Bigster Fernlicht wechseln auf LED

Denkt dran, die mitgelieferten Aufkleber im Motorraum bei den Leuchten hinzu kleben. Bei einer Fahrlicht Kontrolle kann man Beweisen, dass diese StVo zugelassen sind. (Ich spreche hier von den OSRAM Speed, bei den anderen weiß ich es nicht).
 
Die StVO Zulassung gilt doch nur zusammen mit der Genehmigung welche bei Osram zum Download steht WENN das Fahrzeug bzw die Scheinwerfernummer geprüfte und freigegeben sind?

Eine generelle Zulassung hat Osram doch bisher nur für die w5w Leuchten erwirken können?
 

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Jungs...Bei allem Respekt... Ihr macht euch einfach deutlich zu viel Kopf um diese ganzen "Offiziell Zugelassen" oder nicht Geschichte... Ich habe in meinem Zweitwagen nen Golf 4 die Philips Ultinon 6000 seit Marktstart drinnen. Das ist die erste Generation mit dem fetten Kühlkörpern drauf. Die LED*s waren nach Marktstart eine lange Zeit nicht für das Fahrzeug offiziell zugelassen. Die Rennleitung hat mich bis heute nicht ein einziges mal angehalten wegen irgendwelchen Illegalen Leuchtmittel oder irgendwas anderem. Und die sind mir zuhauf entgegen gekommen oder standen sogar direkt vor meinem Fahrzeug mit eingeschalteten Abblendlicht.

Ihr müsst das ganze mal ein wenig "Cooler" und "Lockerer" sehen.... Lasst beim Abblendlicht und Fernlicht die Teile wenn nötig korrekt einstellen und habt Spaß an den Lampen.
 
War nur die Antwort auf 'mit Klebchen am Scheinwerfer ist das Straßenzugelassen' - was halt nur die halbe Wahrheit ist.
 
@Stefan5101 das ist die ganze Wahrheit. Schaue dir mal die Bauart an. Und es ist laut Polizei ausreichend, wenn sie es wissen, dass es StVo zugelassen ist, erkennbar anhand der Aufkleber.

Wovon du eher sprichst, sind die LEDs mit Kühlkörper und ggf. extra Kabel.

Die Speed sind H7 normale Bauart, nur mit LED.
 
Osram schreibt das auf seiner Seite selbst noch anders:

"1) Zugelassenes LED-Fahrzeuglicht. Gilt nur für die jeweiligen Länder, mit Genehmigung oder für die eine gleichwertige Genehmigung Anwendung findet sowie die derzeit in der Kompatibilitätsliste aufgeführten Fahrzeugmodelle und Lichtfunktionen. Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.osram.com/nb-led."

Quelle: NIGHT BREAKER LED SPEED H7 | OSRAM Automotive
 
@Zephyr0s Dein Kollege in Ehren, der ist mir schon sympathisch. Es gibt aber mehr davon und wenn du in Mode bist und jemand was finden will, gehst du dann in einem anderen Bundesland ggf zu Fuß zum Bahnhof.

Nichtsdestotrotz sind meine auch schon unterwegs :D
Die Originale behalte ich aber im Handschuhfach.
 
Hier dreht man sich langsam wirklich immer im Kreis. Technische Machbarkeiten stoßen auf rechtliche Rahmenbedingungen. Mir ist es egal, ob der TÜV oder die Polizei bei Kontrollen etwas merkt oder nicht. Solange die theoretische Möglichkeit besteht, dass bei einem Unfall die gegnerische Seite begründen kann, dass sie durch nicht zugelassene Beleuchtung geblendet wurde und die Schuldfrage bei mir hängen bleibt, schraube ich an der Beleuchtung nicht rum. So einfach ist das.
Und wenn hier schon Gott herangezogen wird: Wenn, dann wäre er glaube ich auf der Seite des Rechts. Und nicht auf der Seite derjenigen, denen Gesetze egal sind.
 
Solange die theoretische Möglichkeit besteht, dass bei einem Unfall die gegnerische Seite begründen kann, dass sie durch nicht zugelassene Beleuchtung geblendet wurde und die Schuldfrage bei mir hängen bleibt, schraube ich an der Beleuchtung nicht rum.
Das ist theoretisch nicht mal möglich, oder? Woher soll die gegnerische Seite Wissen, was ich verbaut habe und was zulässig ist bzw. ob Serie oder nicht?
 
Naja, es reicht, wenn der Unfallgegner bei der Unfallaufnahme durch die Polizei die Behauptung in den Raum stellt, er hat sich geblendet gefühlt. Da die Kollegen vor Ort das in der Regel nicht beurteilen können, geht der Wagen ganz schnell zum Sachverständigen.
Das ist ähnlich wie in den Raum gestellt werden kann, dass man das "Gefühl" hat, der Unfallgegner sei irgendwie merkwürdig in seinem Verhalten gewesen und hat vielleicht Alkohol getrunken. Da geht's ganz schnell mal zum Alkoholtest. Und leider hat man heutzutage sehr oft solche "Zufallstreffer".
 
@Stefan5101 das ist die ganze Wahrheit. Schaue dir mal die Bauart an. Und es ist laut Polizei ausreichend, wenn sie es wissen, dass es StVo zugelassen ist, erkennbar anhand der Aufkleber.

Wovon du eher sprichst, sind die LEDs mit Kühlkörper und ggf. extra Kabel.

Die Speed sind H7 normale Bauart, nur mit LED.
Weil du es immer so genau nimmst...
Zumindest wenn du glaubst etwas bei anderen zum nörgeln zu finden.

Schau dir den Screenshot der Hersteller angabe an - auf den weiteren Bildern findest du noch den Hinweis, dass Straßenzugelassen nur für Fahrzeuge in der Kompatibilitätsliste betrifft.

Osram selbst schreibt Bauart (technischen passend 1:1) jedoch ohne Eintragung in der Liste verboten.

Bei wirklichen Interesse schau dir das Video an, in dem der Osram Firmenvertreter erklärt, das die Norm derzeit nur 'Glühdraht' kennt weshalb jedes Leuxhtmittel einzeln mit den Scheinwerfern getestet werden muss.

Technisch - 1:1 passend und möglich

Rechtlich NICHT 1:1 - Egal was du dir wünscht.
Das ist halt das tolle (oder nervige) an Rechtsmaterie - auf Zuruf weil 'der Polizist hat aber gesagt' - gibt es hier nichts zu gewinnen.
Wenn du dich mit der Materie nicht befassen möchtest ist das natürlich kein Problem - aber Halbwahrheiten bzw gefährliches Halbwissen in 100% unrichtig zu verwandeln gibt keine Bonus Punkte.
Fazit / TLDNR:

Hersteller Homepage (die wissen was sie verkaufen) - legal nur wenn in deinem Land in der Liste.
 
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