Noch eine Frage zur LKW Zulassung

MaxLuca

Mitglied
Fahrzeug
Dokker
Hallo ihr,
ich bin noch relativ neu hier und wollte mir heute den Dacia Dokker 96 KW Stepway TCE kaufen. Bin nun völlig verunsichert, weil auch der nur mit LKW Zulassung läuft. Unabhängig von den höheren Kosten in der Versicherung habe ich nun Befürchtungen was die Zukunft angeht. Was ist in drei Jahren wenn der nächste TÜV ansteht? Es ist ja nun mal definitiv kein LKW und soll auch keiner werden bei mir. Das heißt Sitze sollen drinnen bleiben und Fenster auch nicht mit Blech zugebaut werden. Kann es dann nicht passieren dass der TÜV in drei Jahren sagt dass es kein LKW ist und er den nicht durchwinkt? Ich tue mich so schwer mit der Entscheidung. Es geht ja doch um eine Menge Geld und ich fange in einer relativ niedrigen Schadensklasse an. Aber es ist mein Traumauto :-(
Der Verkäufer erwähnte das eher so in einem Nebensatz und ich fiel dann aus allen Wolken was die Versicherung angeht. Aber noch mehr Sorgen macht mir die Zukunft des Autos.
Würde mich sehr über Antworten und Meinungen freuen.
Danke.
 
Bin nun völlig verunsichert, weil auch der nur mit LKW Zulassung läuft.
Hallo
Wer sagt das ? Was für ein Blödsinn ?
Das ein PKW ähnliches Fzg. als LKW besteuert wird, hängt von der Verwendung ab. Z. B. wenn dieser als gewerbliches Fzg. verwendet wird und z.B. mehr Ladefläche als Sitzfläche hat.
Such dir eine andere Versicherung !
 
Deine Gedanken sind unberechtigt. Der Prüfer hat da wenig Möglichkeiten, oder eher gesagt gar keine Möglichkeit, auf die eingetragene Fahrzeugklasse Einfluss zu nehmen. Ist auch gar nicht seine Aufgabe.
 
Hallo
Wer sagt das ? Was für ein Blödsinn ?
Das ein PKW ähnliches Fzg. als LKW besteuert wird, hängt von der Verwendung ab. Z. B. wenn dieser als gewerbliches Fzg. verwendet wird und z.B. mehr Ladefläche als Sitzfläche hat.
Such dir eine andere Versicherung !
Hi, der Dokker mit tce130 wird Neu als LKW zugelassen. Ich hab seit nem Monat einen vor der Tür stehen. Wenn mich nicht alles täuscht hängt das mir dem co2 Ausstoß zusammen. Der wäre für eine pkw Neuzulassung zu hoch. Die Versicherung kann da gar nichts. Wenn das Auto als LKW läuft müssen sie es entsprechend versichern.. und ich hab da auch keine gefunden die zwischen privat und gewerblich unterscheidet.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Genau. Ich habe auch keine Versicherung gefunden die zwischen privat und gewerblich unterscheidet. Leider! Die Frage ist halt ob ein jetzt neues Auto dann für zehn/fünfzehn Jahre wirklich eine Zukunft hat wenn es jetzt schon an der Abgasnorm scheitert. :-( da freut man sich monatelang und dann so was. Und es ist schon wirklich mehr Geld was die laufenden Kosten angeht. Möchte da gar nicht daran denken wenn ich damit mal einen Unfall haben sollte. :-(
Dummerweise erfuhr ich das heute erst bei Vertragsunterzeichnung und mir war das alles nicht klar. Nun weiß ich nicht ob ich versuchen soll morgen noch schnell zurückzutreten oder nicht. :-(
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und dann kann es einem ja auch noch passieren dass man in anderen Ländern damit nicht fahren darf weil es ein LKW ist. :-(
 
@MaxLuca
Das was Du meinst ist die sog. N1-Zulassung. Dies ist eine Form der LKW-Zulassung (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5t. Im Fall des Dokker mit dem Aufbau BB (Van). Das bedeutet aber nicht, dass Dein Fahrzeug irgendwie umgebaut werden muss. Also Fenster sind ok, genauso wie die Sitzplätze. Kein TÜV-Prüfer würde so etwas verlangen, außerdem könnte er das auch nicht. Also keine Angst.
Bzgl. der Versicherungen ist es so, dass da tatsächlich ein Unterschied zwischen PKW und LKW-Tarifen besteht. Ich würde Dir aber empfehlen diesbezüglich mal ganz klassisch zu einem Versicherungsvertreter zu gehen und direkt dort nachzufragen. Da ist vieles möglich. Die N1-Zulassung ist übrigens ein Kniff von Renault um nicht die modernste Abgaseinstufung, Euro 6d Full für Neufahrzeuge einhalten zu müssen. Nichtsdestotrotz ist das Fahrzeug aber genauso zukunftssicher. Und an Unfälle denkt man doch nicht im Vorfeld;)
 
