Auflastung auf 1500 kg, Anhängelast erhöhen

... die Dacia´s habe idR. eine recht geringe Zuladung und Anhängelast, so dass das zul. Gesamtzuggewicht sehr schnell erreicht ist.

Moin,

im Vergleich mit anderen Fahrzeugen der gleichen Klasse sieht das allerdings dann schon nicht mehr so dramatisch aus.
Da gibt es genügend Konkurrenten die nur eine 3-stellige Anhängelast (teils auch noch mit Beschränkungen über das Gesamtzuggewicht) zu lassen.

Und, alle Dacia sind auf eine Kleinwagenbodengruppe aufgebaut.
Und trotzdem gibt es Anhängelasten bis 1500kg ohne Einschränkungen über das Gesamtzuggewicht.
Das ist doch eine ganze Menge.

Und wenn ich mich nicht ganz täusche gelten die 1300kg, ebenfalls über das gesamtzuggewicht beschränkt, für den alten MCV.
Der neue hat nur 1100kg: https://www.dacia.at/content/dam/Dacia/AT/downloadcenter/logan-mcv/PL_Logan_MCV.pdf
 
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... bei den neueren Fahrzeugen ist das Gesamtzuggewicht entscheidend- das darf nicht überschritten werden.

... mein verunfallter 5 er BMW( 1. Hand, 105000 km , 2500 ccm - Ruhe in Frieden ) durfte und konnte die eingetragenen 1900 kg ziehen.

... so wie ich eben selbst erfahren habe, muss ich mich von meinen Hobby/ Liebling trennen- da dieses genau 1300 kg wiegt.:verysad:
.
 
Hallo zusammen,

bin ganz neu in der Gruppe. Habe den Lodgy seit letzten Jahres.
Alles tuti. Klasse Auto.
Habe jedoch einen Wohnwagen 1500 kg und der Lodgy darf lt. Papiere nur 1400 kg ziehen.
(Habe ich nicht drauf geachtet, dachte 1500 kg sind immer drin)

Nun bin ich auf der Suche nach einer AHK für 1500 kg mit einem D-Wert von min. 8,22

Kann da jemand helfen? Hat jemand Ideen?

Danke im Voraus und bis dann

Kölschi

Hallo Kölschi,
laut Straßenverkehrsordnung darfst du mit deinem Fahrzeug Anhänger bis zu einem tatsächlichen Gewicht von 1400Kg ziehen.
Damit ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers gemeint und nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
Mit deinem Fahrzeug kannst du also jeden Anhänger ziehen (auch einen 3 Tonnen Anhänger) solang das tatsächliche Gewicht des Anhängers 1400 Kg nicht überschreitet und die Stützlast nicht überschritten wird. Warum hier eine Diskussion mit falschen Kriterien entsteht, kann ich nicht verstehen.

Ich selber habe mit einem PKW, welcher nur 1400Kg Anhängelast hat, jahrelang bei mehrfachen Polizeikontrollen einen 2,5 Tonnen Anhänger gezogen und noch nie Probleme bekommen.
Durfte nur das Gesamtgewicht des Anhängers von 1400 KG nicht überschreiten.
Merke : Fahrzeug und maximale Anhängelast ( Gesamtgewicht des Anhängers) ist nicht gleich zu setzen mit dem max. Gesamtgewicht des Anhängers !

Gruß Dirk
 
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... warum?

... das steht doch mehrfach beschrieben.

... entscheidend ist das Gesamtzuggewicht!

... wie sich das erreichnet ist auch benannt.


... wer sich ein wenig mit WoWa auskennt, dürfte auch ein paar Zuladungsgewichte im Kopf haben.


Knaus Eurostar 500 TF( Leergewicht ohne Ersatzrad) --- auf Waage 1250kg
aufgelastet von 1500 kg auf 1600 kg

-> Zuladung normal ca. 250 kg ( 350 kg )

-> Zuladung um die 250 kg üblich und schnell erreicht( Grill, Kleidung, Vorzelt, Auffahrkeile, Gasflasche, Kabeltrommel, Werkzeug, ..... )


... so wird auch Kölschi rechnen müssen. Es nützt ihm nichts, wenn der WoWa wenig beladen ist und nur 1400 kg wiegt, er jedoch mit Familie, Hund, Fahrrad .... in den Urlaub möchte. Ist er so aufgestellt, wird er das Gesamtgewicht überschreiten.

... ist er Single, dürfte er das Fahrzeug bewegen.

... in beiden Fällen wird das Auto jedoch mit 1200 ccm sehr schnell an seine Grenzen gelangen.


... er darf auch einen 1800 kg WoWa ziehen, wenn dieser leer 1400 kg wiegt und er alleine im PKW sitzt. Die Familie darf dann allerdings mit einem Zweiten PKW und dem Gepäck anreisen.
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Gutachten Lodgy, 1800Kg Anhängelast, für 480.-€
Anhängelast erhöhen bei Dacia Modellen (https://www.sk-handels-gmbh.de/shop/anhaengelasterhoehung/dacia/)
Wie Du schon sagst, man muß also schön in die Tasche greifen.

