Auto zusperren auch in Garage Pflicht

  • Ersteller Nobody in Vienna
  • Erstellt am
Natürlich sollte man ein Fahrzeug auch in der Garage absperren.

Wer sich die beiden windigen Haltebolzen links und rechts auf halber Höhe bei einem Metallschwingtor ansieht, der weiß auch warum.

Unauffällig und lautlos ist in dem Bereich das Tor mit einem Geisfuß zu öffnen und anschließend kann man das Tor wieder hinter sich schließen.

Geschützt vor fremden Blicken hat man dann Ruhe und Muße, um das Fahrzeug startbereit zu machen.

Ist aber das Fahrzeug in der Garage verschlossen, trifft der Besitzstandsveränderer auf die nächste Hemmschwelle ...... die Alarmanlage, die beim verschließen des Fahrzeuges scharfgemacht wird.
 
Noch einmal die Frage: Jemand zerstört mein Fahrzeug, warum sollte meine Versicherung bezahlen, wenn es einen Verursacher gibt, der dafür verantwortlich ist ?

Teilkasko, sofern der Ersatz von Vandalismusschäden nicht nur auf die Aussenhaut des Fahrzeuges beschränkt ist.


Es ist ganz einfach, wird dein Auto aus der Garage gestohlen und wird dann zB in einen Unfall verwickelt ( so das es nicht im Ausland oder beim Schlachter verschwinden kann ) und die Experten stellen fest, das das Fahrzeug nicht verschlossen war, wird die Versicherung weder den Wert des Fahrzeugs, noch den entstandenen Schaden bezahlen.

Hi,
sorry das kann aber auch anders Ausgehen.
Man sollte sein PKW auch in der Garage abschließen. Sonst könnt in einem Versicherungsfall, die Versicherung die Zahlung verweigern und sich auf das VVG berufen.


§61 - Klick hier
§81 - Klick hier

Autodiebstahl - Klick hier

Es kommt immer auf den Fall drauf an bzw. die Schadenssumme.

Ich empfehle trotzdem jeden sein Auto auch in der Garage abzuschließen.

MFG

Natürlich sollte man ein Fahrzeug auch in der Garage absperren.

Wer sich die beiden windigen Haltebolzen links und rechts auf halber Höhe bei einem Metallschwingtor ansieht, der weiß auch warum.
Dann kauf dir ein ordentliches Tor.

Irgendwo muss auch mal Schluss sein mit dem Quatsch. Auto in verschlossener Garage reicht.
Was will man als nächstes? Lenkradkralle im verschlossenen Auto? Die Schlüssel für Lenkradkralle und Auto im eingemauerten Safe, aber bitte nicht im selben?
 
Ordentliches Tor ......... das sind Standardtore, wie sie in hunderttausenden, wenn nicht sogar in Millionen von Standart-Fertiggaragen sind und die nur in dieser Ausführung geliefert werden.

Zudem schreibt der örtliche Bebauungsplan auch vor, was zulässig ist und was nicht.
Der Einbau eines Holzschwingtores wurde vor knapp 30 Jahren einem Nachbarn untersagt, da dies das Einheitsbild der Garagenhofes mit 12 Einheits-Fertiggaragen (wurden kpl. mit Tor vom Kran gesetzt) stören würde.

Erst vor 5 Jahren wurde die Vorschrift gelockert, daß man sich den Farbton des Neuanstriches vom Reihenhaus von der Stadt genehmigen lassen muß, damit auch dieser das Einheitsbild nicht stört.
Zwischenzeitlich sind zarte Pastellfarben ohne Genehmiging frei wählbar.

Soviel zum Thema "ordentliches Tor".

Aber um wieder auf`s Thema zurückzukommen.
Die Versicherungen wissen sehr wohl was abläuft und deswegen wird auch in den Versicherungsverträgen der Einbruch- / Diebstahlversicherungen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß im Falle eines Einbruchs, in der Garage befindliche Gegenstände NICHT mitversichert sind.

