Zabbagecks Dacia ist da !

@Zabbageck

Das kommt daon wenn man(n) so blöd ist und keinen festen Auslieferungstermin
in den Kaufvertrag mit rein schreiben läßt!


Ich glaub selbst dann gibts Hintertürchen, bin aber kein
Rechtsverdreher.
Anyway, mein AH hätte sich darauf auch nicht festnageln lassen.
Mir wurde das gleich klipp und klar gesagt.
Allerdings, wenn dein Auto schon am Hof steht (hab ich das richtig erfasst)
und es nur noch an den Papieren mangelt, würde mich das stutzig machen.
Vielleicht gibts ja dafür einen Grund. Öchem. Solls auch schon gegeben haben.

Mein MCV wurde zwar auch mit etwas Verspätung (Prämie ...) geliefert,
aber die Papiere waren umgehend da. Weiss ich, da ich zufällig gesehen
habe, wann das Auto geliefert wurde und wann der Anruf kam.

Ausserdem, muss ich sagen, dass ich vielleicht nicht das "grosszügigste AH" habe, aber sonst lief alles vorbildlich!

Hilft dir nicht weiter, aber vielleicht kannst du ja etwas verstärkt nerven,
,damit die "Motivation" erhöht wird :D
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #32
Das kommt daon wenn man(n) so blöd ist und keinen festen Auslieferungstermin
in den Kaufvertrag mit rein schreiben läßt!

Hallo Micha,

einen festen Auslieferungstermin wirst Du in einem Kaufvertrag niemals finden.
Da wäre der Autohändler schön blöd. Ausnahme: Du bestellst z.B. im Januar,
regulär müsste der Wagen im April angeliefert werden und Du vereinbarst einen
Übergabetermin an Deinem Geburtstag, z.B. 1. August. Das Risiko ist für Deinen
Händler sehr überschaubar. Termin ob seiner Kaufkraft vermutlich machbar.

LG
Bernhard
 
Auf einen verbindlichen Termin lässt sich kein Händler ein.
Auf einen unverbindlichen müssen die sich eigentlich einlassen, eben damit die den Kunden nicht ewig warten lassen können. Wird der unverbindliche Liefertermin um 6 Wochen überschritten, kann man den AH anmahnen, dann hat er nochmal 2 Wochen oder der Vertrag platzt.

Hab das gerade beim ADAC gefunden:
Vom Vertrag kommen Sie nur los, wenn

• der Händler die Bestellung nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder den Wagen liefert (bei Lagerfahrzeugen innerhalb von 10 Tagen). Die Bindungsfrist des Käufers von 4 Wochen wurde vom Landgericht Lüneburg mit Urteil vom 05.07.2001 (Az.: 1 S 3/01; veröffentlicht in DAR, 2002 S. 418 und ADAJUR Dok.Nr. 49528) aufgrund moderner Kommunikationsmittel, mit denen der Händler beim Hersteller die Lieferungsmöglichkeiten erfragen kann, als zu lang eingestuft. Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Gerichte dieser Rechtsprechung anschließen werden.

In deinem Fall ist das Fahrzeug ja eigentlich mittlerweile ein Lagerfahrzeug und wie dort steht, kann man verlangen, dass in der heutigen Zeit 10 Tage reichen für die Papiere. Ich würde ihm einfach mal mit einem Vertragsrücktritt drohen und ihm den Abschnitt auf die Nase binden. Mal sehen, wie schnell er sich dann kümmert.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #34
Hallo Azarias,

schön, nur was soll es bringen? Tritt man als Kunde vom Vertrag zurück beginnt
die Wartezeit für einen anderen Wunschwagen meist erneut. Wieviel Zeit will/kann man aber noch investieren? Trotzdem könnte der Artikel dem AH Beine machen.

LG
Bernhard
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #36
Davon ist durchaus auszugehen. Außer, der Dacia ist in Vollausstattung
bestellt worden...

LG
Bernhard
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #38
Leider :lol:

LG
Bernhard ...sags aber nicht weiter, bitte :D
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #39
Moin, moin!

