AHK - mitführen welcher Papiere ?

barbarix

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dokker SCe 100 Comfort
Baujahr
2019
Hallo,
da ich nun eine AHK (Brink, neu, abnehmbar) dran habe, und es dazu nur die Montage bzw. Bedienungsanleitung gab, stellt sich mir die Frage ob das an mitzuführenden Papieren ausreicht...
War da sonst nicht was von allgemeiner Betriebserlaubnis oder ähnlichem ?
Gruß Barbarix :)
 
Ich habe an meinem Stufenheck Logan vor über 4 Jahren selber eine dran gebaut wenn mein Anhänger zum Tüv muß oder mein Auto zum Tüv muß hat sich noch NIE einer dafür Interessiert ob da eine AHK ran ist oder nicht !
 
Hatte bei meinen vorherigen Autos auch noch nie jemanden interessiert. Hauptsache das Typenschild ist lesbar.

In der Montageanleitung für meine AHK findet sich lediglich der Hinweis, sie mitzuführen.

1597493885063.png

Liegt in der Mappe bei der Bedienungsanleitung
 
War da sonst nicht was von allgemeiner Betriebserlaubnis oder ähnlichem ?
Sollte ebenfalls dabei gewesen sein. Kann man sich oft aber auch runterladen. Die und die Einbauanleitung soll man mitführen. Den TÜV interessiert das interessanterweise oft in der Tat nicht.
 
Im Regelfall dient die Montageanleitung als Betriebserlaubnis und ist daher mitzuführen und auch ausreichend ...
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Danke für eure Antworten..
Ja, an meinen früheren wollte auch nie jemand etwas sehen, aber ich hab gerne dabei was man dabeihaben sollte.
Mir ist eingefallen da gibt es ja noch den Aufkleber an der Hecktüre, (nein, nicht aussen ) wo auch Hersteller und E Nr. draufsteht. Ich geh jetzt einfach mal davon aus, das dies in Verbindung mit Montage/Bedienungsanleitung ausreicht. :)
 
Hauptsache die AHK hat eine EU-Zulassung.
Ansonsten muss sie eingetragen werden!
 
wenn mein Anhänger zum Tüv muß oder mein Auto zum Tüv muß hat sich noch NIE einer dafür Interessiert ob da eine AHK ran ist oder nicht !
Bei der Fahrzeugabnahme guckt der TÜV lediglich bei der Unterbodenkontrolle auf die Befestigung der AHK.

Die definitiv einzige "wirkliche" Kontrolle ist dann auch eine indirekte, wenn Du mit dem Hänger zum TÜV fährst.
Dann muß nämlich der Schalter in der AHK die NSL des Zugfahrzeuges abschalten, so daß nur die NSL des Hängers leuchtet.
 
@barbarix

Das müsste es sein.

Entweder es ist neben den Schraubenkopf eingestanzt, oder eben auf so einem Typenschild.

Du kannst Dir aber die fachgerechte Montage der AHK auch vom TÜV bestätigen lassen.
Früher musste man das aber in der Tat eintragen lassen
 
mit E11 wird wohl bald nichts mehr sein, 11 ist GB. Die fallen dann aus der Länderliste der EU .:)
Trifft aber momentan noch nicht zu.

Gruss
Steffen
 
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