Rücklichter mit Tagfahrlicht an (Skandinavienschaltung) ohne EMM

ok - aber bei mir leuchtet es nur... :blink:

Ich mache schon mal Standlicht tagsüber an, weil dann auch der Tacho beleuchtet ist.
Bei Sonne oder auch wenig Licht, natürlich nicht so wenig das man Fahrlicht braucht. ;)
.
Die Tachobeleuchtung hab ich einfach auf Dauerbetrieb geschaltet. Das kann man per Programmierung machen. Mir war das immer zu dunkel im Cockpit.
 
Ich mache schon mal Standlicht tagsüber an, weil dann auch der Tacho beleuchtet ist.

Die Tachobeleuchtung hab ich einfach auf Dauerbetrieb geschaltet.




Zwei Beispiele, warum vergessen werden kann, bei Dämmerung das Abblendlicht einzuschalten.

Generell....
Kann man den Tacho nicht mehr erkennen, ist es so dunkel, dass man das Abblendlicht einschalten sollte oder man hat Probleme mit den Augen.
Natürlich ist es auch möglich, dass man einfach nur den Tacho, der bei Dacia tatsächlich nicht gut zu erkennen ist, besser sehen möchte, notwendig ist es aber nicht.

Ich bin Brillenträger und sehe den Tacho vollkommen ausreichend
 
Ich hab schon ne Brille und sehe damit sehr gut. Bei meinem Logan fand ich das trotzdem zu dunkel im Cockpit. Es hätte nicht sein müssen, aber ich fand es angenehmer so. Vergessen das Licht einzuschalten ist mir noch nicht passiert. Ich hab das lieber früher an als zu spät.
 
Bin gerade über einen YouTube-Beitrag von "LZ Frank" gestolpert. Die bieten in Kaltenkirchen einen Service an, die Rücklichter zum Tagfahrlicht zu schalten. Ohne Nummernschildbeleuchtung. Scheint also mittlerweile auch in Deutschland legal zu sein.

 
Zuletzt bearbeitet:
Bin gerade über einen YouTube-Beitrag von "LZ Frank" gestolpert. Die bieten in Kaltenkirchen einen Service an, die Rücklichter zum Tagfahrlicht zu schalten. Ohne Nummernschildbeleuchtung. Scheint also mittlerweile auch in Deutschland legal zu sein.


Habe ich auch an meinem Duster dran, und etwas mehr siehe #285:

Funktionen mit ddt4all freischalten/konfigurieren

Bin mit Frank im Video Dacor, dass es Sinn macht zum Tagfahrlicht auch die Rückleuchten An zu Haben.

Gruß,
Michael
 
Bin gerade über einen YouTube-Beitrag von "LZ Frank" gestolpert. Die bieten in Kaltenkirchen einen Service an, die Rücklichter zum Tagfahrlicht zu schalten. Ohne Nummernschildbeleuchtung. Scheint also mittlerweile auch in Deutschland legal zu sein.

Warum soll das legal sein nur weil es jemand anbietet?
ECE R48 5.11
Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die
gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten
und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichenschild nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet
werden können.
Das Codieren ist nicht das Problem, du musst nur wissen welche Bits du setzen muss. Es verstößt aber trotzdem gegen geltende Vorschriften.
 
Warum soll das legal sein nur weil es jemand anbietet?
ECE R48 5.11

Ganz einfach weil es nicht "jemand" ist.

Wenn dieser Service vom Autohaus angeboten wird, dann gehe ich persönlich davon aus, dass dies auch legal ist. Insbesondere, wenn man sich mal ein paar von Franks Videos reingezogen hat. Der bewirbt keinen Scheiß und erst recht nichts illegales.

Paragraphen muss man lesen können. Ich bin kein Jurist und du sicherlich auch nicht. Solange mich also kein Jurist vom Gegenteil überzeugen kann, gehe ich einfach davon aus, dass wir da nicht alles richtig verstanden haben ;)
 
Ganz einfach weil es nicht "jemand" ist.

Wenn dieser Service vom Autohaus angeboten wird, dann gehe ich persönlich davon aus, dass dies auch legal ist. Insbesondere, wenn man sich mal ein paar von Franks Videos reingezogen hat. Der bewirbt keinen Scheiß und erst recht nichts illegales.