Die wissen eben, daß die Verriegelungsmechanik (nicht der Schließzylinder) eher ein Placebo ist und eine Garage seitens der Sicherheit nur etwas über der eines Carports rangiert.
 
Ordentliches Tor ......... das sind Standardtore, wie sie in hunderttausenden, wenn nicht sogar in Millionen von Standard-Fertiggaragen sind und die nur in dieser Ausführung geliefert werden.
Zudem schreibt der örtliche Bebauungsplan auch vor, was zulässig ist und was nicht.
Der Einbau eines Holzschwingtores wurde vor knapp 30 Jahren einem Nachbarn untersagt,
da dies das Einheitsbild der Garagenhofes mit 12 Einheits-Fertiggaragen (wurden kpl. mit Tor vom Kran gesetzt) stören würde.
Erst vor 5 Jahren wurde die Vorschrift gelockert, daß man sich den Farbton des Neuanstriches vom Reihenhaus von der Stadt genehmigen lassen muß, damit auch dieser das Einheitsbild nicht stört.
Zwischenzeitlich sind zarte Pastellfarben ohne Genehmiging frei wählbar.
Soviel zum Thema "ordentliches Tor".

Aber um wieder auf`s Thema zurückzukommen.
Die Versicherungen wissen sehr wohl was abläuft und deswegen wird auch in den Versicherungsverträgen der Einbruch- / Diebstahlversicherungen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß im Falle eines Einbruchs, in der Garage befindliche Gegenstände NICHT mitversichert sind.
Die wissen eben, daß die Verriegelungsmechanik (nicht der Schließzylinder) eher ein Placebo ist und eine Garage seitens der Sicherheit nur etwas über der eines Carports rangiert.


Die HolzSchwingTore
haben die gleiche
VerriegelungsMechanik -
da (oft) von selben Hersteller.
[HÖRMANN o. Steinau / baugleich + Marktführer]

Die Rahmen unterscheiden sich nicht.
Nur das TorBlatt - ist ein leerer WinkelRahmen - diagonal verstrebt
und wird ab Werk oder individuell vom Schreiner beplankt.

Ein Motor betriebenes Tor, ist übrigens nicht so sicher -
wie ein per Hand - mechanisch verriegeltes Tor.
Seidem - man hat einen weiteren Zugang und
kann dann von innen - zusätzlich machanisch verriegeln.

Die heutigen Tore sind fast alle Motor betrieben - per Funk.
Da stört dann die zusätzliche Verriegelung von innen nur -
obwohl fast immer -Standard- vorhanden!

Hat man einen 2. Zugang zur Garage -
sollte man immer von innen zusätzlich verriegeln.

Ähnlich einer HausTür - welche man ja auch zusätzlich verschließt.

[Schlüssel -> SchließZylinder -> Schloss -> MehrFachVerriegelung]

Sonst ist die Tür - versicherungstechnisch - nicht verschlossen! - :huh: -
.
 
der gesetzgeber hat die rechtsprechung hochgradig pervertiert. nicht vom normalfall wird ausgegangen oder dem was der logische menschenverstand einem sagen würde. jeder muss sich gegen alles versichern , der geschädigte , bestohlene ist inner zuerst in erklärungsnot , nicht der täter oder verursacher . für mich schlimme auswüchse einer ziemlich gestörten welt .

in kanada zb gehen viele einkaufen und lassen das auto draussen laufen . haustüre abschliessen tut auch kaum einer , selbst wenn niemand da ist.
wenn du da jemandem erzählst das in d dein auto von deinem grundstück abgeschleppt werden kann , weil du die scheiben mal nicht ganz runtergedreht oder die türe nicht zugesperrt ist ( zwecks sicherung deines eigentums ) , dann glauben die kein wort .

unser ach so vorbildliches und fortschrittliches rechtsystem ist nicht mehr als nen einziger verkommener scheisshaufen , der unsummen kostet und unzählige parasiten am kacken hält.