Heute Anruf von Dacia-Deutschland erhalten, folgender Sachverhalt liegt
zur Zeit auf dem Tisch:

1.>

Unser Neuwagen wurde am 31.03.2010 in Rumänien als KFZ angemeldet,
wann die Abmeldung erfolgt konnte nicht nach vollzogen werden.

2.> Die in Rumänien genutzten Fahrzeug-Dokumente wurde erst am Dienstag dem 20.04.2010 vom vom Exporteur abgeschickt.

3.> Lieferzeit per Postweg, siehe Anlage.

Es handelt sich hier nach Auskunft von Dacia um einen Provisions-Trick der
zur Zeit nicht gestoppt werden kann.

Dieser geht wie folgt:

(D) > Kunde geht zum deutschen Händler und möchte SCHNELL einen Dacia!
(D) > Händler bietet RE-Import an.
(D) > Kunde akzeptiert und unterschreibt Kaufvertrag (Zu deutschem Listenpreis!)
(D) > Händler nimmt Kontakt zu einem Rumänischen Exporteur auf
(RU) > Exporteur sucht einen passenden rumänischen NEUWAGEN in Rumänien
(RU) > Exporteur wird fündig und spricht mit Händler über den EU-Deal
(RU) > Rumänischer Händler läßt den Wagen in Rumänien amtlich anmelden.
(RU) > Zulassungsdatum wird an DACIA per FAX mit der Zulassungsurkunde gefaxt.
(RU) > Rumänischer Händler bekommt von DACIA nach Prüfung der Zulassung eine Neuwagen-Provision gezahlt.
(RU) > Rumänischer Händler verkauft nun den Neuwagen an Exporteur (abzügl. der DACIA-Porvision)
(RU) > Exporteur verkauft den IMPORT-DACIA an deutschen Händler
(D) > Deutscher Händler erzielt günstigeren Einkaufspreis für das Import-Auto (Da ja schon einmal angemeldet.)
(D) > Deutscher Händler kauft und zahlt
(D) > Deutscher Händler nimmt nun den deutschen Listenpreis für den IMPORT-DACIA und deklariert das Kfz als Neuwagen und steckt sich den Gewinnen in die Tasche.

UND JETZT KOMMT ER HAMMER...

Auf Grund der EU-Richtlinien, so ein Mitarbeiter bei Dacia, gelten alle Dacia-Importfahrzeuge die vorher noch NIE IN (D) zugelassen wurden als NEUFAHRZEUGE, somit gilt eine erneute Herstellergarantie auf das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland/EU, egal wie lange das Fahrzeug beim Händler in Rumänien auf dem Hof stand.

Nachtrag für alle mit RE-Import

Prüft doch mal zum Spaß mit der Fahrgestellnummer bei Dacia wann Euer Kfz die Fabrik verlassen hat und wann die erste Anmeldung erfolgt ist. Wenn dieser Zeitpunkt größer als 2 Monate ist, so könnte das ein Hinweis sein das Euer Kfz genau über diesen Trick nach (D) gekommen ist!


Da das Fahrzeug nun nach EU-Richtlinien als EU-Neufahrzeug zugelassen wurde,
müssen diese in Deutschland fahrenden RE-Importe mit einem deutschen Wartungsheft und einer für (D) zugelassenen Bedienungsanleitung ausgestattet werden, im Übrigen gilt dann auch automatisch die deutschen Wartungs- und Inspektions-Intervalle! (Sind ja bekanntlich länger!)

Im Klartext:
Dacia-Deutschland muss die Herstellergarantie ändern wenn der Kunde das anzeigt und die Fahrzeugdokumente mit dem Erstzulassungsdatum in der EU nachweisen kann!

- Es lebe der Kapitalismus !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin, moin!

Heute Anruf von Dacia-Deutschland erhalten, folgender Sachverhalt liegt
zur Zeit auf dem Tisch:

1.>

Unser Neuwagen wurde am 31.03.2010 in Rumänien als KFZ angemeldet,
wann die Abmeldung erfolgt konnte nicht nach vollzogen werden.

2.> Die in Rumänien genutzten Fahrzeug-Dokumente wurde erst am Dienstag dem 20.04.2010 vom vom Exporteur abgeschickt.

