Hobby Excellent 460 LU Typ 30EG ----- Leergewicht und 100kmH Frage??

Moin,

wir schreiben hier aber von einen PKW (Klasse M1) und nicht von einer Zugmaschine

eine Zugmaschine ist nicht zwangsläufig ein LKW !

Ist das abgeschleppte Fahrzeug nicht wesentlich schwerer und wird mit Seil oder Stange abgeschleppt, darf es mit einem PKW abgeschleppt werden und dazu ist kein CE Schein notwendig!

mit Seil darf nur abgeschleppt werden, wenn Betriebsbremse und Lenkung bei ausgeschaltenem Motor funktionieren. Bremsen muss der Hintermann.
Leute, Leute, geht mit den Match-Box Autos "abschleppen".
Da ist dann nicht gleich der Lappen weg :lol:
 
Und Nein, das Zugfahrzeug darf nur nicht leichter sein und es muss als Gespann eine Zulassung haben, dann darf man 100 fahren!

Zumindest wenn man anschließend die Grundlagen beachtet, so dürfen Reifen am Hänger zum Beispiel auch nicht älter als 6 Jahre sein (wobei das vermutlich nur bei der Eintragung mal geprüft wird, ob da ein Prüfer bei ner HU was zu sagt, kann ich mir nicht vorstellen)

Moin,

Ergänzung:
Die Ausnahmegenehmigung wird nicht mehr für ein Gespann erteilt, seit Oktober 2005. Vorher war es so.
Es wird aktuell also nur noch dem Anhänger die Ausnahmegenehmigung erteilt.

Beim TÜV wird schon mal erwähnt, dass die Tempo 100 nicht mehr genutzt werden dürfen, weil die Reifen zu alt sind.
Geschaut wird also schon.
 
Die Plakette besagt nur, dass die Achsen des Hängers für 100 km/h freigegeben sind, ebenso wie die Freigabe im FzgSchein

Moin,

nö.
Das ist eine reine Kennzeichnung, dass der Anhänger so schnell fahren darf.
Und sagt überhaupt nichts darüber aus was auf der Achse steht.
In den 60ern/70ern stand auf den Achsen i.d.R. unter Geschwindigkeit: über XX, aber nie ein Maximalwert. Deswegen bekommen diese Anhänger durchaus auch ihre Tempo 100 Zulassungen.
 
Aber das Zugfahrzeug muss den Bestimmungen entsprechen, also auch verschiedene Vorgaben erfüllen, um die Zulassung/Freigabe für 100kmh zu erhalten. Es reicht eben nicht unbedingt aus, dass das Zugfahrzeug vom Gewicht her den Hänger ziehen darf!

Moin,

natürlich müssen die Voraussetzungen des Zugfahrzeugs auch stimmen.

Im Gegensatz zur ersten Regelung (bis Oktober 2005) ist dafür nun aber der Fahrer verantwortlich.

Bis Oktober 2005 wurde die Kombination geprüft.
Was dann zur Folge hatte dass der Anhänger mit dem Zugfahrzeug X 100 fahren durfte, mit einen geeigneten Zugfahrzeug Y dagegen nicht.
D.h. mit jedem Zugfahrzeugwechsel war auch eine Abnahme des Anhängers nötig.
Was ja irgendwie Nonsens ist.
 
Aber das Zugfahrzeug muss den Bestimmungen entsprechen, also auch verschiedene Vorgaben erfüllen, um die Zulassung/Freigabe für 100kmh zu erhalten. Es reicht eben nicht unbedingt aus, dass das Zugfahrzeug vom Gewicht her den Hänger ziehen darf!
Das Zugfzg muß die geforderten Kriterien erfüllen (u.a. muß ABS verbaut sein und das Leergewicht muß ausreichend sein), wird aber nicht speziell geprüft oder abgenommen. Ob er mit einem entprechend zugelassenen Anhänger 100 fahren darf, mit seinem Auto, muß der Fahrer selbst entscheiden.
Nein.
Steht im Übrigen aber auch genau so in Deinem Link!
War falsch formuliert, ist geändert.
Ich dachte schon, ich hätte meinen "Dreier" in der Cornflakes-Packung gefunden :lol:
Wenn Du noch den rosa oder grauen Schein hast und älter als 50 bist, dann kann Dir sowas passieren, wenn Du mit entsprechendem Anhänger in A unterwegs bist. Die Jungs jenseits von Braunau/I erkennen diese Scheine nicht als gültige EU - Dokumente an und stecken den dann zwar nicht in ´ne Cornflaksbüchse, aber in ´nen Umschlag nach Flensburg, mit dem lapidaren Kommentar: "können Se da die Herausgabe beantragen". Ein Bußgeld wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gibt´s auch.
Wer sich den neuen Führerschein ausstellen läßt, sollte auf die Eintragung CE(79) bestehen. Die neuen Fahrerlaubnisklassen und die Wahrung alter Besitzstände - Führerschein C1E79 (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php)
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay das ist mal ne Aussage.
Jetzt weiss ich Bescheid.
Dann halt mit 89kmh hinter den LkWs her. ...

