Versicherungsfrage beim Händler

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Einen Leasingvertrag sollte man bevor man unterschreibt lesen und verstehen. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar möglich. Dann rechnet die Leasingbank die Leasingrate auf die verkürze Laufzeit, legt den Rückkaufwert neu fest.
Das wird dann sehr teuer.

Ausgenommen von dieser Regelung ist, wenn der Leasinggegenstand ein Totalschaden ist. Verstirbt der Leasingnehmer vor dem Ablaufdatum, ist das eine außerordendliche Kündigung. So steht es in allen Leasingverträgen egal von welcher Leasingbank.

Selbst eine Verlängerung von einem Leasingvertrag ist an Fristen gebunden. Wir haben zu spät reagiert und es war keine Verlängerung mehr möglich.
 
@eAuto wenn du dir nicht helfen lassen willst.. dann halt nicht. Es ging ja auch ewig, bis du mal auf Rückfragen eingegangen bist.. was genau bezweckst du dann hier?
 
Einen Leasingvertrag sollte man bevor man unterschreibt lesen und verstehen. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar möglich. Dann rechnet die Leasingbank die Leasingrate auf die verkürze Laufzeit, legt den Rückkaufwert neu fest.
Das wird dann sehr teuer.

Ausgenommen von dieser Regelung ist, wenn der Leasinggegenstand ein Totalschaden ist. Verstirbt der Leasingnehmer vor dem Ablaufdatum, ist das eine außerordendliche Kündigung. So steht es in allen Leasingverträgen egal von welcher Leasingbank.

Selbst eine Verlängerung von einem Leasingvertrag ist an Fristen gebunden. Wir haben zu spät reagiert und es war keine Verlängerung mehr möglich.
Sehr teuer wird es wahrscheinlich nicht. Vorzeitiges Beenden des Leasingvertrags ist nur mitten in der Leasinglaufzeit teuer, weil der Autowert schneller sinkt als der Restwert vom Leasing. Am Ende der Laufzeit machen die paar Monate wenig Unterschied.
 
Ich frag nochmal:

- Gut, der Händler erlaubt Dir das Fahrzeug da stehen zu lassen.

- Wer haftet bei Schäden? (Vandalismus, Hagel … wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist?)
 
Einen Leasingvertrag sollte man bevor man unterschreibt lesen und verstehen. Eine vorzeitige Kündigung ist zwar möglich. Dann rechnet die Leasingbank die Leasingrate auf die verkürze Laufzeit, legt den Rückkaufwert neu fest.
Das wird dann sehr teuer.
Das kann sein. Muss es aber nicht.
Ein Freund von mir hat jetzt schneller seinen neuen Wagen bekommen als gedacht - der alte (andere Marke wie der Neue) wurde problemlos ein 3/4 Jahr eher von der Leasingbank zurück genommen. Keinerlei Mehrkosten. Einfach Raten Einstellung seitens der Bank. Die vereinbarten Kilometer wurden auf die aktuelle Laufzeit ( 2 1/4 Jahr) herunter gerechnet.
Jeder Händler / jede Leasingbank ist auf Grund des katastrophalen Gebrauchtwagenmarktes froh, wenn sie einen Wagen eher zurückbekommen und ihn dann zu einem höheren Preis verkaufen können. Und glaube mir, kalkulieren können sie, damit kein Verlust eingefahren wird.
 
Ich frag nochmal:

- Gut, der Händler erlaubt Dir das Fahrzeug da stehen zu lassen.

- Wer haftet bei Schäden? (Vandalismus, Hagel … wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist?)
ich habe grade eine Mail geschickt und hoffe bis morgen Bescheid zubekommen.
 
Ich hätte nicht so viele Fragen gestellt und einfach riskiert, dass niemand haftet. Mit ein bisschen Pech überlegt der Händler jetzt und bittet Dich dann, Dich selber um einen Stellplatz zu kümmern. Dann hast Du die Mühe, die Du ohne Fragen nicht gehabt hättest, und er steht unversichert und nicht eingezäunt bei irgendeinem Bauern.

Beim Händler hättest Du vielleicht sogar noch das Glück haben können, dass bei einem Elementarschaden eine Betriebsversicherung des Händlers gezahlt hätte, weil niemand auf die Idee gekommen wäre, dass das gar kein Auto im Besitz des Händlers ist. Die Händler müssen ihre unangemeldeten Autos ja irgendwie pauschal versichern.

Wer fragt, bekommt Antworten. Keine Antwort ist manchmal besser.

