Duster III defekt

letzter Beitrag #170 vom 05.04.2025: Also laut Anwalt und A**G Rechtsschutzversicherung habe ich einen Anspruch auf einen Leihwagen. Die Frage ist nur ob Dacia oder der AH mir ein Fahrzeug zur Verfügung stellen müssen.
Gibt es in der Sache "Rückabwicklung des Kaufvertrages" mittels Anwalt nach knapp vier Wochen vielleicht schon Neuigkeiten ?
 
Nachdem ich jetzt etwas Stress gemacht habe und gebeten habe das zu Eskalieren, habe ich etwas mehr herausbekommen.

Das Getriebe, das geliefert wurde, steht noch im Autohaus und man wartet jetzt seid knapp 2 Wochen auf Anweisung von Renault. Erst wurde mir gesagt, dass man das kaputte Getriebe nach Frankreich geschickt hat.
Jetzt wohl doch nicht.

Habe gestern den Kundenservice aufgefordert mir alles schriftlich zu bestätigen, da ich bisher nichts in der Hand habe und alle Infos immer nur am Telefon bekomme.
Da gab es bisher keine Rückmeldung.
Das Autohaus habe ich eben angerufen und auch mitgeteilt, dass ich jetzt alles schriftlich möchte.

Wenn bis Freitag nichts vorangeht, schreibe ich Dacia Frankreich selber an, mit Kundenservice und Autohaus im Cc und setzte eine Frist für die Reparatur.
Sollte die Frist verstreichen, werde ich leider auch eine Rückabwicklung anstoßen.

Dass vom 14.4 bis heute ein neues Getriebe neben dem Auto steht, das nicht eingebaut werden darf, weil der Hersteller es nicht gebacken bekommt, geht gar nicht.
 
Beitrag #186 vom 10.04.205: Laut Mechaniker sind es 17 Stunden, die er dafür braucht.
Und er muss es wohl zeitnah machen, obwohl der Kalender voll ist, weil sie Vertragspartner von Dacia sind.
"Dass vom 14.4 bis heute ein neues Getriebe neben dem Auto steht,..."
"Zeitnah" - Sooo brandeilig scheint es dem Vertragspartner von Dacia dann doch nach über zwei Wochen Untätigkeit nun nicht wirklich zu sein ... wobei ein Zeitraum von zwei Monaten wäre umgekehrt da als nicht mehr zeitnah anzusehen.
 
Wenn das Auto länger in der Werkstatt steht, als ich damit gefahren bin, muss da zeitnah was passieren.
Hätten sie was gemacht oder man müsste auf Ersatzteile warten ok
Es steht aber da und sammelt Staub.

Ich hatte bisher immer Verständnis, auch wenn ich alle Details selber suchen musste, die eigentlich vom Hersteller oder Autohaus kommen sollten.

Ich will nächsten Monat in den Urlaub und Campen, das kann ich mit dem Mietwagen nicht machen u.a. wegen der hohen Selbstbeteiligung.
 
Urlaub und Campen ohne das eigene Auto oder Ersatzfahrzeug (Mietwagen) bei Eigenanreise dürfte ein extrem schwieriger Sachverhalt sein um da mit durchsetzbarem Schadenersatz zu punkten. Denke selbst eine Reiserücktrittsversicherung bei Eigenanreise zu beanspruchen (da Auto wegen Werkstattaufenthalt nicht verfügbar ist) wäre eine besondere Herausforderung. Wünsche dir eine gute Lösung "zeitnah" zu finden.
 
Ja wird nicht durchsetzbar sein, wird aber mehr Druck aufbauen, weil sie wissen, dass der Kunde dann sehr angepisst sein wird.
 
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