Versicherungsfrage beim Händler

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Eine Frage hätte ich doch nicht .. wann muss denn der Händler das Fahrzeug bei Dacia "bezahlen"?
 
Sowas dachte ich mir ..Chapeau, wenn ein Händler heutzutage für 7 Monate !!! in Vorlage geht.
 
Sowas dachte ich mir ..Chapeau, wenn ein Händler heutzutage für 7 Monate !!! in Vorlage geht.
Das ist ja überhaupt nicht klar.
Er hat ja nur geschrieben, daß der Wagen beim Händler stehenbleiben darf.

"Ich bekomme es schriftlich"
Daß heißt ja nicht, daß er nicht sofort bezahlen muß.
Bzw. der Kreditvertrag nicht sofort läuft.
 
Das ist ja überhaupt nicht klar.
Er hat ja nur geschrieben, daß der Wagen beim Händler stehenbleiben darf.
Aber wenn er es bezahlt hat, ist es sein nicht zugelassenes und versichertes Fahrzeug ... wenn es nur darum ging dafür einen Gratisstellplatz zu bekommen ....
 
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Das Problem der es Geamtkonstruktes ist wohl eher, dass die Garantie dann nicht erst ab EZ, sondern schon früher zu Laufen beginnt. Man hat nur eine gewissen Frist ab Ablieferung zum Händler bis zur Zulassung. Außerdem will Dacia eine Kopie des Briefes. In FB hat ein Händler gesagt, das hängt damit zusammen, dass die Provi erst ab Zulassung fließt.

Ich würde eher versuchen, ob der Händler das Fahrzeug mit einem Kunden der die gleich Konfig und später bestellt hat tauschen kann.
 
Das Problem des Geamtkonstruktes ist wohl eher, dass die Garantie dann nicht erst ab EZ, sondern schon früher zu laufen beginnt. Man hat nur eine gewisse Frist ab Ablieferung zum Händler bis zur Zulassung. Außerdem will Dacia eine Kopie des Briefes. In FB hat ein Händler gesagt, das hängt damit zusammen, dass die Provi erst ab Zulassung fließt.
Renault/Dacia schreibt dem (vertragsgebundenen) Händler vor, WANN EXAKT der Wagen VERBINDLICH angemeldet sein muss.
Das betrifft nicht nur Vorführwägen, (1-) Tageszulassungen, sondern auch die bar bezahlten - und oder via RenaultBank oder anderes finanzierendes Institut finanzierten - Neuwägen.

Genau deshalb erachte ich den ganzen Thread als sinnbefreit und "trockenschwimmen".

Provision wie auch Bonusanrechnung etc. erfolgen erst nach Übernahme durch Endkäufer und Zulassung.

Anmerkung:
für die vom und auf den Händlerbetrieb zugelassenen (1-)Tageszulassungen bzw. Vorführwägen bekommt der Händler vom Hersteller genau 400 € Unkostenersatz (beinhaltet sämtliche Kosten, Gebühren, Handling etc.).

LG

PS:
die exakten Anmelde-, Zulassungsdaten sind unter anderem auch bedeutend für die (vorläufige) Abrechnungs- bzw. Kalkulationsgrundlagen zur Bewertung der Flottenschnitt-CO-Werte (hier hat Dacia den Vorteil, dass die tatsächlichen Werte im Konzernverbund mit Renault gerechnet werden).

Das heisst, es drücken nicht nur die E-Spring den Schnitt.
 
Ich frage nicht nach dem Sinn.
Aber ich stelle eine andere provokante Frage: Was geschieht mit dem FZG ( nicht zugelassen, also ohne Nr.Schilder,etc.) wenn innerhalb der Standzeit das AH den Bach runter geht. Sprich: Konkurs, Insolvenz oder andere leckere Dinge...?

