Garantie-Recht nicht respektiert von Händler

Ist wie beim Schwarzpulver Vorderlader schiessen:
Unglaubliche Rauchentwicklung, Trefferquote,.....ne,...tja, eher unbefriedigend.
 
Auch ich habe ein Problem mit der Garantie. In 05/2020 kaufte ich unseren Duster II. Erstzulassung 11/2018. Vor der Übergabe hatte ich eine Inspektion ausgehandelt. Widerwillig lies sich der Verkäufer überreden, da die zweite Inspektion angeblich erst in 11/2020 fällig wäre. Soweit so nicht gut. Nach einer kürzlichen Rückfrage welcher Inspektionstermin für die Dreijahresinspektion nun maßgebend sei, herrschte große Verwunderung. Die erste Inspektion 11/2019 ist nicht durchgeführt worden, obwohl der Duster als Erstbesitz von einem Aufbereiter des Händlers war. Also gilt Inspektion 05/2020. Auf meine Nachfrage wegen nicht eingehaltener Inspektionstermine und evtl. Garantieansprüche wurde abgewiegelt "kein Problem, wir erledigen das schon". Sein Wort in Gottes Ohr. Eine Garantie Verlängerung sei aber nicht möglich.
Habe nun für den 20. April einen Termin für eine vorgezogene Dreijahresinspektion.
Habe ihn im voraus schon mal informiert, das der Duster im Oktober zum TÜV geht. Sollten irgendwelche Mängel
festgestellt werden die nicht auf Garantie behoben werden, Amtsgericht Duisburg.
Gruß vom FFBler
Irgendwas stimmt da doch nicht. Profil mit Duster 2 und EZ/Baujahr 2019 und im Beitrag von einem 2018er Modell reden. Zumindest hätte die erste Inspektion 11/2019 erfolgen sollen. Da dies nicht passiert ist, entfällt die weitere Garantie. Das ist Rechtslage. Das wurde bereits oben geschrieben. Alles andere ist frei verhandelte Sache, die mit Regreßansprüchen vor dem AG Duisburg als Klage nur sehr schwer angenommen wird. Die Aussicht auf Erfolg ist bescheiden. Die Kosten bleiben beim Kläger. Die Fehler wurden betreffend der Garantie vor dem Kauf gemacht, wie so häufig. Aber auch das wurde bereits gesagt. Eine Rechtsschutzversicherung wird bei genauer Kenntnis des Sachstandes eine Deckung nicht erteilen.
 
Irgendwas stimmt da doch nicht. Profil mit Duster 2 und EZ/Baujahr 2019 und im Beitrag von einem 2018er Modell reden. Zumindest hätte die erste Inspektion 11/2019 erfolgen sollen. Da dies nicht passiert ist, entfällt die weitere Garantie. Das ist Rechtslage. Das wurde bereits oben geschrieben. Alles andere ist frei verhandelte Sache, die mit Regreßansprüchen vor dem AG Duisburg als Klage nur sehr schwer angenommen wird. Die Aussicht auf Erfolg ist bescheiden. Die Kosten bleiben beim Kläger. Die Fehler wurden betreffend der Garantie vor dem Kauf gemacht, wie so häufig. Aber auch das wurde bereits gesagt. Eine Rechtsschutzversicherung wird bei genauer Kenntnis des Sachstandes eine Deckung nicht erteilen.
Es stimmte wirklich nicht. EZ und Bj sind 11/2018. Tippfehler, bitte um Entschuldigung. Habe gerade im Profil die Daten geändert und ein Avatar hochgeladen. Leider sind die Profildaten nun nicht mehr sichtbar. Kann mir in dieser Misere jemand aus der Patsche helfen? Für die Hilfe bedanke ich mich im voraus.
Gruß vom FFBler
Oh. Antwort abgeschickt und schon sind die Profildaten wieder da.
 
Sehe es genauso wie @Bochummel
Die Garantie ist futsch.
Frage mich immer warum diese ganzen Dinge, wie Inspektionsnachweis
Garantie etc. nicht vor Unterschrift des Vertrages geprüft wird.
Bei Altmetall was ich in der Regel kaufe ist das nicht immer möglich
aber bei Jahres oder Zweijahreswagen aus meiner Sicht immer ein Muss
 
Die Autos, die so etwas haben, sind wahrscheinlich zu teuer :).
Ich weiß nicht, Duster II 18 Monate alt, 11000 km gelaufen, Verkaufspreis von 14800.--€, zu billig? Ist es nicht auch Sache des Händler (alteingesessenes Unternehmen in Duisburg) beim Ankauf eines KFZ nach Serviceheft, Inspektionen, TÜV und anderen Sachen zu fragen und nicht ungesehen mit vielen Versprechungen das Fahrzeug weiter zu verscherbeln. Incl. Datenblatt für Garantie. Sein Name war nicht Hase, er wusste wohl was. Egal ich lasse die Sache nun ruhen, Fahrzeug geht Ende April zum 2ten Service und Anfang November zum TÜV und werde, sollten gravierende Mängel festgestellt werden, entscheiden, wie die Sache endet. Leichte Mängel wie fehlendes Heftpflaster oder zu geringer Reifendruck gehen selbstverständlich zu meinen Lasten.
Gruß vom FFBler
 
Ist es nicht auch Sache des Händler (alteingesessenes Unternehmen in Duisburg) beim Ankauf eines KFZ nach Serviceheft, Inspektionen, TÜV und anderen Sachen zu fragen ...
Das wird er wohl gemacht haben um dann zu erfahren, dass die Herstellergarantie bereits futsch ist.
 
An der Stelle hättest Du hellhörig werden können: "... Auf meine Nachfrage wegen nicht eingehaltener Inspektionstermine und evtl. Garantieansprüche wurde abgewiegelt 'kein Problem, wir erledigen das schon' ..."
Wobei ja immer noch sein kann, dass der Händler tatsächlich einspringt, sollte ein Garantiefall auftreten, wenn ich das richtig verstanden habe?
 
Ist es nicht auch Sache des Händler (alteingesessenes Unternehmen in Duisburg) beim Ankauf eines KFZ nach Serviceheft, Inspektionen, TÜV und anderen Sachen zu fragen und nicht ungesehen mit vielen Versprechungen das Fahrzeug weiter zu verscherbeln. Incl. Datenblatt für Garantie.
Ist es nicht Sache des Käufers danach zu fragen?
Gerade in der heutigen Zeit kann man sich im Vorfeld
über jedes Fahrzeug, Garantiebedingungen etc, im Netz informieren.
Jetzt ist es nun mal so wie es ist, die Garantie ist nicht mehr zurück zu bekommen.
Hoffen wir mal das du keine Probleme innerhalb der Garantiefrist
bekommst, danach natürlich auch nicht
toi toi toi
 
Bei Altmetall was ich in der Regel kaufe ist das nicht immer möglich
aber bei Jahres oder Zweijahreswagen aus meiner Sicht immer ein Muss
Da hast du recht.
Sein Fehler war, dass er das nicht vor dem Kauf geprüft hat.

das wäre dann arglistige Täuschung.
Gruß vom FFBler
Warum? Noch ist dir kein Schaden entstanden.
  • Es gibt lediglich die theoretische Möglichkeit, dass bei der letzten Inspektion, vor dem theoretischem Garantie-Ablauf, ein Garantiefall auffallen könnte, der bei noch vorhandener Garantie, aufgrund dieser kostenlos behoben würde, du nun aber diese Kosten selbst tragen müsstest.
(Booa, was für ein Satz-Ungetüm. :D)
.
 
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