Autohaus tritt nur als Vermittler auf

Lars81

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Jogger demnächst
Hallo,

ich wollte einen Dacia Jogger beim örtlichen Autohaus bestellen. Für die Bestellung soll ich jetzt eine Vermittlungsvollmacht unterschreiben, da das Autohaus nicht direkt bei Dacia das Auto bestellen kann. Ist das normal ? Danke für eure Antworten.
 
Hatte ich auch, das ging über nen Großhändler in Frankfurt. Interessiert mich aber bei nem Neuwagen nicht.
 
Naja, ich habe 6 Jahre Garantie mitgebucht, da kann ich zum Händler meiner Wahl gehen.
 
Garantie und Gewährleitung sind nicht das Selbe. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und im BGB normiert, Garantie eine freiwillige Leistung.

Davon abgesehen: Wird ein kleinerer Händler sein, es gibt, bei anderen Herstellern auch, sogenannte A oder B Händler. Während A Händler selbst eine Bestellung ins Werk geben können, müssen B Händler dies erst an den A Händler weitergeben. Gängige Praxis. Ich würde dennoch mal fragen, wer denn der A Händler ist, bzw. an wen vermittelt wird.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Der Verkäufer sagte mir, dass es wohl nur wenige Händler in Deutschland gebe, die direkt bei Dacia bestellen können. Ansprechpartner für Gewährleistungsdinge ist der örtliche Händler, sagte mir der Verkäufer.
 
Bei mir heißt das ganze Verbindliche Bestellung und nicht Kaufvertrag.
Eine verbindliche Bestellung hieß das zunächst auch bei mir. Das ist in der Branche bei fabrikneuen Autos die erst auf Kundenwunsch gebaut werden müssen so üblich.
Spätestens mit Rechnungslegung wird daraus automatisch der Kaufvertrag mit deinem Vertragshändler. Lief bei mir genauso ab. Der Transport des Wagens vom Werk in Marokko bis zu meinem lokalen AH in Dieburg lief organisatorisch über's Frankfurter Regionalverteilzentrum. Was auch so üblich ist. Ansonsten hätte ich den Wagen auch in Frankfurt bestellen und bezahlen können. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verkäufer sagte mir, dass es wohl nur wenige Händler in Deutschland gebe, die direkt bei Dacia bestellen können. Ansprechpartner für Gewährleistungsdinge ist der örtliche Händler, sagte mir der Verkäufer.
...dann würde ich mir im Kaufvertrag oder wie immer der Händler es nennt, schriftlich bestätigen lassen das er (Dein Händler) für alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche gerade steht!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
War der Ablauf auch bei euch so: Nach der verbindlichen Bestellung erhalte ich in 4 bis 6 Woche die Bestätigung der Bestellung und somit auch den Endpreis (kann nach Preisanpassung zwischen Bestellung und Bestätigung sich nochmal ändern)
 
Es gibt Autohäuser, die haben mit Dacia nur Verträge für die Werkstatt/Service, dürfen selbst keine Neuwagen verkaufen. Die arbeiten manchmal mit anderen AH zusammen, die Neuwagen verkaufen können und verkaufen als Vermittler dann in deren Namen. Unseren Dokker hab ich hier vor Ort gekauft, übergeben bekommen und alles gemacht bekommen - auf dem Vertrag steht allerdings ein AH in Hessen, mit welchem ich nie zu tun hatte.
 
das sind dann Servicepartner, genauso kompetent, aber meist preiswerter.
Händler gibt es A, B und manchmal auch noch C. ist wie bei den Lieferanten.
Wenn Dein Händler über einen anderen bestellen muss, ist es kein A Händler. Nur A Händler können direkt bestellen. Ich würde aber auf einen Kaufvertrag oder verbindlichen Lieferauftrag ( keine Bestellung) zu festen Kosten bestehen. Die verbindliche Bestellung muss ja erst von beiden Vertragspartnern anerkannt werden.
Was passiert den wenn der Hersteller eine Preisanpassung von 1000 Euro macht? Kannst Du den einfach zurücktreten vom Kauf? Ich galube nicht.
Vermittlungsauftrag machen nur Händler ab B.
Für die Marke............. arbeiten wir für unsere Kunden mit einem individuellen Vermittlungsauftrag. Die Autozentrum ................(Vermittler) wird dabei von den Kunden per Vermittlungsvollmacht beauftragt, ein Fahrzeug auf speziellen Kundenwunsch bei einem offiziellen ..............Händler in der Europäischen Union (EU) zu beschaffen. Die Abholung des Fahrzeugs im EU-Ausland und die Übergabe an den Kunden (Auftraggeber) erfolgt direkt über die Autozentrum.......................
Hier mal als Beispiel eines B Händler einer Südkorea Marke.

In wie weit hier beim EU Recht die Gewährleistung/ Garantie greift weiß ich nicht. Es gibt nur Länderspezifisch Unterschiede z.B. bei Ölwechsel, Steuerkettenwechsel etc.

Gruss
Steffen
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #15
Also in der verbindlichen Bestellung ist der Kaufpreis enthalten. Der Verkäufer sagte mir, dass ich bei Änderung der Preise von der Bestellung zurücktreten kann.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.281
Beiträge
1.022.528
Mitglieder
70.998
Neuestes Mitglied
Mike02
Zurück