Bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn grundsätzlich Nebelscheinwerfer an?!

  • Themenstarter Themenstarter
  • #46
Mit zu viel Licht blended man unter Umständen den Gegenverkehr, was auch der eigenen Sicherheit abträglich ist.
Ich habe mir schooon Gedanken gemacht, ob ich den Gegenverkehr blende. Aber ich bin ja nicht der einzige, der so rumfährt. Und ich habe bei Fahrzeugen, die mir mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern entgegen kamen, keine Blendung festgestellt. Klar möchte ich mir nicht auf Kosten anderer einen Vorteil verschaffen. Aber wenn ich selber ein gutes Gewissen habe, ist mir die Gesetzeslage ehrlich gesagt egal (was solche kleinen Ordnungswidrigkeiten anbelangt...)
An der Gesetzeslage wird sich ohnehin nichts ändern, da sorgt schon die Automobil-Lobby dafür. Für viel Licht soll gefälligst ordentlich gezahlt werden, das geht ja gar nicht, dass da einer einfach zum Nulltarif am Lichtschalter dreht... Insofern, keinen blinden Respekt vor Gesetzen, die wurden alle von Menschen gemacht, manchmal aus niederen Beweggründen.
 
.......... und Fernlicht nutze ich so gut wie nie

Dto., vor allem deswegen, weil dann das große schwarze Loch vor dem Fahrzeug ungemein stört.

Das kann man zwar dadurch überbrücken daß man den Lichthebel nur halb zieht und so hält, weil dann beide Fäden der Lampe gleichzeitig brennen, - was aber nicht Sinn der Sache ist.

Und letztlich bringt bei modernen Leuchtmitteln das Fernlicht nur noch eine geringe Erhöhung in der Fernausleuchtung, wodurch es verzichtbar ist.

Es kommt allerdings dabei auch maßgeblich darauf an, unter welchen Gesichtspunkten die Refflektoren konstruiert sind.
Mitunter bleibt dabei die Ausleuchtungskraft auf der Strecke, wenn der Scheinwerfer nach dem jeweiligen Zeitgeist zum Stylingobjekt wird und die Straßenausleuchtung dabei leidet.

Nicht umsonst klagen oft schwerpunktmäßig die Fahrer von neueren Modellen über schlechtes Licht, während Besitzer von älteren Fahrzeugen (mit gleichen Leuchtmitteln) sagen, ihre Scheinwerfer würden keinen Grund zur Klage geben.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #48
Die Nebelscheinwerfer, also die zusätzlichen Leuchten nach vorne, dürfen Sie immer dann einschalten, wenn die "Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind"
Ok, also immer, die Benutzung von Abblendlicht am Tag ist ja erlaubt, wird sogar propagiert (sofern man kein Tagfahrlicht hat)...
 
Dto., vor allem deswegen, weil dann das große schwarze Loch vor dem Fahrzeug ungemein stört.

Moin,

dieses schwarze Loch ist aber der Bereich wo man, bezogen auf die Geschwindigkeit die man normalerweise unter den Bedingungen so fährt, eigentlich nicht unbedingt etwas erkennen muß.
Das was man dort erkennen könnte und worauf man reagieren müßte sieht man viel zu spät (es sei denn man fährt entsprechend langsam).
Camel hat es oben schon vorgerechnet.
 
Ich hab Anno dazumal gelernt (Fahrschule), dass wenn man die Nebelscheinwerfer vorne oder hinten einschalten tut, maximal 50 Kmh. fahren darf..
Ich weiss jetzt nicht ob es noch aktuell ist.. Ich denke nicht. Die alltägliche Praxis zeigt, dass genauso schnell gefahren wird.
Meine "Brenner" hab ich das letzte mal bei der Fahrzeugübergabe mal eingeschaltet, um zu testen ob sie funktionieren tun.
Seit dann, fristen sie ihren dasein unterhalb meiner Stossstange.
Wenn man ein gewisses Alter erreicht hat, sollte man von mir aus gesehen und das mache ich seit meinem 40-ten, regelmässig zum Augentest. Sicher ist sicher. Diese Tests sind beim Optiker ja Gratis!:D Es kostet einem nur eine Viertelstunde Zeit.
 
Nebelscheinwerfer nutze ich überhaupt nicht. In den 90ern hab ich mir sowas am Auto immer gewünscht, als später welche dran waren nie angeschaltet. :rolleyes: Besser ist es die Geschwindigkeit zu verringern/anzupassen an die Wetter- und Strassenverhältnisse. Und wenn solches Wetter angesagt wurde hab ich mich selbst gefragt ob diese Fahrt nun sein muß oder ich auch morgen fahren kann.
 
