wundere mich immer wieder was für mythen über gesetze existieren.
Das wundert mich auch, gerade auch dann, wenn völlig irrelevante Beispiele wie dieses hier bemüht werden:
zur erinnerung, wenn zb eine cam mit videoaufzeichnung an einer takstelle läuft, dann werden diese aufnahmen schon bei tatbeständen von diebstahl herangezogen und verwertet,
Mit der Überwachungskamera überwacht der Tankstelleneigentümer sein Eigentum, dies ist völlig legal.
Wer so z.B. eine Dashcam an seinem Motorrad verbaut, um seine Tour mit den schönen Kurven zu filmen und im Anschluss diesen Film seinen Freunden vom Motorradclub vorführt, dürfte völlig legal handeln. (Keine öffentliche Vorführung für jedermann)
Wird während der Tour per Zufall z.B. ein Unfall aufgezeichnet, ist dies auch noch völlig legal. Ob ein Gericht hingegen eine solche Aufnahme als Beweismittel anerkennt, ist im Moment noch fraglich. Zwar gibt es schon einzelrichterliche Entscheidungen, bei denen ein solches Beweismittel zugelassen wurde, aber daraus entwickelt sich kein Rechtsstatus.
Wer hingegen in seinem Fahrzeug ständig eine Dashcam betreibt, um den Verkehrsraum zu überwachen, um im Fall des Falles ein Beweismittel zu haben, dürfte nach derzeitiger Rechtlage illegal handeln.
Die Motivationslage ist also für die rechtliche Bewertung entscheidend, aber wie will man dies in der Praxis unterscheiden? Filme ich die Strecke für meine Freunde oder überwache ich den Verkehrsraum? Am Einfachsten dürfte sein, wenn der verunfallte Betreiber der Dashcam gegenüber der Polizei in seinem Eifer zugibt, dass er aufgrund schlechter Erfahrungen nach einem Unfall diese betreibt. Ist der Unfallgegner und sein Anwalt pfiffig, wird man den Film erst gar nicht als Beweismittel zulassen.
Solange es keine höchstrichterliche Entscheidung oder ein Gesetz über die Zulässigkeit gibt, würde ich sehr vorsichtig mit der Verwendung einer Dashcam zum Zwecke der Verkehrsüberwachung sein.