Wenn in Texas ein Typ auf deinem Grundstück versucht dein Auto zu klauen, brauchste erst die Flinte und dann holt der Sheriff den Rest weg.
Andere Länder, andere Gesetze. Aber so wie bei uns ists schon ok.:D
 
Also für mich ist es logisch das ich das Auto in der Garage abschliesse, egal ob TG oder Einzelgarage.
Da brauche ich keinen Versicherungstext dazu. Ich mach das einfach.

Gruss
Steffen
 
Sogar ein offenes Cabriolet muß man abschliessen.
Ist zwar sinnlos, aber gesetzlich gesehen wird ein unverschlossenes Fahrzeug eben nicht ersetzt.
Wer sein Fahrzeug verlässt, muß es abschliessen um es vor Diebstahl oder Missbrauch zu schützen.
Da geht es nicht um Sinn oder nicht, sondern um einen genau definierten Text.
weil ein abgeschlossenes Cabrio wohl ne Wegfahrsperre/Alarmanlage hat. Alles rechtliches Gedöns. Aber ich stell mir vor, dass die bei nem offenen Wagen sicher schärferes Wegfahrsperren-Zeugs verbauen.
Mit der Garage verhält es sich sicher ähnlich.
ne offene Garage wird mit nem Carport gleichgesetzt. Da macht man sein Auto ja sicher auch zu.
 
Wer unerlaubt in meine Garage geht, den leuchte ich mit meiner Lieblingstaschenlampe an.

Meine Lieblingstaschenlampe wurde 1632 von einem Vorfahren geschmiedet und ist seit dem im Besitz der Familie, sie fällt durch ihre Form auf ist aber ansonsten sehr unscheinbar und schlicht, der Holzstiel ist gute Baumarktwahre aus den 1970er Jahren. 3,20 DM hat der damals gekostet das steht da sogar noch drauf und dieser Mix hört sich schlimm an, ist es aber nicht.

In den 1970er Jahren ist der Stiel bei der Benutzung eben einfach das letzte mal einem Vorfahren abgebrochen, ist in den 338 Jahren vorher auch schon oft passiert und er wurde wie immer schnell ersetzt, ist eben ein Werkzeug.

In den letzten 387 Jahren hat wohl zum Glück kaum ein Depp damit Holz gehackt, dafür ist diese Axt auch nicht gebaut, sie wurde im dreisigjährigen Krieg geschmiedet um Frieden zu stiften und sie funktioniert noch immer toll, deswegen ist sie auch meine Lieblingstaschenlampe.

Meine Lieblingstaschenlampe sorgt durch zauberhafte Efekte auch für ein stimmungsvolles und friedliches Weihnachtsfest, einfach ein Tool für jede Gelegenheit!
 
Ähm, ja ok.
Um Deine Garage mache ich einen Bogen. Bevor mir Deine Taschenlampe noch die Augen verblitzt.
 
@Philicar so ne ähnliche Lampe hab ich auch.
eigentlich zwei.
Die eine, Halbmondaxt tut brav das, was sie soll. Holz hacken.
Die andere, gerade Bartaxt (Sigrun) ist mir selber suspekt.
Obwohl normale Holzaxt zieht das Miststück stets zum Körper.
Daher hängt sie an meiner Axtwand.
Ihre Schwester, Heidrun, ist eine sehr führige Axt. Kein Plan, wo Sigrun ihre wilde Seite herhat.....
 
tellt sich mir die Frage, ob die Versicherung auch nicht bezahlt, wenn Jemand meinen gut versteckten Schmuck aus dem "nicht" abgeschlossenen Kleiderschrank klaut, auch wenn die Haustür Verschlossen ist ?
Nachdem du im Internet, für jeden lesbar, verraten hast, wo der Schmuck zu finden ist....
Dürfte die Versicherung gute Karten haben, damit durchzukommen. :whistle:
.
 
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