3.> Lieferzeit per Postweg, siehe Anlage.

Es handelt sich hier nach Auskunft von Dacia um einen Provisions-Trick der
zur Zeit nicht gestoppt werden kann.

Dieser geht wie folgt:

(D) > Kunde geht zum deutschen Händler und möchte SCHNELL einen Dacia!
(D) > Händler bietet RE-Import an.
(D) > Kunde akzeptiert und unterschreibt Kaufvertrag (Zu deutschem Listenpreis!)
(D) > Händler nimmt Kontakt zu einem Rumänischen Exporteur auf
(RU) > Exporteur sucht einen passenden rumänischen NEUWAGEN in Rumänien
(RU) > Exporteur wird fündig und spricht mit Händler über den EU-Deal
(RU) > Rumänischer Händler läßt den Wagen in Rumänien amtlich anmelden.
(RU) > Zulassungsdatum wird an DACIA per FAX mit der Zulassungsurkunde gefaxt.
(RU) > Rumänischer Händler bekommt von DACIA nach Prüfung der Zulassung eine Neuwagen-Provision gezahlt.
(RU) > Rumänischer Händler verkauft nun den Neuwagen an Exporteur (abzügl. der DACIA-Porvision)
(RU) > Exporteur verkauft den IMPORT-DACIA an deutschen Händler
(D) > Deutscher Händler erzielt günstigeren Einkaufspreis für das Import-Auto (Da ja schon einmal angemeldet.)
(D) > Deutscher Händler kauft und zahlt
(D) > Deutscher Händler nimmt nun den deutschen Listenpreis für den IMPORT-DACIA und deklariert das Kfz als Neuwagen und steckt sich den Gewinnen in die Tasche.

UND JETZT KOMMT ER HAMMER...

(D) Deutscher Händler bekommt von DACIA-DEUTSCHLAND eine Neuwagen-Provision auf das Fahrzeug da dieses noch nie in der EU angemeldet.

Auf Grund der EU-Richtlinien, so ein Mitarbeiter bei Dacia, gelten alle Dacia-Importfahrzeuge die vorher noch NIE IN DER EU zugelassen wurden als NEUFAHRZEUGE, somit gilt eine erneute Herstellergarantie auf das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland/EU, egal wie lange das Fahrzeug beim Händler in Rumänien auf dem Hof stand.

Nachtrag für alle mit RE-Import

Prüft doch mal zum Spaß mit der Fahrgestellnummer bei Dacia wann Euer Kfz die Fabrik verlassen hat und wann die erste Anmeldung erfolgt ist. Wenn dieser Zeitpunkt größer als 2 Monate ist, so könnte das ein Hinweis sein das Euer Kfz genau über diesen Trick nach (D) gekommen ist!


Da das Fahrzeug nun nach EU-Richtlinien als EU-Neufahrzeug zugelassen wurde,
müssen diese in Deutschland fahrenden RE-Importe mit einem deutschen Wartungsheft und einer für (D) zugelassenen Bedienungsanleitung ausgestattet werden, im Übrigen gilt dann auch automatisch die deutschen Wartungs- und Inspektions-Intervalle! (Sind ja bekanntlich länger!)

Im Klartext:
Dacia-Deutschland muss die Herstellergarantie ändern wenn der Kunde das anzeigt und die Fahrzeugdokumente mit dem Erstzulassungsdatum in der EU nachweisen kann!

- Es lebe der Kapitalismus !

Ich denke Rumänien ist auch in der EU?
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
MfG
Lothar
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #42
Ich denke Rumänien ist auch in der EU?
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
MfG
Lothar

Du hast recht, dennoch ein Unding, oder !?
Bin in meiner Ausführung auch ein bischen drucheinander gekommen,
es bezieht sich auch Hauptsächlich auf den Deutschen Markt den sich
Dacia auf diese Art und Weise mich kaputt machen will.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #43
Noch mehr FOTOS !!!

Hallo Leute,

ab heute steht der defekte Dacia bei uns auf dem Hof.
(Infos folgen in einem extra Bericht !)

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