Auto zusperren auch in Garage Pflicht

  • Ersteller Nobody in Vienna
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Dass ein Fahrzeug in der Garage verschlossen sein sollte muss jedem klar sein.
Bei der HUK z.B. wird man bei Antragstellung danach gefragt und bekommt für diese ZUSÄTZLICHE Sicherungsmaßnahme einen Beitragsrabatt.

Auch wenn du es noch einmal schreibst wird es nicht richtiger. Du hast sehr wahrscheinlich einen Rabatt weil du angegeben hast Fahrzeug in (ggf. verschlossener) Garage. das steht mit Sicherheit NICHT ! Fahrzeug muss verschlossen in verschlossener Garage stehen.

und selbst bei Fällen wie schlüssel im Kofferraumschloss vergessen bezahlt die Versicherung.

Wann die Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit den Fahrzeugschlüsseln ablehnt

Der Zweitschlüssel befindet sich nicht sichtbar im Kofferraum unter dem Reserverad oder in der Verkleidung des Radkastens.

Der Schlüssel wird versehentlich im Kofferraumschloss beim Entladen vergessen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.1998, r+s 1999, S. 229).

Also mal ganz locker, und wenn einer mein Auto von innen verwüstet welcher teil der Versicherung greift dann eigentlich ?

Noch einmal die Frage: Jemand zerstört mein Fahrzeug, warum sollte meine Versicherung bezahlen, wenn es einen Verursacher gibt, der dafür verantwortlich ist ?
 
der gesetzgeber hat die rechtsprechung hochgradig pervertiert. nicht vom normalfall wird ausgegangen oder dem was der logische menschenverstand einem sagen würde. jeder muss sich gegen alles versichern , der geschädigte , bestohlene ist inner zuerst in erklärungsnot , nicht der täter oder verursacher . für mich schlimme auswüchse einer ziemlich gestörten welt .

in kanada zb gehen viele einkaufen und lassen das auto draussen laufen . haustüre abschliessen tut auch kaum einer , selbst wenn niemand da ist.
wenn du da jemandem erzählst das in d dein auto von deinem grundstück abgeschleppt werden kann , weil du die scheiben mal nicht ganz runtergedreht oder die türe nicht zugesperrt ist ( zwecks sicherung deines eigentums ) , dann glauben die kein wort .

unser ach so vorbildliches und fortschrittliches rechtsystem ist nicht mehr als nen einziger verkommener scheisshaufen , der unsummen kostet und unzählige parasiten am kacken hält.
 
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..., und wenn einer mein Auto von innen verwüstet welcher teil der Versicherung greift dann eigentlich ?

Noch einmal die Frage: Jemand zerstört mein Fahrzeug, warum sollte meine Versicherung bezahlen, wenn es einen Verursacher gibt, der dafür verantwortlich ist ?

In welcher Versicherung ist Vandalismus versichert?
Vollkasko?
Weiß ich aus dem Stehgreif nicht.
Kasko jedenfalls nicht. Die deckt nur Schäden die bei Diebstahl entstanden sind.

Nochmals, die Eigene Versicherung muss zahlen, wenn es in den Versicherungsbedingungen so vorgesehen ist ABER NUR wenn beim Verursacher nichts zu holen ist?
 
Teilkasko.... und die prüfen, ob das Fahrzeug (auch in der Garage verschlossen war). Und ich spreche aus Erfahrung....

Brandschaden in der Garage.... Die Feuerwehr wollte das Fahrzeug aus der Garage bewegen..... ging aber nicht, weil es verschlossen war.....Somit entstand am Fahrzeug "erheblicher" Sachschaden wegen des "Aufbruchs".......glücklicherweise war das Auto noch nicht abgebrannt :)

Und die Anwälte haben sich ziemlich lange und eindeutig gestritten!
 
Gestern wurde in einem Fernsehbeitrag erwähnt, dass die KFZ-Versicherungen alleine im vergangenen Jahr Milliardenverluste (4?) gemacht haben.

Da wird dann gekämpft ...
 
Mein(e) Auto(s) [und auch fremde Fahrzeuge mit denen ich fahre] schließe ich immer ab, sobald ich das Fahrzeug a) nicht mehr sehen b) nicht erreichen kann bevor jemand anders es erreichen kann.

Hätte ich ein Cabrio würde ich dort auch immer das Verdeck schließen. Es brauch ja nur mal jemand im vorbeigehen rein spucken oder ähnliches.