Erst gar nicht hier davon schreiben wäre vermutlich am Besten gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
mittlerweile denke ich auch so.
 
Händler jetzt und bittet Dich dann, Dich selber um einen Stellplatz zu kümmern. Dann hast Du die Mühe, die Du ohne Fragen nicht gehabt hättest, und er steht unversichert und nicht eingezäunt bei irgendeinem Bauern.

Das hatten wir schon.
Das AH darf den nicht angemeldeten und nicht versicherten Wagen gar nicht ausliefern.
Auch spielt dabei die Bank nicht mit. Denn die ist Eigentümer des Wagens.

Sobald der Wagen an das AH ausgeliefert wurde, ist er meines Wissens ( es schrieb jemand
Anderes hier auch schon ) binnen 14 Tagen anzumelden. Der Kredit ist zu bedienen, den Brief
an die Bank zu senden. Ruheversicherung greift nicht für Neuverträge, d.h. bei Stilllegung nach
Erstzulassung, stünde der Wagen unversichert irgendwo rum. Die Bank indes wird damit nicht
einverstanden sein. Brief und Vollkasko sind deren Sicherheiten.

Was User eAuto machen kann, den geleasten Seat Mi stilllegen und abstellen - für ihn greift die
Ruheversicherung, da Bestandsvertrag. Aber die Leasingraten sind zu bedienen.

Entschuldigt den Vergleich:
Den Wagen 6 Monate beim Händler stehen zu lassen, das wäre wie seine Braut nach Eheschließung
ein halbes Jahr im Standesamt übernachten zu lassen )))
 
Das AH darf den nicht angemeldeten und nicht versicherten Wagen gar nicht ausliefern.
Auch spielt dabei die Bank nicht mit. Denn die ist Eigentümer des Wagens.
Ich kann mir doch ein Auto kaufen, ohne es anzumelden? Warum sollte eine Bank etwas dagegen haben. Ich bezahle, erhalte die Papiere, und melde nichts an. Oder ist das verboten?
 
Ich kann mir doch ein Auto kaufen, ohne es anzumelden? Warum sollte eine Bank etwas dagegen haben. Ich bezahle, erhalte die Papiere, und melde nichts an. Oder ist das verboten?
Wie @Ponyhof es weiter oben beschrieben aht:
Ich habe euch schon in mehreren threads dargelegt, dass bei dem KFZ (und nicht nur bei Renault/Dacia) es sich eben nicht um einen gängigen, "normalen" Konsumartikel handelt wie Kleidung etc.

1) Der Hersteller schreibt dem vertragsgebundenen Händler exakt vor, WANN (Vorführwagen, Tageszulassung etc.) bzw. bis wann spätestens er das Fahrzeug anzumelden hat bzw. angemeldet zu übergeben hat.

2) Wenn ich mich richtig erinnere oder von euch dargelegt, unterfertigt ihr einen Vertrag mit der Position "Überführungspauschale, Anmeldung etc."

3) Der Wagen muss vom Händler bezahlt bzw. weiterverrechnet werden: dem Endkunden direkt oder nach Finanzierungszusage einer Kreditgeberin ds oder Leasingbank was immer.

4) wie @Ponyhof auch mehrfach dargelegt hat und ich wiederholt drauf hingewiesen habe:
ein Kfz ist bestimmt dazu, in den Verkehr gebracht zu werden.
Und auch wenn ich das Fahrzeug bei mir (als Käufer) in der Garage unangemeldet stehen lassen will, wird/muss das kreditgebende, Leasingunternehmen unabdingbar darauf bestehen, dass das Fahrzeug "Vollkasko"-versichert sein wird. Eben für Schäden aus sämtlichen Elementarereignissen gehaftet wird. Auch Restschuldversicherung, Leasinganzahlung etc., alles was in der Finanzierungszusage vereinbart wurde, eingehalten wird.

Ein derartiger Fall, den Wagen monatelang herumstehen zu lassen VOR Anmeldung, ist eine voll "ausgefranste G´schicht" - und verursacht einen erheblichen Bearbeitungsaufwand, wenn überhaupt akzeptiert werden sollte.

5) Nicht zu vergessen:
Der "Kaufvertrag" wurde nach der bisher vorliegenden Info als Gesamtpaket geschlossen, mit Finanzierung, Haft- und KaskoV etc. Und so wurde das Paket auch berechnet, inkl. Boni (Winterräder etc ?) für Kombivertrag (Kredit/Leasing/Vers etc.)

