T
toddquinlan
Es dürften 100% aller Neufahrzeuge mit vollwertigem Reserverad eine Radgröße im Kofferraum haben, die der Grundversion dieses Fahrzeugtyps entspricht.
In den Aufpreislisten steht ein Reifensatz mit größerer Bereifung auch niemals mit "5", sondern immer nur mit 4 Stück.
Ich verwette auch meinen Kopf darauf, daß diejenigen die sich selbst einen Reifensatz mit Breitreifen zulegen und mit dem spazierenfahren, im Kofferraum noch das schmale Originalrad haben.
Alles absolut unbedenklich und legal, denn wie Daniel weiter vorne schon geschrieben hat, ....... der Abrollumfang liegt immer im Bereich des gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzfensters von 3%.
da muss ich jetzt einhaken und verneinen. Der Sandero Stepway II hat in sämtlichen Papieren (Zul. Teil 1 und 2 sowie COC) nur die 205er eingetragen, sonst keine andere Rad-Reifengrösse.
Das 15" Ersatzrad ist ein ganz normales Rad mit normaler Felge; keinerlei Auszeichnung oder Kennzeichnung als Notrad!
Nicht mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung ausgezeichnet, insofern einfach nur ein Märchen vom Daciahändler.
Mit dem Rad drauf, ein kleiner Auffahrunfall, und Du bist dran! Da ist nix legal, und nix unbedenklich.