Dashcam im MCV

So schnell wird man ganz freiwillig zum IM und Polizeihelfer mit elektronischer Fußfessel .
 
...DE ist ein Land in dem der Datenschutz hoch gehalten wird...
[ironie ON]
... v.a. dann, wenn sich eNgliSchsprAchige "freunde" einen feuchten kehrricht darum scheren ... :D :rotate: :prost: :rotate: *)
[ironie OFF]


*) oder allgemeiner : ... v.a. dann, wenn es darum geht, täter zu schützen und opfer im regen stehen zu lassen ... :angry:
 
Nö...ist völlig (l)egal, denn "privat aufnehmen" darf ich erstmal ziemlich viel.... auf öffentlichen Gelände (= Strasse) erst recht. Wäre das anderes wären alle Kameras auf öffentlichen Plätzen illegal (Unabhängig welche Interessen dahinter stehen).

Nach deiner Argumentation dürfte ich an meinem Haus eine rundum schwenkbare Überwachungskamera installieren. Neben dem eigenen Hauseingang, dem Vorgarten und dem Platz vor der Garage, kann ich damit auch die Hauseingänge der benachbarten Einfamilienhäuser, deren Vorgärten und Garagen überwachen und aufzeichnen. Die Straße wird auch noch überwacht. Ganz nebenbei wird aufgezeichnet, dass der Postbote bei der Nachbarin zweimal täglich kommt! :D

Ist hier nun jemand der glaubt, dass dies zulässig ist?

Doch wohl nicht, oder?

Warum sollte dies nun bei einer Überwachungskamera anders sein, welche ich in meinem Fahrzeug anbringe um mein Umfeld aufzuzeichnen?
 
Nach dem ich den Tread und mehrere unterschiedliche Meinungen und kontroverse Ansätze gelesen hatte, überlegte ich eine Weile, ob ich auch noch meinen "Senf" dazugeben soll. Da ich aber beruflich u.a. auch mit Datenschutz zu tun habe, gebe ich hier mal eine kleine rechtliche Beurteilung ab:

Die andauernde Nutzung einer Kamera zur Aufzeichnung im öffentlichen Verkehrsraum ist erst einmal verboten, da hierbei Daten von unbeteiligten aufgenommen werden, die über ihre Daten keine Kontrolle mehr haben. Diese gezielte (gezielt im Gegensatz zu zufällig wie z.B. Übersichtsaufnahme oder Panoramaphoto) permanente bzw. über einen längeren Zeitraum durchgeführte Erfassung von personenbezogenen Daten (dazu zählen auch KFZ-Kennzeichen, aber auch Porträtaufnahmen - alle Daten eben, die eine Identifizierung zulassen) ist an enge rechtliche Bedingungen geknüpft. Deshalb sind üblicher Weise Kameras im öffentlichen Verkehrsraum entsprechend gekennzeichnet, die Aufzeichnung bzw. Überwachung wird durch entsprechende Beschilderung angezeigt. Die Speicherung personenbezogener Daten setzt grundsätzlich das Einverständnis des Überwachten voraus. Dieses "Einverständnis" kann per Ausnahme im Gesetz (z.B. bei sogenannten Kriminalitätsbrennpunkten) oder explizit (z.B. durch Unterschrift) oder aber auch durch stillschweigende Zustimmung (z.B. mittels Annahme der AGB beim Tanken in Zusammenhang mit der Videoüberwachung an Tankstellen) gegeben werden.

Das ist alles nachzulesen in den Datenschutzgesetzen. Die Ausnahmen sind ebenfalls im Gesetzestext nachzulesen, für Behörden u.a. in den entsprechenden Polizeigesetzen der Länder und der StPO.

Eine "zufällige" Aufnahme während einer "Panoramafahrt" unterliegt nicht dem grundsätzlichen Verbot der Aufnahme. Wohl aber unterliegt die Verwertung von peronenbezogenen Daten einer zufälligen Aufnahme dem Datenschutz.

Das heißt: der ständige und nicht anlaßbezogene Betrieb einer Videoüberwachung im öffentlichen Verkehrsraum ist vom Datenschutz untersagt. Dazu zählen auch sogenannte "Dashcams" in Kfz.
Bei Auftreten einer plötzlichen Gefahr hingegen ist der Betrieb einer Videoaufzeichnung zugelassen, da es sich nicht um eine generelle Aufzeichnung handelt sondern um eine anlaßbezogene Beweissicherung, die auch dem Einzelnen gestattet ist zur Sicherung seiner privaten Interessen.
Bei einem nahenden Unfall ist es somit gestattet, den Aufnahmeknopf zu drücken, um sein Eigentum oder das anderer zu schützen.