Ohne die Geschichte genau dieser Stelle zu kennen.
Die Geschichte ist an vielen Stellen ganz einfach.... der Staat kassiert uns ab (Kfz-Steuer, Kraftstoffsteuer, Lkw-/bald Pkw-Maut etc) und stellt uns dann überall solche Schilder vor die Nase
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Dreimal darfst du ob der Geschichte dieses Schildes raten, wie sie entstanden ist. Ohne die Stelle, das Schild zu kennen - ich kenne die Geschichte dazu
 
Womit dann ja viel Reaktionswegs verschenkt wird, aufgrund der geringeren Reichweite (und evtl. auf der ausgeleuchteten Breite) vom Abblendlicht.
Gehst Du mit dem Fuß vom Gas, wenn Du wegen Gegenverkehr das Fernlicht ausschalten musst?
 
In Deutschland NSL bei Sichtweite kleiner 50m und was gern vergessen wird bei Sichtweite kleiner 50m dann ebenfalls Vmax 50Km/h.
Das von dir als Bezug benutzte Zitat von pippo9 behandelt die Nebelscheinwerfer (vorn) und Nebelschlussleuchte (hinten), dein Beitrag bezieht sich nur auf die Nebelschlussleuchte.
Dies könnte für Verwirrung sorgen.
In D werden die Nebelscheinwerfer (NSW) auf Autobahn bei Sichtweiten weniger als ca. 150 Meter eingesetzt, auf anderen Straßen weniger als 100 Meter. Hierbei ist es egal ob Tag oder Nacht. Die STVO verweist hier auf erhebliche Sichtbehinderung, ohne diese näher zu bezeichnen. Also nicht nur Nebel, auch Schnee, Regen oder Rauch können Grund sein.
Zusätzlich zum Nebelscheinwerfer muss bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen immer auch noch ein anderes Licht leuchten. Dazu sind entweder das Stand- oder das Abblendlicht gut geeignet. Sind an einem Fahrzeug zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, so reicht die Zuschaltung des Standlichts. Bei nur einem Nebelscheinwerfer muss das Abblendlicht zusätzlich leuchten. (gilt nicht für Motorräder, hier reicht NSW ohne zusätzl. Beleuchtung).
Eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer muss unbedingt ausgeschlossen werden; aus diesem Grund darf laut StVZO in einer Entfernung von 25 Metern vom Fahrzeug die Beleuchtungsstärke eines Nebelscheinwerfers nicht mehr als 1 lx, also Lux, betragen.
Bei der Nebelschlussleuchte (NSL) verhält es sich anders. Diese darf erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden, dann darf auch nicht schneller als 50Km/h gefahren werden. Je geringer die Sichtweite, desto niedriger die erlaubte Geschwindigkeit.
 
Dto., vor allem deswegen, weil dann das große schwarze Loch vor dem Fahrzeug ungemein stört.

Das kann man zwar dadurch überbrücken daß man den Lichthebel nur halb zieht und so hält, weil dann beide Fäden der Lampe gleichzeitig brennen, - was aber nicht Sinn der Sache ist.

Und letztlich bringt bei modernen Leuchtmitteln das Fernlicht nur noch eine geringe Erhöhung in der Fernausleuchtung, wodurch es verzichtbar ist.

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Bei dir ja, beim Duster nein, da ist H7 Abblendlicht und zusätzlich H1 Fernlicht. Beim Duster geht das Fernlicht nicht wirklich weit in die Ferne, so etwa 150m ( 1x Quer über ne 400m Runde beim Sportplatz), allerdings leuchtet es sehr breit aus und ich sehe damit die Reflektion der Augen von Fuchs und co.
 
Ich benutze die Nebler auch nie, hab das Gefühl dass die eher blenden als dass ich mehr sehe, auch im Nebel. Dann muss man halt entsprechend langsam fahren. Und ja, ich hab das Gefühl dass mich die Autos mit Neblern blenden, und teilweise gehts mir am Ar...
Was ich aber noch viel schlimmer finde sind die die immer mit Fernlicht fahren wenns dunkel ist. Bei uns ist 30er Zone mit (zwar etwas schwacher aber vorhandener) Straßenbeleuchtung, und es gibt tatsächlich Leute die dort mit Fernlicht fahren und es nicht der Mühe wert finden bei Gegenverkehr oder Fußgängern abzublenden. Und die allerschlimmsten sind die die mit falsch eingestellten Nightbreakern oder ähnlichem grauslichen Zeugs herumfahren, da sieht man gar nichts wenn so einer entgegenkommt oder hinter einem fährt, das ist wie Fernlicht. Jemand hats eh geschrieben, die sollten ein paar Minuten in ihr eigenes Licht schauen! Weil ich bin mir sicher dass ein nicht unerheblicher Anteil dieser Blender das absichtlich macht bzw ihnen das einfach egal ist dass sie andere blenden, Hauptsache sie selber sehen gut.
 
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