Wenn man desöfteren mit der 100ter Zulassung mit 100 kmh und geringfügig mehr unterwegs war kann es trotzdem passieren, daß man freiwillig zu 80kmh plus Mwst. zurückkehrt.

Denn je nach Fahrzeug kann es vorkommen, daß wg. dieser läppischen 20kmh Differenz auf 100kmh der Verbrauch exorbitant in die Höhe schnellt.

Mir ist das bei meinem Vorgängerfahrzeug passiert.
Bei 80kmh habe ich 11L / 100kmh gebraucht und bei 100kmh waren es plötzlich fast 14L.
Das hat sich nicht rentiert und ich war dann wieder langsamer unterwegs, wobei es bei 100kmh unter dem Strich auch kaum einen zeitlichen Vorteil brachte.

An diese Schallmauer bei der das Zugfahrzeug plötzlich zum Säufer wird, muß sich jeder individuell rantasten.
 
Das hört die "Rennleitung"nicht so gerne.:nono: Da ist der Deckel auch gleich fort......

Moin,

das ist doch ein Schmarrn

Hier in dem text steht u.a. folgendes, Zitat:
Die Verantwortung, ob die Vorgaben - insbesondere die Masseverhältnisse - des § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO eingehalten werden, trägt der Halter beziehungsweise Nutzer der Fahrzeug- / Anhänger- Kombination.

Quelle: Tempo 100 Plakette (https://www.bochum.de/C125708500379A31/vwContentByKey/W29HZCD5047BOCMDE)
 
Es gibt eigentlich drei Fragen:

1. Darf der Anhänger gezogen werden?
- auf die Waage fahren
- auch das Zugfahrzeug wiegen und Gesamtzuggewicht beachten!

2. Darf man 100 fahren?
- Anhängerart (Lastanhänger oder Wohnwagen)
- Ausstattung (Stoßdämpfer, Antischlingerkupplung, Reifenalter)
- Gewichtsverhältnis zGG Anhänger zu Leergewicht Zugfahrzeug
- Rechnen und Staunen

3. Führerschein ausreichend?
- das sollte jeder selbst wissen, ob er B, BE, C1E oder CE für sein Gespann braucht

Und hier als Beispiel eine einmal von mir bewegte Kombination aus PKW und leerem Anhänger, notwendiger Führerschein BE und keine Chance auf 100km/h:

Anhänger ohne Branding.jpg


Gruß
MadGyver
 
cool :cool:

In Hollandia gibt es auch BE-Combinationen:

2721190_800x600.jpg


Sonstige be trekker 12 ton be oplegger be trekker jeep as Car trailer - technikboerse.com (http://www.technikboerse.com/en/view/second-hand-machine/car-trailer/1863629/sonstige-be-trekker-12-ton-be-oplegger-be-trekker-jeep-as.html)
 
Das mit der Stützlast des Anhängers dem Auto zuzurechnen vergesst mal ganz schnell.
Bei einer Kontrolle zählt das Gewicht des Anhängers.
Es gibt TÜV- Ingenieure die den Anhänger auflasten auf Achslast plus Stützlast, die sind aber rar.
 
Bei einer Kontrolle zählt das Gewicht des Anhängers

Dann schau mal bitte nach, welches Gewicht zählt.

Was die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Fahrzeuges unter O.1 bzw. O.2 aufgeführte "technisch zulässige Anhängelast" darstellt, ist in einer EU-Verordnung (das sind in den Mitgliedsstaaten bindende Gesetze, deren Umsetzung in nationales Recht nicht erforderlich ist ) ganz klar geregelt:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:353:0031:0079:DE:PDF

Die Anhängelast entspricht der "Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden
übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger"
 
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