Die Annahme von Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht unterliegt dem Ermessen des zuständigen Richters (Stichworte: Unabhängigkeit der Justiz, Verhältnismäßigkeit im Strafverfahren).

Zusatz: ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz kann strafrechtlich relevant und u.a. bußgeldbewährt sein.
Dies hängt aber vom einzelnen Fall ab.

So, das war eine rechtliche Bewertung ohne jeglichen persönlichen Standpunkt zur tatsächlichen Nutzung. Die einzelnen Paragraphen habe ich keine Zeit (und keine Lust) herauszusuchen. Das kann jeder gerne bitte selbst tun.
Ich kommentiere damit weder für noch gegen die Nutzung von dashcams. Das obliegt jedem einzelnen, wie er eine solche Nutzung selbst handhaben will. Letzendlich ist es wie bei allen anderen Vorschriften auch: die Beachtung derselben unterliegt den einzelnen Personen. Die möglichen Konsequenzen richten sich nach den entsprechenden Rechtsvorschriften.

viele unparteiische Grüße :D
Wolf
 
hallöchen,

so ne Autokamera (Dashcam) würde mich schon interessieren,und wenn es nur wäre um sie hinten am Fenster zu montieren um die Spinner zu filmen die einem fast an die Stoßstange fahren und auch noch blinken oder hupen wenn
man seine 50 in Ortschaften einhält! :angry::huh::huh:
Aber leider ist es verboten soviel wie ich informiert bin,zumal hier in Luxemb.
könnte es anscheinend sehr teuer werden wenn man damit erwischt wird :(
Weis eigendlich nicht warum :think: vieleicht wollen "verschiedene Leute" nicht erkannt werden oder so :shifty: :lol:
was meint ihr darüber?
Gruss,John
 
Laß Dich einfach davon nicht stören:) Ich hupe auch gerne mal zurück oder winke den Leuten freundlich zu. Das ärgert die dann erst recht:D

So manch ein Dichtauffahrer hat auch schon mal ordentlich hinter mir bremsen müssen, weil ich sehr vorausschauend fahre und frühzeitig Gas wegnehme und runterschalte. Wenn die das nicht rechtzeitig mitbekommen, sieht man schon mal erschrockene Gesichter hinter sich.

Wenn die Dashcam tatsächlich verboten ist: kann bzw. darf man evtl. eine Attrappe montieren? Sichtbar, aber funktionslos?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mich etwas genauer über die Dashcams informiert,in Deutschland anscheinend erlaubt,man darf nur nicht die Aufnahmen im Internet veröffendlichen! In Holland und Frankreich und in einigen Ländern sind sie erlaubt,in Luxemb. und Belgien strengstens untersagt! :o

schöner Gruss,John
 
Andere Länder andere Gesetze.
Ich benutze sie um meine Fahrten aufzuzeichnen
und wer will mir was so lange ich es nicht irgend wo hoch lade?

Die größten Gegner sollten sich mal fragen lassen ob sie eventuell bei einem Unfall mit Fahrerflucht Angst haben doch erwischt zu werden!
Mehr fällt mir dazu leider nicht ein.
Oder haben Anwälte und Gutachter Angst sie können nicht genug an einem Unfall verdienen wenn die Schuldfrage bereits klar zu sehen ist, ohne das sie den zahlungskräftigen Unfallverursacher entlasten können?
Bleibt noch die Angst mancher Männer/Frauen wenn sie nach Feierabend nicht allein im Auto sitzen und die bessere Hälfte mal zufällig das Video auswertet und den Grund für die vielen Überstunden heraus bekommt.

Überall wird mit Handy alles und Jeder gefilmt und wen stört es???
Bei Unfällen muss man doch einen ""Unfallbericht"" als Beweismittel im vorbei fahren mit nehmen, erste Hilfe könne die Anderen leisten!

Wen stört es wenn an ein er Kreuzung Einer steht und den laufenden Verkehr filmt? Weshalb lassen wir mal außen vor!