Ich habe in den 80zigern für ein Mopped was verunfallt beim Händler stand eine saftige Standgebühr bezahlt.
Waren ~ 4 DM täglich. Bei Nichtzahlung wäre das Mopped in den Besitz des Händlers übergegangen. Aus Nächstenliebe wird auch ein Daciahändler ein FZG nicht sooo lange unentgeltlich auf seinem Grund platzieren..

Deshalb frage ich auch nicht nach dem Sinn, sondern nach einer praktikablen Lösung der Geschichte.
 
Renault/Dacia schreibt dem (vertragsgebundenen) Händler vor, WANN EXAKT der Wagen VERBINDLICH angemeldet sein muss.
Das betrifft nicht nur Vorführwägen, (1-) Tageszulassungen, sondern auch die bar bezahlten
Na, das möchte ich sehen. Wenn ich einen Wagen kaufe, bar bezahle und dann mit einem Hänger abhole, dann ist es alleine mein Problem, wann ich das Fahrzeug zulasse.

Ich frage nicht nach dem Sinn.
Aber ich stelle eine andere provokante Frage: Was geschieht mit dem FZG ( nicht zugelassen, also ohne Nr.Schilder,etc.) wenn innerhalb der Standzeit das AH den Bach runter geht. Sprich: Konkurs, Insolvenz oder andere leckere Dinge...?
Du kommst doch aus dem Ruhrgebiet? Dann kennst Du evtl. Opel Voigt. Google, mal da kannst Du genau zu diesem Thema etwas finden.
 
Ich habe heute eine Mail vom AH bekommen in der steht das ich mein Fahrzeug bis Juni stehen lassen kann.
Es ist ja auch nicht gesagt das der Steppi im November kommt bei den Lieferzeiten. Das war die Aussage des Verkäufers. Und wenn ich Standgeld bezahlen muss, dann mache ich das bis zu einem bestimmten Betrag. Wenn die Standgebühr zuhoch ist melde ich ihn an. Dann hab ich halt 2 Autos bis 1.6.23, danach ist es egal weil ich dann nur den Stepway habe.

Guten Morgen Herr Xxxxx,

gerne bestätige ich Ihnen hiermit nochmal, dass Sie Ihren bestellten Dacia Sandero bis Juni 2023 bei uns stehen lassen können, wenn dieser früher geliefert wird.


Mit freundlichen Grüßen
 
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Und zu deiner Ursprungsfrage ... wer steht damit in dieser Zeit für ev. Schäden gerade?
 
Ich habe heute eine Mail vom AH bekommen in der steht das ich mein Fahrzeug bis Juni stehen lassen kann.
Es ist ja auch nicht gesagt das der Steppi im November kommt bei den Lieferzeiten. Das war die Aussage des Verkäufers. Und wenn ich Standgeld bezahlen muss, dann mache ich das bis zu einem bestimmten Betrag. Wenn die Standgebühr zuhoch ist melde ich ihn an. Dann hab ich halt 2 Autos bis 1.6.23, danach ist es egal weil ich dann nur den Stepway habe.
Warum Verkaufst du das jetzige Auto dann einfach nicht, wenn es ein Leasing Auto sein sollte, kann man das doch sicher vorher abgeben, man muss da nur mit dem Leasinggeber darüber sprechen
 
Ich habe vom Leasing keine Ahnung, aber ich brauche ja das Auto.
Wenn mein Steppi nun doch im Februar kommt oder im Dezember, Januar kommt brauche ich nichts zu unternehmen weil ich den Stepway ja beim Händler stehen lassen kann..
 
Ich habe vom Leasing keine Ahnung, aber ich brauche ja das Auto.
Wenn mein Steppi nun doch im Februar kommt oder im Dezember, Januar kommt brauche ich nichts zu unternehmen weil ich den Stepway ja beim Händler stehen lassen kann..
Aber du kannst dein jetziges Auto doch Verkaufen, wenn der neue da ist, wo ist das Problem
 
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