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ByeBye 76505
Eine Frage hätte ich doch nicht .. wann muss denn der Händler das Fahrzeug bei Dacia "bezahlen"?
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meistens ein paar Tage bevor das Fahrzeug geliefert wirdEine Frage hätte ich doch nicht .. wann muss denn der Händler das Fahrzeug bei Dacia "bezahlen"?
Das ist ja überhaupt nicht klar.Sowas dachte ich mir ..Chapeau, wenn ein Händler heutzutage für 7 Monate !!! in Vorlage geht.
Daß heißt ja nicht, daß er nicht sofort bezahlen muß."Ich bekomme es schriftlich"
Aber wenn er es bezahlt hat, ist es sein nicht zugelassenes und versichertes Fahrzeug ... wenn es nur darum ging dafür einen Gratisstellplatz zu bekommen ....Das ist ja überhaupt nicht klar.
Er hat ja nur geschrieben, daß der Wagen beim Händler stehenbleiben darf.
Renault/Dacia schreibt dem (vertragsgebundenen) Händler vor, WANN EXAKT der Wagen VERBINDLICH angemeldet sein muss.Das Problem des Geamtkonstruktes ist wohl eher, dass die Garantie dann nicht erst ab EZ, sondern schon früher zu laufen beginnt. Man hat nur eine gewisse Frist ab Ablieferung zum Händler bis zur Zulassung. Außerdem will Dacia eine Kopie des Briefes. In FB hat ein Händler gesagt, das hängt damit zusammen, dass die Provi erst ab Zulassung fließt.
Na, das möchte ich sehen. Wenn ich einen Wagen kaufe, bar bezahle und dann mit einem Hänger abhole, dann ist es alleine mein Problem, wann ich das Fahrzeug zulasse.Renault/Dacia schreibt dem (vertragsgebundenen) Händler vor, WANN EXAKT der Wagen VERBINDLICH angemeldet sein muss.
Das betrifft nicht nur Vorführwägen, (1-) Tageszulassungen, sondern auch die bar bezahlten
Du kommst doch aus dem Ruhrgebiet? Dann kennst Du evtl. Opel Voigt. Google, mal da kannst Du genau zu diesem Thema etwas finden.Ich frage nicht nach dem Sinn.
Aber ich stelle eine andere provokante Frage: Was geschieht mit dem FZG ( nicht zugelassen, also ohne Nr.Schilder,etc.) wenn innerhalb der Standzeit das AH den Bach runter geht. Sprich: Konkurs, Insolvenz oder andere leckere Dinge...?
Warum Verkaufst du das jetzige Auto dann einfach nicht, wenn es ein Leasing Auto sein sollte, kann man das doch sicher vorher abgeben, man muss da nur mit dem Leasinggeber darüber sprechenIch habe heute eine Mail vom AH bekommen in der steht das ich mein Fahrzeug bis Juni stehen lassen kann.
Es ist ja auch nicht gesagt das der Steppi im November kommt bei den Lieferzeiten. Das war die Aussage des Verkäufers. Und wenn ich Standgeld bezahlen muss, dann mache ich das bis zu einem bestimmten Betrag. Wenn die Standgebühr zuhoch ist melde ich ihn an. Dann hab ich halt 2 Autos bis 1.6.23, danach ist es egal weil ich dann nur den Stepway habe.
Aber du kannst dein jetziges Auto doch Verkaufen, wenn der neue da ist, wo ist das ProblemIch habe vom Leasing keine Ahnung, aber ich brauche ja das Auto.
Wenn mein Steppi nun doch im Februar kommt oder im Dezember, Januar kommt brauche ich nichts zu unternehmen weil ich den Stepway ja beim Händler stehen lassen kann..