Rücklichter mit Tagfahrlicht an (Skandinavienschaltung) ohne EMM

Wo steht das? Ich habe nichts ähnliches in der Regelung gefunden.

Für mich ist die Frage, ob 6.2.7.6.2 die Kombination von TFL + Schlussleuchte (ohne Begrenzungsleuchte und Kennzeichenbeleuchtung) erlaubt. Vielleicht ist mein Deutsch zu schwach, aber ich verstehe es nicht: müssen jetzt alle Leuchten aus 5.11 oder nur die Schlussleuchte an sein?

Code:
5.11. Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die
gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten
und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichenschild nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet
werden können.

5.11.1. Diese Vorschrift gilt nicht in folgenden Fällen:
...
5.11.1.3. wenn das Lichtsignalsystem gemäß Absatz 6.2.7.6.2 in Betrieb ist
...

6.2.7.6.2. die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in Absatz 5.11 genannten Leuchten betrieben, wobei
zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind

/edit: ich habe auch die englische und ungarische Versionen angeschaut, auf Englisch ist es genau so verwirrend, auf Ungarisch ist es aber klar: die Schlussleuchte reicht aus neben dem TFL.
ProLogy bezog sich darauf, dass sich der angesprochene Paragraph NUR auf die Verschaltung bezieht. Bestandteil der Verschaltung ist aber der Schalter. Wenn dieser auf "Standlicht" oder "Abblendlicht steht ist klar angegeben, was, wo leuchten muss.
Diese Angabe trifft aber nicht zu, wenn der Schalter auf AUS steht.
An der Stelle ist es also nicht als verboten definiert, wenn die Rückleuchten ohne Kennzeichenleuchten mit dem Tagfahrlicht zusammen leuchten.

Das Problem an Gesetzestexten ist es, dass was was nicht ausdrücklich verboten ist, ersteinmal erlaubt ist.

Die gleiche Diskussion bricht auch immer aus, wenn Jemand fragt, ob man am Tag auch mit Begrenzungslicht statt Abblendlicht fahren darf.
Der Paragraph (das Verbot) dazu bezieht sich aber nur auf die Zeit, in der mit Abblendlicht gefahren werden MUSS.
Wer also kein TFL hat darf demnach tagsüber auch mit Begrenzungslicht fahren.
 
ProLogy bezog sich darauf, dass sich der angesprochene Paragraph NUR auf die Verschaltung bezieht. Bestandteil der Verschaltung ist aber der Schalter. Wenn dieser auf "Standlicht" oder "Abblendlicht steht ist klar angegeben, was, wo leuchten muss.
Diese Angabe trifft aber nicht zu, wenn der Schalter auf AUS steht.
Ich denke nicht, dass das aus dem Text folgt, ist aber auch egal, die Kombination TFL + Schlussleuchte ist wegen 6.2.7.6.2. erlaubt und das Thema ist für mich damit gegessen.
 
Vielleicht ist mein Deutsch zu schwach, aber ich verstehe es nicht: müssen jetzt alle Leuchten aus 5.11 oder nur die Schlussleuchte an sein?

6.2.7.6.2. die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in Absatz 5.11 genannten Leuchten betrieben, wobei
zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind
Dein Deutsch ist generell hervorragend und Du hast es auch völlig richtig verstanden. Das von mit gefettete "zumindest" bedeutet: "Schlussleuchte reicht, die anderen müssen nicht gleichzeitig an sein". Ist also identisch mit Deiner ungarischen Version.
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #49
Dann könnten wir uns doch wieder dem Thema der Umsetzung widmen.

Also das TFL leuchtet nur wenn Zündung an und Licht auf OFF ist.
Wie könnte man nun erreichen, dass die Schlussleuchten leuchten wenn die Zündung an und/oder der Lichtschalter nicht auf OFF ist?
 
Ich lese 6.2.7.6.2 das TFL+Schlussleuchten erlaubt ist, wenn man die nötigen Bedingugen einhält die in den Absätzen dahinter kommen. Das erlaubt z.B. Tacho auf Dauerleuchten nicht wenn du kein Automatiklicht hast.
 