Der Ärger droht eventuell vor allem vom Finanzamt. Die haben in der Vergangenheit erfolgreich dafür gesorgt, das z.B. Fahrzeuge mit weniger als 51% Ladefläche, oder mehr als drei eingetragenen Sitzplätzen nicht als LKW zugelassen werden konnten. Fenster sind kein ko Kriterium. Den VW T3 gab es mit halbhoher Trennwand zwischen den drei vorderen Sitzen und den zwei hinteren 3er Sitzbänken-PKW. Sobald die hinteren Bänke samt Schienen ausgebaut wurden und ein Holzboden eingebaut war stand der Zulassung als LKW nichts mehr im Weg. Der Boden war nötig weil die Anschlüsse für die erste und zweite Sitzreihe "verschlossen" sein mussten. Das eine LKW Ladefläche keine Fenster haben darf steht soweit ich weiß nirgends. Das die "Ladefläche" keine Aufnahmepunkte für Dreipunktgurte und Sitze haben darf ist definiert.
PKWs als Lkws zuzulassen um die CO2 Vorgaben nicht zu reisen klingt ja wiedermal voll nach Beschiß.
 
Hast du vor mit Anhänger zu fahren? Das ist auch bei Lkws unter 2.8t am Sonntag von 0:00Uhr bis 22:00 auf Autobahnen in Deutschland verboten.
Da hat schon mancher Handwerker mit seinem Pickup ordentlich für geblecht.
Versicherungen und Steuer haben sich in der Vergangenheit kostenmäßig neutralisiert, bzw. man hat einiges an KFZ Steuer gespart, bei kleinen Dieselmotoren fast ein 0 Summenspiel, bei Benzinern zahlt man ordentlich drauf, zumindestens wenn man schon einen guten Schadensfreiheitsrabatt hat. Ich würde das bei einem Neuwagen auf keinen Fall machen. Tritt vom Kaufvertrag zurück wenn es noch geht.
 
Nein, das Finazamt macht in diesem Fall keinen Ärger (wenn, dann wäre es der Zoll), denn der Aufbau ist BB (Van). Es ist kein Umbau, wo es zu Ärger kommen konnte, sondern das Fahrzeug ist herstellerseitig als N1 homologiert.
Auch gilt es das Sonntagsfahrverbot für Anhängerfahrten nur für gewerbliche Fahrten. Privatfahrten sind da schon länger ausgenommen.
Das Thema N1 ist im Übrigen nicht neu:
Dokker - Vorsicht beim TCe 115 als N1
Stepway TCe 115 N1 Versicherung

Bitte benutzt die Forumssuche! So werden Forumsuser nur verunsichert und mit veralteten Informationen versorgt.
 
Kein Problem.
Wer seinen Dokki gewerblich nutzt kann ihn ohne Probleme als LKW anmelden.
Vorrausetzung war glaub ich eine geschlossene Kabine.Weitere Sitzplätze dürfen dann natürlich nicht mehr
vorhanden sein.
Handhabe dass so seit 7 1/2 Jahren.
 
Die N1-Zulassung ist übrigens ein Kniff von Renault um nicht die modernste Abgaseinstufung, Euro 6d Full für Neufahrzeuge einhalten zu müssen. Nichtsdestotrotz ist das Fahrzeug aber genauso zukunftssicher. Und an Unfälle denkt man doch nicht im Vorfeld;)
Das mit dem "Kniff" ist doch der Punkt wo der Hase im Pfeffer liegen kann. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in anderen Fällen bei "Kniffen" der Autoindustrie durchaus (spät) gehandelt. Das Problem liegt Wohl eher darin, das der Kunde bis zur letzten Sekunde in dem Glauben gelassen wird, er kauft einen PKW!
Die Mehrkosten für die KFZ-Haftpflicht bei einen LKW belaufen sich über die Jahre auf mehrere Hundert Euro. Ganz zu Schweigen davon, dass die Auswahl an Versicherern für LKW geringer ist als für baugleiche PKW und man nur begrenzt schadensfreie Jahre aufbauen kann.
Schlechtere Abgasnorm, bzw. LKW statt PKW bedeutete höhere Maut/City-Maut in einigen Ländern Europas. Die Daten werden per Kennzeichenerfassung erhoben und nach KBA Datensatz zum Fahrzeug kommt dann die Rechnung (Schweden und Norwegen rechnen so zwar unkompliziert aber auch differenziert die jeweiligen Gebühren ab). Wie es in Deutschland weiter geht wird sich wohl im Oktober zeigen. Sollte jemand anderes als A. Scheuer für Autos Politik machen...
 
Um mal etwas positives zu schreiben... Auch privat kann ich eine LKW nutzen, heißt im Haftpflichtvertrag dann Verwendungszweck Werk-Verkehr. Das mit den Sitzen ist ja toll, wenn der Motor ein Diesel wäre könnte man auch nochmals rechnen aber als Benziner???
Unsicherer bei einem Unfall ist der Wagen sicher nicht. Versicherbar ist er auch, diese Sorge kann ich nicht einordnen.
 