Paragraphen muss man lesen können. Ich bin kein Jurist und du sicherlich auch nicht. Solange mich also kein Jurist vom Gegenteil überzeugen kann, gehe ich einfach davon aus, dass wir da nicht alles richtig verstanden haben ;)

Ganz Richtig, sehe ich auch so :yes:

Frank von LZ-Parts hat auch bei dem LED-H7 Ersatz darauf hingewiesen, dass dieses Leuchtmittel zur Zeit für den Dacia Duster nicht Freigegeben wurde, und somit man seine Betriebserlaubnis verliert.
Ergo, hat er sich schlau gemacht.

Warum sollte er dann ein Video posten mit sogenannten "Illegalen" Freischaltungsangeboten die sie in der Fachwerkstatt anbieten?
Egal ob legal oder nicht, die wollen verkaufen.

@ Rainerle
Daher würde ich solche Unterstellungen tunlichst lassen, denn wenn ich LZ-Parts wäre, würde ich gegen solche Aussagen Gerichtlich vorgehen.
Denn soetwas kann als Verläumderischer Rufmord ausgelegt werden.

Gruß,
Michael
 
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Wenn es einen Markt gibt gibt es auch einen der es Verkauft ob Legal oder nicht. Das ist bei Drogen, Raubkopien oder auch Codierungen so. DPF raus codieren, Tacho manipulieren, kein Problem findet sich jemand.
Frank ist Verkäufer, der sich vllt in vielen Dingen auskennt. Aber er hat sich wohl nicht die ECE R48 durchgelesen. Hast du sie gelesen? Ich schon und ich habe mich in den letzten Tagen mit Leuten vom TÜV und LTI(Lichttechnische Prüfstelle) unterhalten über Beleuchtungsstechnische Themen unterhalten. Damit traue ich mir mehr zu als du oder Frank.
Du kannst die ECE R48 gerne selber lesen, ist kostenfrei und auf Deutsche verfügbar.
Du kannst deine nächsten Technischen Dienst(vom KBA akkreditiert) befragen und du kannst auch gerne das KBA anfragen. Die Antworten in der Regel auf solche Anfragen, evtl nicht Tagesaktuell aber in absehbarer Zeit, dort sitzen Juristen, Ingenieure und Verwaltungsfachleute.
Oder Fragst bei ADAC nach auch dort gibt es Juristen und Ingenieure.

P.S. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht das kann ich dir auch ohne Volljurist verraten. Der Fahrzeugführer ist verantwortlich.
 
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Warum sollte das illegal sein.
Tagfahrlicht muss brennen. Ob dann hinten Etwas brennt ist doch egal, da nicht verboten.
Oder gibt es tatsächlich ein Gesetz, dass das Fahren mit Tagfahrlicht und Rücklicht AUSDRÜCKLICH verbietet?
Gleiche Diskussion, wie mit dem Begrenzungslicht am Tag. Ist auch ausdrücklich nicht verboten.
 
Ich habe mal alle Punkte zum TFL rausgesucht und in ein pdf gepackt.
Die Schaltung TFL mit Schlussleuchten ist nur zulässig wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt, beim Duster dürft ihr dann den Tacho nicht auf Dauerleuchten stellen. Oder ihr habt ein Autoabblendlicht(was ja nicht alle Versionen haben).
 

Anhänge

  • TFL aus ECER48.pdf
    225,4 KB · Aufrufe: 31
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Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die
gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten
und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichenschild nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet
werden können.

Was ist daran nicht zu verstehen?

Für PKW kann man den Satz auch verkürzen:
Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichenschild nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet
werden können.
Wenn Du richtig nachliest gilt das für die Zeit, in der mit Licht gefahren werden MUSS.
Was tagsüber im Sonnenschein angemacht wird ist eben nicht festgelegt.
 
$49a StVZO:

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für: [...] 5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

Im Anhang ist dann u.a. erwähnt, wie die TFL-Leuchten sein müssen. E-Prüfzeichen, etc. Aber eine zwingende Pflicht, dass bei TFL + Rückleuchten zwingend auch die Nummerschildbeleuchtung aktiviert sein muss, finde ich keine.
 
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