Das wäre mein Weg:

1. Wohnwagen leer und auch fahrfertig wiegen. (z.B. unserer leer 1200kg, 1.Fahrt 2010 -> voll 1700kg, jetzt immer die max . zulässigen 1500kg Achslast, ziehen aber mit Opel Vivaro weil es mit MCV 1 nicht ging)
- bekommst Du es mit den Gewichten (1400kg Achslast + Stützlast) hin, alles gut, wenn nicht:
2. Ich würde es mit dem Gutachten "probieren" bzw. darüber nachdenken,
- aber es kann/wird sein das der d-Wert der Originalanhängekupplung zu klein ist (dann also neu), evtl.
- durch die Eintragung der höheren Werte Dacia im Garantiefall bockig ist/wird
- dir das Zuggewicht von 3600kg evtl. nicht reicht (was wiegt der Lody leer/urlaubsfertig beladen?)
 
Personenbeförderung muss auch nicht sein...

immer dieses Geschrei auf dem Anhänger bei 96 auf der Autobahn..:D
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #24
Du hast den wichtigen Teil der Frage nicht beantwortet, ob Du die 1500kg
wirklich ausreizt? Wenn ja, Du also definitiv 1500kg am Haken hast, dann
reden wir von Tausch der AHK, wenn nein und Du kannst auf 1400kg +
Stuetzlast (50 oder 75kg) abspecken, brauchst Du keine neue AHK, musst
nur beachten, dass die Zugmasse und die Anhaengelast nicht ueberschritten
sind.

Ich weiss, das hilft bei der Frage nach der AHK nicht weiter aber koennte
Geld, Zeit und Nerven sparen.

Denn (und hier ist oft ein Irrglaube am Start) Du kannst auch einen
2 Tonnen (zGG) Anhaenger an den Kahn packen, wenn er denn nicht
mehr als Deine max. erlaubte Anhanglast tatsaechlich aufweist, es sei
denn er wuerde Deine max Zuggewicht ueberschreiten. Voila.
So habe jetzt mal geschaut, WoWa hat ein Leergewicht laut Angabe von 1165 KG, werde aber mal auf die Waage fahren. Der WoWa ist auf 1500 KG aufgelastet, normal 1400 kg.
 
... das mit der Waage ist eine feine Sache. Die Herstellerangabe sind nicht immer ganz präzise. Es kommt auf die Ausstattungsvariante an, war ein Reserverad mit eingerechnet, ...... .

... ähnliches findet man z.B. bei Motorbooten. Dort beziehen sich die Angaben oftmals auf das nackte Boot. Mit Lenkrad, Sitzen, Batterie, leerem Einbautank, .... kommen schnell ein paar Kilogramm dazu. Der ein oder andere Besitzer musste dann feststellen, dass der Trailer unterm Boot zu klein war.

... ich fahre immer zu unserem Kornhaus AGRAVIS, wiege den WoWa, das Boot, den Anhänger leer und die Gesamtkombination. Die Differenz lade ich dann gefühlsmäßig zu. Beim WoWa komme ich sehr schnell an bzw. über die Grenzen, da ich immer wieder die Menge und das zugeladene Gewicht unterschätze.
... zur Sicherheit noch einmal voll beladen auf die Waage am Ort. Einmal waren es dann 150 kg zuviel, da ich die Fahrräder nicht beachtet hatte. Diese mussten dann zu Hause bleiben - auf andere Artikel konnte ich nicht verzichten.


- 1400 kg -> 235 kg Zuladung - die sind ziemlich schnell erreicht
-> bei 1400 kg kannst Du auch im PKW nicht mehr viel zuladen
-> mit der max. Last, könnte Dein Auto ordentlich zu kämpfen haben

- ich wünsche Dir, dass es irgendwie vom Gewicht passt. Dir bleiben nicht viele Optionen. Ein neues Auto oder anderer WoWa kommt eher nicht in Frage?
- ich drücke Dir die Daumen, dass der Dacia Motor immer genug Kraft hat die Gesamtmasse fortzubewegen.

... mein Mondoe hätte damals keine weiteren 10 kg in der ein oder anderen schrägen Anfahrt bewegen können. Ich betete an einigen Ampeln: halte durch- Du schaffst das.:) Das war kein gutes Gefühl. Einige Male beschlich mich die Angst- das war es - nun muss ich das gesamte Gespann zurückrollen lassen. Es ging zum Glück gut aus. Dann wurde ein Fahrzeug angeschaftt, das die 1900 kg ziehen durfte und konnte. Das Zittern hatte ein Ende. Dieses Fahrzeug erlag einem Unfall und nun fahre ich den Logan Stepway 90 PS DCi , der mehr ziehen könnte, aber nicht darf.
.
.
 
