Sorry, aber wenn es so ein "Verkaufsknecht" wagt, mich so dreist zu verscheissern und mich um einen Teil des Vk-Preis zu betuppern, muss ich mich zusammreneissen, um nicht meine Kinderstube zu vergessen
Wer mir so einen Scheisshaufen vor die Füße stellt, der hält mir unverhohlen den nackten Arsch ins Gesicht. Na die "Einladung" würde ich mir nicht entgehen lassen.
Der Herr Vk will von mir "Überführungskosten" berappt haben, mit dem Hinweis, dass sich das Auto nicht mit einem Fingerschnippen von Marokko nach Deutschland bewegt. Es wird auch nicht von Dr. Spock in der Gegend herum "gebeamt". Also soll ich löhnen für (s)eine
Dienstleistung.
Dafür hat der Herr Vk den Gammel zu kontrollieren, der vom Transporter rollt und nicht den Finger im Hintern zu drehen.
Ich hätte dem Herrn gesagt, dass er sich das Auto dort hinstecken kann, wo die Sonne nicht hinscheint
-> oder 20% zahlt, damit er lernt was seine Pflichten als Vk sind. Ich hätte ihm angekündigt, dass es ansonsten teurer wird als
lächerliche 20%
Danach hätte es zwei
teure Szenarien geben können:
- Brief vom RA mit Kostennote von ca. 400€ mit der Aufforderung:
- kostenlosen, mängelfreien Ersatz zu bestellen
- die bisherigen Auslagen des K zu ersetzen
- die zukünftigen Mehrkosten zu zusagen(Leihwagen)
- Ankündigung, dass es ansonsten der Staatsanwaltschaft angezeigt wird (§ 263 StGB )
oder, wenn man dem Berufsstand der RAe die Wurst auf dem Brot nicht gönnt (eher meine Kategorie
)
- Punkt 1-4 als Schadenersatzforderung per Einschreiben an den Vk-Knecht, mit der Ankündigung, dass ansonsten die Sache über den Verbraucherschutz zusätzlich kostenpflichtig abgemahnt wird.
- Abmahnung von der Wettbewerbszentrale resp. Verbraucherschutz, wobei dann von dort ein Schreiben mit einer Kostennote über 1000€ im Briefkasten des Vk einschlägt, wie ein Bombe