So wie ich weiter oben schon geschrieben hatte:
Es wird noch genug Wasser die Elbe hinunter fliessen, also ist es derzeit alles "trockenschwimmen".
we`ll talk about it when we cross the bridge...

LG

PS: Wasser die Elbe hinunter (gem.: stromabwärts) von CZ in die Nordsee
 
Beim Händler hättest Du vielleicht sogar noch das Glück haben können, dass bei einem Elementarschaden eine Betriebsversicherung des Händlers gezahlt hätte, weil niemand auf die Idee gekommen wäre, dass das gar kein Auto im Besitz des Händlers ist. Die Händler müssen ihre unangemeldeten Autos ja irgendwie pauschal versichern.
Oh, gleich eine Anleitung zum Versicherungsbetrug. Wird immer besser.

Das AH darf den nicht angemeldeten und nicht versicherten Wagen gar nicht ausliefern.
Wieso nicht? Und wie funktioniert dann das Geschäft der EU-Neuwagen?
Mit einem Anhänger zum Händler, Fahrzeug nicht zugelassen aufladen, bezahlen und fertig. Mein Händler hätte mir den Duster so mitgegeben, da die Termine bei der Zulassungsstelle kaum zu bekommen waren.

Auch spielt dabei die Bank nicht mit. Denn die ist Eigentümer des Wagens.
In diesem Fall verstehe ich das genannte Vorgehen.

2) Wenn ich mich richtig erinnere oder von euch dargelegt, unterfertigt ihr einen Vertrag mit der Position "Überführungspauschale, Anmeldung etc."
Nein. Der Punkt heißt „Überführung“ und beinhaltet den Transport zum Händler, eine erste Durchsicht und die Entfernung evtl. Folien oder Wachse. Anmeldung ist nicht enthalten.

3) Der Wagen muss vom Händler bezahlt bzw. weiterverrechnet werden: dem Endkunden direkt oder nach Finanzierungszusage einer Kreditgeberin ds oder Leasingbank was immer.
Klar. Sobald der Wagem beim Händler angekommen ist, fahre ich hin, zahle Bar und nehme ihn auf einem Hänger mit. Wo ist das Problem?

4) wie @Ponyhof auch mehrfach dargelegt hat und ich wiederholt drauf hingewiesen habe:
ein Kfz ist bestimmt dazu, in den Verkehr gebracht zu werden.
Was, wenn ich mir in das Fahrzeug vor Zulassung noch Flügeltüren oder einen V8 einbauen lassen möchte?

Und auch wenn ich das Fahrzeug bei mir (als Käufer) in der Garage unangemeldet stehen lassen will, wird/muss das kreditgebende, Leasingunternehmen unabdingbar darauf bestehen, dass das Fahrzeug "Vollkasko"-versichert sein wird.
Bei finanzierten Fahrzeugen bin ich ganz Deiner Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
a) Klar. Sobald der Wagen beim Händler angekommen ist, fahre ich hin, zahle Bar und nehme ihn auf einem Hänger mit. Wo ist das Problem?

b) Was, wenn ich mir in das Fahrzeug vor Zulassung noch Flügeltüren oder einen V8 einbauen lassen möchte?


c) Bei finanzierten Fahrzeugen bin ich ganz Deiner Meinung.
Hättiwari... bringt niemand weiter und lässt den thread am laufen

a) Der Wagen wird n i c h t in bar bezahlt, sondern finanziert, das ist die Basisinfo.
b) ist, war nicht vereinbart, steht auch jetzt nicht zur Debatte..
c) eben, das ist Vertragsgrundlage...

LG
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das AH darf den nicht angemeldeten und nicht versicherten Wagen gar nicht ausliefern.
Antwort von @The_Nerd:

"Wieso nicht? Und wie funktioniert dann das Geschäft der EU-Neuwagen?
Mit einem Anhänger zum Händler, Fahrzeug nicht zugelassen aufladen, bezahlen und fertig. Mein Händler hätte mir den Duster so mitgegeben, da die Termine befindet Zulassungsstelle kaum zu bekommen waren."


wie ich das mitverfolgen konnte:
a) Die "EU-Neuwägen" sind allermeist Tageszulassungen.
b) und wenn nicht, mit Anmeldung, KZ (tlw. ÜberstellungsKZ mit Versicherung) etc. übernommen/abgeholt.

schlussendlich, wiederum:
bis Winter/Frühjahr (Eintritt der tatsächlichen Fragestellung) ist das alles herumeiern.

LG
 
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