Ich lese 6.2.7.6.2 das TFL+Schlussleuchten erlaubt ist, wenn man die nötigen Bedingugen einhält die in den Absätzen dahinter kommen. Das erlaubt z.B. Tacho auf Dauerleuchten nicht wenn du kein Automatiklicht hast.
So wie ich das verstehe, ist es erlaubt, so lange dem Fahrer signalisiert wird, dass er kein Abblendlicht eingeschaltet hat. Dem ist mit der Kontrollampe genüge getan
 
6.2.7.6. definiert zusätzliche Anforderungen an das TFL. 6.2.7.6.1, 6.2.7.6.2. und 6.2.7.6.3. sind ODER-verknüpft, d. h. wenn das TFL an ist, muss entweder eine Lichtautomatik funktionieren, oder die Schlussleuchte muss leuchten oder es muss irgendeinen eindeutigen Hinweis geben, dass die Aussenbeleuchtung (ausser TFL) aus ist.

Also das TFL leuchtet nur wenn Zündung an und Licht auf OFF ist.
Wie könnte man nun erreichen, dass die Schlussleuchten leuchten wenn die Zündung an und/oder der Lichtschalter nicht auf OFF ist?
Man muss nur irgendwie die Schlussleuchte auch mit der Zündung koppeln (Relais, Diodenschaltung?). Der Fall Lichtschalter nicht auf OFF ist erledigt, die Schlussleuchte ist in diesem Fall an.
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #54
Ich dachte da auch an eine Verkabelung von Zündungsplus und der Rückleuchten und ne Diode zwischen Rückleute und Sicherungskasten.
Jemand ne Vorstellung wie sowas am wenigsten invasive umgesetzt werden kann?
 
Hallo, hab mal den TüV gefragt ob es in Deutschland zulässig ist wenn die Rückleuchten u. Kennzeichenleuchten beim Tagfahrlicht leuchte auch leuchten dürfen. Der TüV hat mir dann den Auszug aus der StVZO geben und es ist zulässig. Gruß
 

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  • StVZO Tagfahrlicht.pdf
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Das ist schön aber die StVZO adressiert genau den Punkt, den wir vorhin bestritten haben, ob Tagfahrlicht + Schlussleuchte ohne Begrenzungsleuchte und Kennzeichenbeleuchtung zulässig ist.
 
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Das ist schön aber die StVZO adressiert genau den Punkt, den wir vorhin bestritten haben, ob Tagfahrlicht + Schlussleuchte ohne Begrenzungsleuchte und Kennzeichenbeleuchtung zulässig ist.
Ja ist auf jedenfall zulässig wenn das Fahrzeug nach 07.02.2011 zugelassen wurde, dann erfüllt es den Typ. Es ist keine Begrenzungsleuchte nötig, man kann auch nur Tagfahrlicht und Schlussleuchte betreiben. Gruß
 
Ich dachte da auch an eine Verkabelung von Zündungsplus und der Rückleuchten und ne Diode zwischen Rückleute und Sicherungskasten.
Jemand ne Vorstellung wie sowas am wenigsten invasive umgesetzt werden kann?
Hallo hab mit sowas Erfahrung hab auch zwei Dioden im mein Fahrzeug verbaut, bei mir ist das für die Funktion Coming Home Living Home damit der Tacho kein Warnsignal gibt wenn die Fahertür offen ist. Meine Rückleuchten laufen zwar auf ZV-Plus aber es sollte mit Kl. 15 auch funktionieren. Hab die Dioden kurz vor dem Rückstrahlern eingesetzt.Die Spannugsversorgung muss aber nach den Dioden sein, also vor deiner Zweigstelle. Kl. 15 finde bestimmt unter der Kofferraum Verkleidung sind in der Regel Gelbe-Leitungen. Einfach davon eine Leitung abzweigen und Links und Rechts am Rücklicht anschließen, Steckverbingung und Sicherung wäre vom Vorteil.

Bei mir werden die Rückleuchten auch noch mit einer Kl. 15 damit sie auch bei Tagfahrlicht weiter leuchten. Ist aber noch in Planung weil durch mein Lichtmodul ich nichts vorne anschließen kann weil sonst das Relais nicht richtig schaltet. Kann dich aber weiter am laufen halten wenn du mochtest? Einbau ist diese Woche geplant. Gruß
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #59
Die Idee den Eingriff direkt an den Rückleuten mit Zündungsplus aus dem Kofferraum umzusetzen gefällt mir.
Halte uns gerne auf dem Laufenden...
 
Bei unserem "deutschen" Renault Captur leuchten die Rückleuchten automatisch gemeinsam mit dem Tagfahrlicht.
 
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