gemeldet, ist aber gut zu wissen, im Fall der Fälle habe ich dann auf gar keinen Fall beladen. :rolleyes:

Quatsch, immer nur die Privathaftflicht.

Jetzt bin ich gespannt....
 
Einfach Quatsch.... be,- und entladen gehören zum Nutzung des Fahrzeuges! Sind daher der KFZ Versicherung zu zuordnen. Anders sieht es aus wenn der Schädiger mit nem Fahrrad da war, dann kommt die Privathaftpflicht auf.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Warum werden hier so viele nach Ratschläge/Einschätzungen nach dem Bauchgefühl gegeben? Manchmal könnte man auch einfach die große Suchmaschine nutzen.
 
Der verursacher ist nicht einsichtig und nicht zu bewegen das man sich gütlich zu einigt.

Solche Leute mag ich... :kotz2:

Wenn einer aus Versehen mein Eigentum beschädigt und willig ist den Schaden zu begleichen, dann werde ich versuchen den Schaden so klein wie möglich zu halten und ihn so billig wie möglich auszubügeln, wenn er aber versucht sich aus der Affaire zu ziehen, dann werde ich sauer.

Mein Mann des Jahres 2018 war ein Fahrer eines grünen Mazda, der hatte das Pech auf dem Supermarktparklplatz hinter mir zu stehen, das Fahrzeug vor mir musste zurück und ich habe sein Auto übersehen, er hat noch gehupt, ich wollte noch bremsen, aber Rumps.

Wir hatten beide alte Autos und mein altes Auto hatte sogar noch eine Anhängerkupplung, was seiner Nummernschildhalterung nicht gerade gut getan hat.

Nach dem er den Schaden kurz begutachtet hatte, die Frontschürze hatte auch was abbgekommen, sagte er "OK, gib mir 50 € und der Fall ist erledigt, das kann ich kleben und selber lackieren und die Halterung fürs Nummernschild kauf ich neu." Ich fand das fair und gab dem Mann die 50 €.

Im Supermarkt ist er mir noch mal begegnet, begegnet ist gut, er hat mich richtig gesucht und als er mich sah sagte er "Endlich habe ich dich gefunden!" Ich dachte mir "Mist was will er denn jetzt von mir?".

Ich machte ein ziemlich erstauntes Gesicht als er mir einen Fünzigeuroschein in die Hand drückte "Du hast mir zwei Fünfziger gegeben nicht nur einen!".

Das war so, im Eiffer des Gefechts habe ich zwei Scheine erwischt statt nur einen.

Ja solche Leute gibt es auch noch!
Deswegen mein Mann des Jahres 2018! :yes::yes::yes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach Quatsch.... be,- und entladen gehören zum Nutzung des Fahrzeuges! Sind daher der KFZ Versicherung zu zuordnen. Anders sieht es aus wenn der Schädiger mit nem Fahrrad da war, dann kommt die Privathaftpflicht auf.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Warum werden hier so viele nach Ratschläge/Einschätzungen nach dem Bauchgefühl gegeben? Manchmal könnte man auch einfach die große Suchmaschine nutzen.

Möcht ich mal einen Einwand anbringen.
Meine Beifahrererin hatte die Tür beim Einsteigen an ein nebenan stehendes Auto geknallt.
Gehört auch zur Nutzung eines Autos !!!
Unwissend hatte ich den Fall der Autohaftpflichtversicherung gemeldet und die hätten den auch bezahlt, aber da ich dann mit den Prozenten raufgekommen wäre habe ich den Schaden selber beglichen.
Nach Monaten flatterte mir von meiner Privathaftpflichtversicherung das jährliche Mitteilungsblatt ins Haus und
da stand genau der Fall mit der Beifahrertür drin. Mit der Folge, das ich den Schaden an die Haftpflichtversicherung gemeldet habe und die haben dann den schon selbstbezahlten Schaden ohne Probleme übernommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Manche Vedrsicherungsregeln sind schon seltsam.
Beispiel Haftpflicht für PKW Anhänger:
Verursache ich damit während der Fahrt einen Schaden, muss die Auto-Haftpflicht zahlen.
Verursache ich einen Schaden, wenn ich den Anhanger von Hand bewege zahlt die Privathaftplicht.
Nur wenn der Anhänger sich während der Fahrt vom Zugfahrzeug löst und einen Schaden verursacht, ist die Anhänger Versicherung dran.
 
Deshalb leihe ich mir immer einen Anhänger aus......;):D
 
gestern bei Aldi ist mir eine Frau Wohl der Einkaufswagen durchgegangen. da ich im Auto sass hab ich nur ein Rums vernommen. Bin dann ausgestiegen und sagte der Frau sie solle ein wenig besser aufpassen. da es stark regnete hab ich so nichts am Kotflügel gesehen hab mir aber trotzdem die Autonummer aufgeschrieben. Zuhause als es nicht mehr regnete hab ich dann den kratzer gesehen. Hab über die Polizei den Halter ausfindig gemacht und mich mit dem Halter in verbindung gesetzt. Ein Heiloses Durcheinander. Erst sagte die frau sie hätte gar nichts bemerkt später bemerkte sie das der wagen wohl dagegengerollt sei. Ihr mann meinte der Kratzer kommt nicht vom Einkaufswagen. das ganze ging dann soweit das die polizei abends um 19.00 Uhr mit zum Aldi gefahren ist um das ganze Nachzustellen. Der verursacher ist nicht einsichtig und nicht zu bewegen das man sich gütlich zu einigt. Ich wäre mit 100 Euro zufrieden gewesen damit hätte ich das ganze repariert. Die Einkaufswagen haben zwar seitlich plastikleisten aber das gibt trorzdem schöne Kratzer.
Schöne Weinachten
Was für ein TamTam um €100, inkl. Polizeieinsatz. Und um die Ecke fehlt ein Beamter, während einer Oma die Handtasche entrissen wird.
 
Für mich sind hundert euro viel geld.... Was lernen wir also daraus ? Auch bei Regen alles sofort dokumentieren
(Und wir brauchen mehr Polizisten)
Für mich sind hundert euro viel geld.... Was lernen wir also daraus ? Auch bei Regen alles sofort dokumentieren
(Und wir brauchen mehr Polizisten)
Ja, weil dir eine trockene Jacke wichtiger war, hast du letztendlich die Polizei bemühen müssen. Das ist vermessen. Anderenfalls hätten beide Parteien vorort den Schaden feststellen und womöglich außerbehördlich regeln können.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
44.176
Beiträge
1.091.204
Mitglieder
75.791
Neuestes Mitglied
gerd05.61
Zurück