Auto zusperren auch in Garage Pflicht

  • Ersteller Nobody in Vienna
  • Erstellt am
Na ja, die Versicherung hats bezahlt.
Wahrscheinlich hat der Firmenanwalt gesagt, dass bei einem Prozess wenig Aussicht besteht.
Deshalb wurde die “Kulanzregelung“ genutzt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
Hallo, jetzt mal ehrlich,
wer geht das Risiko ein, bricht in eine Garage ein um dort einen unverschlossenen
Dacia zu entwenden. ;)
Da gibt es doch nun wirklich Autos, bei denen sich der Aufwand lohnt. :cool:
 
Meist steht in den Versicherungsbedingungen, dass es sich um eine "abgeschloßene" Garage handeln muß. Ist nicht explizit nochmals auf ein separates Abschließen des Fahrzeugs in dem für beide Seiten verbindlichem Vertrags-Regelwerk hingewisen und vereinbart, dürfte eine Versicherung mit der Argumentation, dass zusätzlich das Fahrzeug auch noch abgeschloßen werden muß, Schwierigkeiten haben.
Versicherte haben auch Rechte, nicht nur die Versicherer.
Sie probieren zwar viel erst einmal nicht bezahlen zu müssen, aber mit einem Rechtschutz (um Gottes Willen nicht beim gleichen Versicherer!!! :lol: ) oder Medieninteresse wird es oft schon sehr schwierig, sich um Zahlungen zu drücken.

Speziell im vorliegenden Fall wurde ja campiert, nichts entwendet....
 
Sogar ein offenes Cabriolet muß man abschliessen.
Ist zwar sinnlos, aber gesetzlich gesehen wird ein unverschlossenes Fahrzeug eben nicht ersetzt.
Wer sein Fahrzeug verlässt, muß es abschliessen um es vor Diebstahl oder Missbrauch zu schützen.
Da geht es nicht um Sinn oder nicht, sondern um einen genau definierten Text.
 
Der Gedanke dahinter ist simpel: wenn nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel genutzt werden, einen Diebstahl o.ä. zu verhindern trifft kann einem immer eine gewisse Teilschuld angelastet werden. Das war/ist bei einem Autodiebstahl auch beim Lenkradschloss nicht anders.
Extrembeispiel wären Leute, die den Wagen mit laufendem Motor stehen lassen wenn sie mal kurz beim Bäcker reinspringen. Gemeckert wird aber eben auch bei kleineren Anlässen, denn so eine Versicherung will ja lieber weniger zahlen als mehr :)
 
Sogar ein offenes Cabriolet muß man abschliessen.
Ist zwar sinnlos, aber gesetzlich gesehen wird ein unverschlossenes Fahrzeug eben nicht ersetzt.
Wer sein Fahrzeug verlässt, muß es abschliessen um es vor Diebstahl oder Missbrauch zu schützen.
Da geht es nicht um Sinn oder nicht, sondern um einen genau definierten Text.

Bei einem Cabrio muss aber auch das Verdeck (Dach) geschlossen werden.
Quelle: GDV - Punkt 4

MFG
 
Warum ? soll meine Versicherung zahlen, wenn jemand anderes mein Auto verschmutzt oder zerstört ?
Dafür ist der Täter oder die Versicherung zuständig.
Ich muss mit nichten mein Auto in meiner Garage abschließen. Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Final
 
Warum ? soll meine Versicherung zahlen, wenn jemand anderes mein Auto verschmutzt oder zerstört ?
Dafür ist der Täter oder die Versicherung zuständig.
Ich muss mit nichten mein Auto in meiner Garage abschließen. Versicherungsschutz bleibt bestehen.

Final
Das ist lustig.
Kennst Du das Sprichwort:
“Fass mal einem nackten Mann in die Tasche“

Erstens haben solche Leute kein Geld und zweitens keine Versicherung.

Der Einzige von dem ein Geschädigter meist eine Entschädigung bekommen kann ist seine EIGENE Versicherung.

Ist ja kein Autounfall.
 
Es ist ganz einfach, wird dein Auto aus der Garage gestohlen und wird dann zB in einen Unfall verwickelt ( so das es nicht im Ausland oder beim Schlachter verschwinden kann ) und die Experten stellen fest, das das Fahrzeug nicht verschlossen war, wird die Versicherung weder den Wert des Fahrzeugs, noch den entstandenen Schaden bezahlen.

das Abschliessen hat noch einen Sinn, wenn zB Kinder in die Garage kommen können und im Auto spielen, dabei die Handbremse lösen oder den Gang raus nehmen und das Fahrzeug, andere Fahrzeuge, die Garage oder gar die Kinder beschädigt werden, darf man sich dafür sogar vor Gericht verantworten.
Denn: Der Besitzer hat sicher zu stellen, das kein Unbefugter ( das ist auch ein Dieb ) das Fahrzeug betreten kann.
Und das gilt auch auf eigenem Gelände und auch in der Garage.

Und ne Versicherung wird alles nutzen um nicht voll zu bezahlen.
Aber es darf ja gerne jeder meinen was er will--im Fall des Falles wird er dann schon sehen wo Meinung und Rechtssprechung auseinander geht.

In den meisten Fällen ist es aber tatsächlich egal, weil das Fahrzeug meist gar nicht mehr auftaucht.

Und das man Cabrios inzwischen komplett dicht machen muß, wußte ich noch nicht.--Aber man lernt ja nie aus.
 
Hi,
sorry das kann aber auch anders Ausgehen.
Man sollte sein PKW auch in der Garage abschließen. Sonst könnt in einem Versicherungsfall, die Versicherung die Zahlung verweigern und sich auf das VVG berufen.


§61 - Klick hier
§81 - Klick hier

Autodiebstahl - Klick hier

Es kommt immer auf den Fall drauf an bzw. die Schadenssumme.

Ich empfehle trotzdem jeden sein Auto auch in der Garage abzuschließen.

MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry aber auch das ist teilweise falsch. Wenn jemand mein Auto aus einer verschossenen Garage klaut ist diese voll versichert. Nicht versichert ist grobe Fahrlässigkeit.

>Denn: Der Besitzer hat sicher zu stellen, das kein Unbefugter ( das ist auch ein Dieb ) >das Fahrzeug betreten kann.

??? und der Besitzer hat Sicherzustellen das kein Ufo landet. (Ist auch quatsch)

Nix für ungut aber rechtlich ist immer noch der Täter zur Rechenschaft zu ziehen, und ja wenn der kein Gelt hat sieht es schlecht aus, aber was können die anderen Versicherten dafür ?

Noch mal zur Ausgangsfrage: Warum soll meine Versicherung zahlen wenn jemand anderes mein auto beschädigt / verdreckt?
 
Noch mal zur Ausgangsfrage: Warum soll meine Versicherung zahlen wenn jemand anderes mein auto beschädigt / verdreckt?

Ganz einfach.
Weil es in den Versicherungsleistungen gegebenenfalls so vorgesehen ist und man dann auch Beiträge dafür bezahlt.

Dass ein Fahrzeug in der Garage verschlossen sein sollte muss jedem klar sein.
Bei der HUK z.B. wird man bei Antragstellung danach gefragt und bekommt für diese ZUSÄTZLICHE Sicherungsmaßnahme einen Beitragsrabatt.
 
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