Duster Bj. 2012, Kennzeichenbeleuchtung in LED

Duster 2012

Mitglied Silber
Fahrzeug
Dacia Duster 1.6 16V 4x2 (105 PS)
Hab mir den Luxus mal gekauft um zusehen wie das passt.

Led Kennzeichenbeleuchtung TÜV FREI Dacia Logan MCV II Duster Lodgy | eBay (https://www.ebay.de/itm/Led-Kennzeichenbeleuchtung-TUV-FREI-Dacia-Logan-MCV-II-Duster-Lodgy/351901010211?fits=Year%3A2012%7CModel%3ADuster&hash=item51eeef4923:g:BwkAAOSwRr5ZuOqP)


Es passt nicht ganz, mann muss am Inneren des Bleche auf der Rückseite vom Kennezichen das Blech etwas nach innen zum Kennezichen drücken. Ist das gemacht, passt alles.

Problem ist aber, die LED Kennzeichenleuchten gehen nicht ?? Wo ist da das Problem ?? Muss man die Kabelverbindungen tauschen ?? Hat das schon jemand an seinen Duster verbaut ??
 

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LED haben eine Polung, d.h. wohl Kabel drehen.
Ich hab mir die etwas teuren von LZ-Party geholt. Die gehen auf Anhieb und haben die gleiche Bauform wie Original, da musst also nichts am Blech drücken.
 
Du kannst ja anfragen ob sie die wieder geliefert bekommen? Die kaufen die ja auch nur zu.
Der Hersteller kommt aus Taiwan, der wird wohl eher nicht paarweise verkaufen.
 
Sicher (noch) nicht legal, aber deutlich preiswerter ist der Tausch der T10 w5w gegen eine passende LED. Bei einem nicht auszuschließenden Ausfall der LED ist ein Ersatz kein Problem. Man muss nicht die ganze Leuchte wegschmeißen.
 
Hab mir den Luxus mal gekauft um zusehen wie das passt.

Led Kennzeichenbeleuchtung TÜV FREI Dacia Logan MCV II Duster Lodgy | eBay (https://www.ebay.de/itm/Led-Kennzeichenbeleuchtung-TUV-FREI-Dacia-Logan-MCV-II-Duster-Lodgy/351901010211?fits=Year%3A2012%7CModel%3ADuster&hash=item51eeef4923:g:BwkAAOSwRr5ZuOqP)


Es passt nicht ganz, mann muss am Inneren des Bleche auf der Rückseite vom Kennezichen das Blech etwas nach innen zum Kennezichen drücken. Ist das gemacht, passt alles.

Problem ist aber, die LED Kennzeichenleuchten gehen nicht ?? Wo ist da das Problem ?? Muss man die Kabelverbindungen tauschen ?? Hat das schon jemand an seinen Duster verbaut ??
Habe mir das etwas einfacher gemacht und über e-Bay LED Birnen bestellt die auch für die Innenbeleuchtung passen. Super helles Licht
 
Habe mir das etwas einfacher gemacht und über e-Bay LED Birnen bestellt die auch für die Innenbeleuchtung passen. Super helles Licht
Ja viel zu hell und daher nicht zulässig. LZ-Parts musste z. Bsp. eine LED herausnehmen um eine E-Abnahme zu bekommen.

Daher bekommen einzelne LED Leuchtmittel keine E-Kennzeichnung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Manche werden erst schlauer wenn das Konto so eigenartig kleiner wird. Aber dann sind alle anderen schuld die es einem nicht gönnen...
Manche sind halt nur eigenartig....
 
Ja viel zu hell und daher nicht zulässig. LZ-Parts musste z. Bsp. eine LED herausnehmen um eine E-Abnahme zu bekommen.

Daher bekommen einzelne LED Leuchtmittel keine E-Kennzeichnung.