An jeder Ecke hängt eine Überwachungskamera, Bahnhöfe, Banken, Geschäfte, Tankstellen ohne geht es nicht mehr. Nur auf der Straße geht es nicht?
Parkplatzunfälle, und schnell weg... merkt ja Keiner. Vandalismus, Täter unbekannt, usw.
Mir ist schlecht. :readit: :kotz: :teacher: :kotz:

Sonst bei Facebook und W-App findet man genügend Bilder und Videos die ich so nie hoch laden würde.
Beispiele kennt sicher Jeder genug davon. Auf Einzelheiten kann man gut verzichten!

Dashcam Testberichte, Fotos, Videos und Neuigkeiten
Im Test: iTracker GS6000-A7 mit 64GB Unterstützung! - dashcamtest.de

?Dashcam? (Armaturenbrettkamera) ist zulässig und kann idR im Zivil- und Strafverfahren verwertet werden | Verkehrsrecht

Gruß Frank aus Mecklenburg
 
Ich verwende die DC ua. um schöne Landschaften,Reiseathmosphären,interessante Begegnungen zu dokumentieren,natürlich nur für den reinen Privatgebrauch:D
Die DC hatte ich ursprünglich als Bewegungsmelder gekauft!
90% der Aufnahmen werden überspielt,der Rest landet im Archiv!
Ich habe herrliche Aufnahmen,wie der Lodgy und wir in die auf/untergehende Sonne fahren!
Bipolar gestörte Autofahrer zu filmen ist für mich mittlerweile zweitrangig.
 
Laß Dich einfach davon nicht stören:) Ich hupe auch gerne mal zurück oder winke den Leuten freundlich zu. Das ärgert die dann erst recht:D

So manch ein Dichtauffahrer hat auch schon mal ordentlich hinter mir bremsen müssen, weil ich sehr vorausschauend fahre und frühzeitig Gas wegnehme und runterschalte. Wenn die das nicht rechtzeitig mitbekommen, sieht man schon mal erschrockene Gesichter hinter sich.

Wenn die Dashcam tatsächlich verboten ist: kann bzw. darf man evtl. eine Attrappe montieren? Sichtbar, aber funktionslos?

dies hatte ich einmal getan,das ich bremste als ein "Dichtauffahrer"hinter
mir war,dieser fuhr an mir vorbei und wollte mich zum anhalten zwingen um
mich auf's Maul zu hauen,das muss man sich mal vorstellen!! :o :hammer:
John
 
Wenn's kracht,und man Dir Vorsatz nachweisen kann biste dran......
Erzieherisches Bremsen und ähnliches würde ich sein lassen!:p
 
Richtig !
Ist lebensgefährlicher Unsinn.

Gruß
Karl
 
dies hatte ich einmal getan,das ich bremste als ein "Dichtauffahrer"hinter
mir war,dieser fuhr an mir vorbei und wollte mich zum anhalten zwingen um
mich auf's Maul zu hauen,das muss man sich mal vorstellen!! :o :hammer:
John

Hallo.
dazu habe ich folgendes gefunden.
Zitat:" Darf man Raser ausbremsen? Dies ist nicht erlaubt. Raser und/oder Drängler zu verfolgen, ist Aufgabe der Polizei und der sonstigen Verfolgungsbehörden. Ausbremsen gilt als Selbstjustiz und wird strafrechtlich geahndet. Abhängig vom Abstand, der gefahrenen Geschwindigkeit und der Stärke des Abbremsens kann dieses als Nötigung bewertet werden. Den selbst ernannten Verkehrserziehern drohen dann neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot und Punkte."

Gruß
Andall
 
Hallo.
dazu habe ich folgendes gefunden.
Zitat:" Darf man Raser ausbremsen? Dies ist nicht erlaubt. Raser und/oder Drängler zu verfolgen, ist Aufgabe der Polizei und der sonstigen Verfolgungsbehörden. Ausbremsen gilt als Selbstjustiz und wird strafrechtlich geahndet. Abhängig vom Abstand, der gefahrenen Geschwindigkeit und der Stärke des Abbremsens kann dieses als Nötigung bewertet werden. Den selbst ernannten Verkehrserziehern drohen dann neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot und Punkte."

Gruß
Andall

Und jemanden auf der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen, der einen nötigt und bedrängt hat, bringt auch nichts ... (selbst erlebt, trotz weiterem Zeugen ...)

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Ich wünschte mir daher folgendes:

Eine klare belastbare Aussage / Feststellung, ob eine Dashcam und deren Betrieb in Deutschland erlaubt ist.

Wenn ja, würde ich SEHR STARK darüber nachdenken, eine mit Vordersicht und eine mit Rücksicht einzubauen.
 
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