Für Leute die ihr Auto mit laufendem Motor abstellen und dann mal eben zum Bäcker rein gehen habe ich 0,0 Verständnis.
 
Letzten Endes wird es jeder machen, wie er denkt und manche werden halt einfach überrascht oder verärgert sein, wenn es nicht so ist, wie sie denken.
ich werde überrascht sein, wenn ich mein Auto , obwohl es nicht verschlossen war ersetzt bekomme.
Andere werden sich ärgern, wenn es bei ihnen nicht der Fall ist.

ich gehe mal davon aus, das eh keiner einen Sandero klaut.
 
Ich denke das kommt auf den Fall an.

Ich hab noch nie meine Fahrzeuge in meine Garage wo für die Öffentlichkeit nicht zugänglich bzw. ausgeschlossen wird meine Fahrzeuge abgeschlossen. Machen ja nicht einmal Firmen die Fahrzeuge Verkaufen.
Punkt 2, meine Garge sind von Innen überwacht.
Punkt 3, alles was in meiner Räumlichkeit passiert oder gar Grundstück ist Privatrechtlich. Sprich, kann auch vorkommen das ein einbrecher wer auch immer nicht mehr Gesund vom Grundstück kommt. Darüber denken die nicht nach. Gibt Leute die haben im garten für Versuchzwecke Bärenfallen usw. Was auf meinem Grundstück passiert, geht niemand was an und es Interssiert auch keinen.


Jetzt werden gleich einige sagen, das geht nicht. Ha, ha, ha habt ihr jemals einen einbrecher klagen gehört der Brügel erhalten hat oder verletzt wurde !!
 
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Gibt Leute die haben im garten für Versuchzwecke Bärenfallen usw. Was auf meinem Grundstück passiert, geht niemand was an und es Interssiert auch keinen.


Jetzt werden gleich einige sagen, das geht nicht. Ha, ha, ha habt ihr jemals einen einbrecher klagen gehört der Brügel erhalten hat oder verletzt wurde !!

Du würdest dich wundern wie hoch Du bestraft wirst.
Hier gilt nämlich die Regel der Verhältnismäßigkeit.

Und wenn ein Einbrecher auf Deinem Grund und Boden schwer verletzt und dann erwischt wird, dann wird er Dich sicherlich auf Schmerzensgeld verklagen.

Selbst im Waffenbesitz humanem Amerika ist es nicht erlaubt einem fliehenden Einbrecher in den Rücken zu schießen oder so jemandem gar eine tödliche Falle zu stellen.

Ich wäre also mit dieser Aussage sehr vorsichtig.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #25
Was auf meinem Grundstück passiert, geht niemand was an und es Interssiert auch keinen.


Jetzt werden gleich einige sagen, das geht nicht. Ha, ha, ha habt ihr jemals einen einbrecher klagen gehört der Brügel erhalten hat oder verletzt wurde !!

Pustekuchen..das eigene Grundstück ist eben KEIN Rechtsfreier Raum.

Du hast dort zur Sicherung und Wahrung deiner Rechte höchstens mehr Möglichkeiten aber keinesfalls mehr rechtl. Freiheit an sich.

Auch für die Gefahrenabwehr gilt die Regel der Verhältnismässigkeit.
Und zwar überall!Egal ob eigener Grund und Boden,Mietwohnung oder Schlafplatz mit Jaffakisten-
mobiliar unter einer Brücke.Da gibts genau 0 Sonderrechte für Bürger mit eigenem Grundstück.

Bärenfalle..tabu

Stromzaun..tabu

Minen..nur die von Vierbeinern

Selbstschussanlagen..ginge.
Aber auch nur als Wasserpistolen-
variante:blush:

Alles nämlich unter dem Hintergrundaspekt,das bei derartigen Mätzchen ein allgemeines,übermässiges Gefährdungspotential vermieden werden MUSS.

Latscht ein nicht kriminell veranlagter im Suffkopp irrtümlich auf dein Grundstück und anschl.in die Bärenfalle,bekommst du ein Problem..wenns dumm läuft, sogar ein Verfahren nach §224 Abs.2 StGB.

Latscht der Einbrecher rein..s.o. -_-

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit darf nur unter bestimmten eng gesetzen Rahmen verletzt werden.