Moin,

ich meine noch nichts gelesen zu haben mit wie vielen Personen gereist wird.
Genau davon hängt es aber ab ob eine vorhandene Zuladung nun ausreichend, knapp oder unzureichend ist.

In diesem Fall hat der Caravan wohl 235kg und im Auto verbleiben unter Berücksichtigung der Einschränkung durch das Gesamtzuggewicht auch etwa 375kg.
Das sind 610kg.
Damit sollte man doch schon recht weit kommen.
 
Hallihallo,
abseits der Fahrphysik spielt der Führerschein des aktuellen Fahrers eine wesentliche Rolle:
Ein Freund, 27 Jahre und "neuer" Führerschein, hat kürzlich 1200 Euro(!) bezahlt, weil sein Zugwagen ein zul. Ggw von 2100 kg hatte und der geliehene Anhänger ein zul. Ggw. von 2 Tonnen, zusammen also 4,1 Tonnen zul GGW. Mit seinem Führerschein darf er aber nur bis 3,5 Tonnen ZUL. GGW. fahren.

Tatsächlich hat der Hänger 950 kg gewogen und der Zugwagen ca. 1800 kg (Leergew.1600 plus 2 Personen à ca. 90 kg), also zusammen deutlich unter 3 Tonnen TATSÄCHLICHES Gewicht. Das war nicht relevant, es zählt das in den Papieren eingetragene ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT.

Angehalten worden auf der A5 und im Verfahren zu eintausendzweihundert Euro!! verknackt worden!
Die Weiterfahrt war untersagt, ich habe das Gespann dann Weitergefahren, weil ich mit - dem alten Lappen Klasse 3 - bis 7,5 t und noch nem Anhänger dran fahren darf.

Das ist u.a. spannend, weil ich mehrfach Polizisten auf der Strasse gefragt hatte: 9 sagten " Für mich zählt, was tatsächlich an Gewicht dran hängt", 1 in der Stadt und die Autobahnpolizei sagten " es zählt das zul.Ggw in den Papieren". Und leider hat diese Minderheit recht.
Wenn also ein "neuer" Führerschein diesen Hänger LEER anhängt, dann hängen nur 500 kg und die noch gebremst am Haken und es ist trotzdem strafbar.

Gute Fahrt weiterhin

Herbert
Lieber ein Optimist, der oft irrt, als ein Pessimist, der immer recht hat.
 
Hmmm da wüde ich aber deinen Freund raten nochmal zum Anwalt zu gehen und den Sachverhalt prüfen lassen.

Zitat:
  • Die tatsächliche Gesamtmasse gibt an, wieviel ein Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung wiegt. Dieser Wert entspricht minimal dem Leergewicht und darf maximal die zulässige Gesamtmasse betragen. Diese tatsächliche Gesamtmasse ist für die maximale Anhängelast relevant und verteilt sich auf die Achslasten und die Stützlast.
Quelle: Bußgeltkatalog 2018 Zulässige Anhängelast - Verkehrsrecht 2018 (https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/)
 
Bei diesem Strafbetrag war er natürlich beim Anwalt, ich war dabei, weil ich ihm den Hänger geliehen habe. Der Anwalt hat ihm dringend geraten zu akzeptieren, weil er keinerlei Erfolgschancen bei einem Widerspruch sieht.

Es gilt also den gültigen Führerschein zu beachten und im Führerschein"rahmen" die zulässigen Lasten.

Zitat aus dem o.a. Link: "Ob Sie ein Gespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger mit Ihrer Fahrerlaubnisklasse führen dürfen, hängt von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab."

Also nicht von der tatsächlich vorhandenen Gesamtmasse..
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe mir die ganzen beiträge zu dem Thema durchgelesen und wollte Euch dafür danken. Ich war gester bei TüV und habe mir die Anhängerlast Erhöhung Eintragen lassen. Das ganze hat 619,- gekostet. Gutachten SK 520,- + TüV 87,- + Zulassungsstelle 12,-. Das ist ein Haufen Geld, aber ich habe mir das lange überlegt. Ich habe eigentlich nicht vor mehr wie die 3120 Gesamtzuggewicht zu haben, aber das wird so zu knapp. Mein Wohnwagen hat jetzt 1290kg (inkl. 75 kg Stützlast)(darf 1500 kg wiegen). Dazu kommt noch das Gepäck, Fahrräder usw. . Der Lodgy hat ohne das jemand drin war 1330 kg leer auf die Waage beim Tüv gebracht. Somit bleiben nur 500kg. 4 Personen a 75 kg machen 300 kg. Die ca. 200 kg die dann noch für das Gepäck bleiben hören sich viel an sind aber schnell zusammen. Jetzt habe ich Gesamtzuggewicht 3420 kg, Lodgy 1920 kg und 75 Stützlast und der Anhänger 1500 kg alles bei 8%. Klar muss das jeder selbst wissen ob ihm dass das Wert ist... Wir fahren mit dem WW durch die Schweiz und Österreich da sind die Strafen für Überladen nicht gerade günstig.

Gruß

Frank
 
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