Was ist in drei Jahren wenn der nächste TÜV ansteht?
N1 Fahrzeuge müsse das erste Mal nach 2 Jahren zur Hauptuntersuchung.
Die Kfz Steuer wird nach der zulässigen Gesamtmasse berechnet.
Als Versicherung sollte ein Tarif mit Privatverkehr/Werksverkehr gewählt werden. Ein Versicherungsmakler hilft, den passenden Tarif zu finden.
N1 homologierte Fahrzeuge können nicht in M1 umgewandelt werden.
Dacia stellt für einige EU Länder auch Duster und Sandero Versionen als N1 her.
Bei den beanstandeten Fahrzeugen geht es um M1 homologierte, die als N1 in den Verkehr gebracht wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem "Kniff" ist doch der Punkt wo der Hase im Pfeffer liegen kann. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in anderen Fällen bei "Kniffen" der Autoindustrie durchaus (spät) gehandelt.
Warum sollte das KBA hier handeln? Die Einstufung als EU-homologierten N1 gibt es schon seit Jahren und ist vollkommen legal. Das ist keine Trickserei, wie es bei der Diesel-Thematik der Fall war.
Das Problem liegt Wohl eher darin, das der Kunde bis zur letzten Sekunde in dem Glauben gelassen wird, er kauft einen PKW!
Nun, ja, da gehören immer zwei dazu. Zum einen der potenzielle Kunde, der die von Dacia/Renault zur Verfügung gestellten Informationen nicht liest und zum anderen ein Verkäufer, der den Kunden nicht darauf hinweist. Dieses Missverständnis sind auch schon einige Käufer von Pick-Ups.
Die Mehrkosten für die KFZ-Haftpflicht bei einen LKW belaufen sich über die Jahre auf mehrere Hundert Euro. Ganz zu Schweigen davon, dass die Auswahl an Versicherern für LKW geringer ist als für baugleiche PKW
Du musst aber auch bedenken, dass die steuerliche Einstufung spürbar geringer ist. In den von mir oben verlinkten Threads war es z.T. so, dass mit erhöhten Versicherungstarifen und geringerem Steuersatz unter dem Strich ein Nullsummenspiel raus kam.
Schlechtere Abgasnorm, bzw. LKW statt PKW bedeutete höhere Maut/City-Maut in einigen Ländern Europas.
Das ja, aber hier gilt wieder zum einen das Gewicht des LKW (beim Dokker in der Klasse bis 2,8t) und die Abgasnorm ist mit 6d-temp nur eine Klasse "schlechter" als 6d-final (heißt übrigens vollständig 6d-ISC-FCM, wobei ISC für "in-service-conformity-test" steht, also Stichprobenuntersuchungen sich im Betrieb befindlicher Fahrzeuge. FCM steht für "fuel-consumption-monitoring-system", zur Aufzeichnung des realen Kraftstoffverbrauchs). Beide haben die selben Schadstoffgrenzwerte, der Unterschied liegt darin, dass der Umrechnungsfaktor des Prüfstandstest für die Zulassung bei 6d-temp mit Faktor 2,1 noch leicht höher sein darf, als bei 6d-final mit Faktor 1,43. Das ist alles.
Zu den Mautzonen. In Norwegen gibt es eine normale Maut, die abhängig von der Gewichtsklasse ist. Die kleinste Klasse gilt bis 3,5t, d.h. auch ein N1-Dokker ist hier einem PKW gleichgestellt. Die Umweltzone in Oslo erfasst über temporäre Fahrverbote ausschließlich Diesel aller Klassen (PKW wie Transporter) und alles Abgasnormen (0-6). Auch hier gibt es keinen Unterschied. Die Umweltzonen in Schweden erfassen Fahrzeuge aller Klassen der Abgasnormen 0-5 und eines Fahrzuegalters von mehr als 8 Jahren. Auch hier keine Unterschiede zwischen PKW-Dokker und N1. Und so geht das EU-weit in allen Umweltzonen weiter. Dokker mit Abgasnorm 6 (egal welcher Stufe) und bis zu einem gewissen Fahrzeugalter dürfen in alle Zonen einfahren. Egal ob N1 oder PKW. Bei den übrigen Mauteinstufungen gelten zwar je nach Land unterschiedliche Regelungen, aber auch hier gibt es nirgends einen Unterschied zwischen PKW-Dokker und N1.
 
Mein Gott, dann kauft euch halt ein anderes Auto, dass jetzt schon gleich mehrere Tausend Euro teurer ist, statt sich um die Versicherung sorgen zu machen. Die über Jahre(!) verteilt ein paar hundert Euro teurer ist. Kauft am besten gar keinen Neuwagen, denn Ihr scheint den Wertverlust zu vergessen. Der mit Abstand größte Kostenfaktor am Auto.
 
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