Prügel?Lies dir mal den § 127 StPO und entspr.Rechtskommentare genau(!) durch.:blink:

Unwahrscheinliches aber denoch mögliches Szenario:

Händigt dir ein auf frischer Tat erwischter reuiger Einbrecher, ohne Fluchtversuch oder Gewalteinsatz bereitwillig sein Ausweisdokument aus(weil du gerade sehr finster schaust:laugh:) und mit dir gemütlich das eintreffen der Ordnungshüter abwartet,schaust auch du in die Röhre..und wenn es auch noch so in den Händen juckt.Hände still halten oder in der Nase bohren.

Dein Jedermannsrecht zu einer vorläufigen Festnahme endet unter dieser Konstellation genau an diesem Punkt.

Weitergehende Maßnahmen obliegen allein der Polizei.

Für deinerseits evtl.zwischenzeitlich am Übeltäter verteilte "Frustwatschn",könntest du auf Antrag des Geschädigten(in diesem Fall d.Einbrecher:blink: ) rechtlich gem.§ 223 StGB zur Verantwortung gezogen werden können.Mag witzig und befremdlich wirken,ist aber so.

Selbst der freilaufende(!) Hund kann zu einem Problem werden.

Vermeintlichen Täter stellen ja,Krankenhausreif beissen NEIN.

"Warnung vor dem Hunde" Schilder sind so gesehen effektiver als der Hund selbst..läuft da ein Fremden gegenüber zu Attackierfreudiges Exemplar rum,kann das in die Hose gehen.In deine allerdings.

Gibt keine Urteile?Ein Arbeitskollege von mir,wurde bei einem nächtl. Einbruchversuch auf seinem Grund und Boden eines besseren belehrt..in Höhe einer 4stelligen Summe.Täter wurde durch den auf dem Grundstück freilaufenden Hund recht übel am Oberschenkel verletzt.Und lt.Richter,gehört so ein Hund dann entw.angeleint oder ins Haus.
 
Peter1964,
nun es sind ja alles Beispiele.


Man darf eines nie vergessen, welcher Nachbar hat den ganzen Tag ein Auge auf des Nachbarn Hauses und desen Grundstück ??

Wer sieht in desen Räumlichkeiten rein und kann dies bestätigen das man einen Einbrecher verhauen hat. Ist doch aussage gegen aussage und mal angenommen der Einbrecher stürtz und bricht sich den Hals und nun ??




Ich denke das wir die Fantasien einfach mal abschalten und uns allen Wünschen das sowas nie passiert.
 
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wenn jemand bei dir einbricht darfste ja nicht nach dem karnevalsverein rufen , das bringt ja nix . der kamerad muss halt nur unauffällig verschwinden , wenns mal zum äussersten kommt . bei uns wollten vor jahren mal welche klauen , sind übers tor geklettert und auffem hof rumgelaufen . da ist mein alter bischen ausgetickt . die beiden jedenfalls sind gelaufen wie die hasen :D.

kollege aus dormagen hat mal erzählt da gabs mal nen einbrecher anner schule in den ferien . hat sich nachts zutritt verschafft um da klamotten zu klauen . ist dann innen loch gefallen und hat sich die hacken gebrochen , weil gerade bauarbeiten waren . da musste die stadt dem noch glaub ne hohe 5 stellige summe als schmerzensgeld zahlen , weil ein abgeschlossenes gebäude nicht so gesichert war das keiner stürzen kann . die hätten den im loch lassen und gleich mit dem bagger zuschmeissen sollen .
 
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Das Porblem Heute ist ganz anderes wie vor 10 Jahren. Die einbrecher kommen immer zu zweit oder gar mehr. Einige haben sogar schlagstöcke dabei die man ausfharen kann und die machen auch gebrauch davon.


Wie ich schon sagte, es hat sich noch nie ein Einbrecher beschwert oder gar Anzeige erstattet. Es gibt wege und mittel solche Leute für immer zu schweigen zu lassen, die kommen auch nie mehr. Die Fam. hält zusammen und die ist groß !!
 
Einen Einbrecher körperlich angreifen darf man grundsätzlich nur, wenn man selbst bedroht wird.

Und es haben sich schon Einbrecher beschwert. Wie unter Anderem oben erwähnt.

Der Wunschtraum von der Allmacht im eigenen Haus ist genau das, ein Wunschtraum.

Und sei versichert, viele Einbrecher haben größere Familien.
 
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:D

Nur wo fängt sie an ?? Ich denke es ist ein Wort was sich in die länge streckt.

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Ja, wo sind sie ??
 
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