:censored::censored::censored::censored::censored:
Werden Leuchtmittel in optischen Systemen- wie es beispielsweise ein Scheinwerfer ist - eingesetzt, kommt es auf Details des Leuchtmittels an. Was -zurecht - duch Typprüfung/Kennzeichenerteilung nachzuweisen ist.
Nun ist die Kennzeichenleuchte einerseits kein optisches System, wo der Glühfaden punktgenau plaziert sein müsste. Die LEDs bilden für den Fall die klassische T10 w5w hinreichend nach.
Andererseits ist die Helligkeit von der Zahl der verbauten LED abhänig. Jede zu viel ginge gegen den Gewinn der chin. Produzenten ( wo selbiger herkommt, will man besser nicht wissen ).
Andererseits:
Die mutmaßlichn Herstellungskosten der klassischen T10 w5w verglichen mit dem Kaufpreis und unter Berücksichtigung der sehr begrenzten Lebensdauer lassen satte Gewinne der Markenhersteller vermuten. Könnte ja sein, das genau das Auswirkung auf die Erteilung der Freigabe hat. Überbordende Helligkeit der Fernost-LEDs (s.o.) ist es mit Sicherheit nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch die Kennzeichenleuchte ist bauartgeprüft. Alles was nach außen wirkt. Innenraum brauch man keine Prüfung solange es nicht nach außen wirkt. D.h. e-Zeichen auch an der Kennzeichenleuchte, sobald du ne LED in Glühlampenfassung baust war es des mit der Bauartprüfung. Die LEDs können je nach Herstellungsverfahren ganz anders leuchten und dann schatten oder Blendungen verursachen. Es gibt nicht nur zu schwache sondern auch zu helle LEDs. die Wattzahl bei glühlampen bestimmt ja die helligkeit.
So ist die aktuelle Lage. Bei Kennzeichenleuchten hat man es einfach, da gibt er fertige Module zu kaufen.

Jemand mit einem guten Rechtsverdreher an der Seite wird dir vorwerfen deine LED Kennzeichenleuchten haben nicht der Norm entsproche, der Klient war geblendet etc. Du bekomsmt ne Teilschuld obwohl er hinten aufgefahren ist. Das wegem 20€ die man sich gespart hat für ne geprüft Kennzeichenleuchte? Muss ich nicht haben, kann jeder selber abwägen.
 
gravierender Konstruktionsfehler?
Es gibt einen weiteren bemerkenswerten Clip von LZ Parts zu Ausfällen der besagten nicht ganz billigen Leuchte wg. Wasserschaden. Es könnte die Dichtung sein. Viel naheliegender aber ist, das es sich schlicht um Kondenswasser handelt, in dem die Elektronik badet.
(Im Orginal steht richtigerweise die T10 auffällig schräg mit den Steckkontakten nach oben)
An den Widerständen auf der Platine ist zu erkennen, das das Teil canbus geeignet ist und so 5 Watt verbraten werden müssen um Fehlermeldung zu vermeiden. Mit dem von LZ Parts beworbenen Energiesparen ist so nix.
Vielmehr wird - 5 Watt -die Platine im Betrieb warm. Bei entsprechender Luftfeuchtigkeit kondensiert da was. Das muss abgeleitet werden. Was bei dem zugelassenen Modul offensichtlich nicht der Fall ist.
Bohre ich dazu einfach unten ein Loch in die Leuchte ist das mutmaßlich das Problem gelöst. Aber formal die E- Zulassung weg. Oder?
 
Ich würde den ganzen teuren Blödsinn lassen. Wen interessiert die Farbe oder Helligkeit der Kennzeichenbeleuchtung. wenn LED-Nachrüstung dann höchstens die Innenraum-/ oder Kofferraumbeleuchtung und da ist jede LED erlaubt.
 
Ich würde den ganzen teuren Blödsinn lassen. Wen interessiert die Farbe oder Helligkeit der Kennzeichenbeleuchtung.

Im letzten Beitrag war Helligkeit aber noch allesentscheidend. Zuviel Helligkeit. Was bei T10 LED definitiv ausgeschlossen ist: Die bewegen sich bezüglich Lichtstrom in der Norm der T10 Allglas.

"Superhell" der T10 LED beschreibt einfach den völlig richtigen subjektiven Helligkeitseindruck im Vergleich zum ersetzten Glühobst mit Altersschwäche. Hier hat sich der Glühfaden in Teilen schon sichtbar auf den Glaskörper zur Ruhe gelegt und behindert so den eh reduzierten Lichtstrom.
T10 LEDs sind heute Mehrchiplösungen. Wird durch die Chipanordnung eine Rundumabstrahlung simuliert, spricht technisch nichts gegen den Ersatz der T10 Allglas. Auf das Nummernschild trifft in beiden Fällen diffuses Licht.
Rechtlich ist es in der Tat grenzwertig. Ein ausdrückliches LED-Verbot besteht ja wohl nicht.
 
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