Wildcampen, Freistehen und andere Camper(un)sitten

Es geht nicht um autark, es geht darum, was möglich ist.

Ich hatte den Link hier gepostet, ist dann aber gelöscht worden vom MOD, wildcampen ist praktisch überall verboten in Europa, auch in Deutschland.

Mit einem Kastenwagen oder VW - Bus fällt man eben nicht sofort auf, mit einem Wohnwagen natürlich schon.
Dieses Problem ist in den letzten Jahren extrem eskaliert, vor 10 Jahren konnte man fast noch überall stehen, mittlerweile gibt es aber immer mehr Polizeistreifen die Camper aufspüren, abkassieren und vertreiben.

(Kommt jetzt bitte nicht mit "Fahrtüchtigkeit herstellen", das zieht nicht und die Strafe ist trotzdem fällig)
genau so hab ich das gemacht......... Allgemeine Verkehrskontrolle.........blabla......haben sie was Getrunken?
Ja........was haben sie getrunken........Kaffee........sind sie mit einem Alko Test einverstanden? .......Nein........dann müssen wir sie mit zur wache nehmen und eine Blutprobe entnehmen.........Nein das möchte ich nicht..........dann werden wir sie zwingen.......... Ich werde mich der Gewaltausübung nicht widersetzen.........Auf der Wache kam dann der Arzt und wollte mir eine Blutprobe entnehmen........ich fragte die Beamten ob ich denn den Richterlichen Beschluss mal sehen darf?........der Beamte bekam sichtlich eine andere Gesichtsfarbe..........der Arzt ging erstmal wieder.........nach ca 1,5 std....ich habe in einem Raum gewartet......mit einem Beamten........ließ mir etwas zu Trinken bringen......kontrolierte demonstrativ den Inhalt auf Alkohol.........dann war die Richterliche Anordnung da......der Arzt kam und wollte Blut...... ich erklärte ihm das ich Bluter bin......der Arzt sagte das er das hier auf der Wache dann nicht machen kann.......jetzt hatten auch andere Beamte eine Gesunde Gesichtsfarbe...........der Arzt meinte das ich ins Krankenhaus gebracht werden soll......ich sagte das ich das nicht möchte.........nach dem nun fast 4 stunden vergangen waren, sagte ich das ich einer Atemkontrolle zustimme.......öhm......das war dann wohl zuviel für den Beamten.......ein anderer kam und machte den Alko test.......0,0 Promill .......was soll das fragte der Beamte......Ich habe ihnen gesagt das ich nur Kaffee getrunken habe, ich Trinke niemals Alkohol.........Ich bestannd auf die zurückbringung zu meinem Auto was dann erst verweigert wurde......ok ich rufen meinen Anwalt an........ja zum Teufel wir bringen sie zu ihrem Auto........ er war eine Lustige inzwischen Nacht, ich habe mich Köstlich amüsiert.

Habe jetzt aber auch immer öfter nette Beamte die mir Hinterherfahren.
Interessant zu lesen... bei uns steht dieses Jahr - vermutlich - noch ein Rundtrip durch (Teile von) Südeuropa an. Ich dachte bisher, dass das Übernachten (Umstieg vom Auto in WoWa, Essen/schlafen/Essen, fahren - nach Umstieg zurück ins noch immer angekoppelte Auto) auf Autobahnparkplätzen kein Problem wäre. Offensichtlich ist dem nicht so.

Die Frage, die sich mir gerade stellt: Ab wann gilt Camping als Camping? Klar: Wenn ich das Vorzelt aufbau, brauchen wir nicht drüber reden. Aber grad beim WoWa gibts ja noch mehr Dinge. So wie Stützen aufbauen, Abwassertank anschließen etc. pp. . *grübel*

Regards, Bigfoot29
2018 hatte ich bei einer sechsmonatigen Europareise mit meinem Dokker keinerlei Probleme beim Übernachten (Campen) im öffentlichen Raum (18 Länder, 18.000 km).

Nach meiner Definition beginnt Campen mit dem Übernachten in einem dafür geschaffenen Fahrzeug (Wohnwagen, Wohnmobil, Campingwagen).
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #47
Nur das deine Definition dem Gesetzgeber im besuchten Land vollkommen egal ist.
Die haben ihre eigenen Definitionen im Gesetz stehen und danach wird gehandelt.
Bei uns in Deutschland gibt es sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nur das deine Definition dem Gesetzgeber im besuchten Land vollkommen egal ist.
Die haben ihre eigenen Definitionen im Gesetz stehen und danach wird gehandelt.
Bei uns in Deutschland gibt es sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.
... dann erkläre bitte einmal, rechtsverbindlich, damit diese Diskussion nicht nur "Laberei" bleibt?!
 
Das Einzige, was er rechtsverbindlich sagen kann ist - und das hat er schon getan - :
Halte Dich an die jeweils gültigen Regeln. Und die unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land sondern ggf. auch noch je nach Bundesland/Kanton/...

Regards, Bigfoot29
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #50
... dann erkläre bitte einmal, rechtsverbindlich, damit diese Diskussion nicht nur "Laberei" bleibt?!
Nicht dein ernst, oder?
Rechtsverbindlich kann das nur ein Anwalt. Die Vorschriften der Bundesländer und Nachbarstaaten kenne lich nicht.
Aber darum geht es doch hier nicht, sondern um deine “Definition“, welche die Gesetzgeber nicht interessiert.
Wenn du etwas konkretes willst, dann folge den Links, die in diesem Tread schon genannt wurden.
 
Noch ganz kurz ein Hinweis für Italienreisende. Ist total Offtopic, muss aber kurz raus.
Ich habe jetzt von mehreren Bekannten (verlässliche Menschen) gehört, dass sie in Italien auf den Schnellstraßen/Autobahnen gezielt gerammt und abgedrängt wurden, um sie danach auszurauben.
Einmal mit Erfolg, ein anderes Mal knapp durch die Polizei verhindert.
Einmal Kastenwagen, einmal Wohnmobil.
Beide letztes Jahr.
Passt alle auf euch auf!
 
@Küstenfeuer: Ich möchte Deine Aussage nicht schmälern. Ich möchte lediglich zu bedenken geben, dass es vor ein paar Jahren ähnliche Aussagen zur KO-Gas-Angriffen gab, weswegen sich alle entsprechende Warnmelder installieren sollten. Dort gab es dann die wüstesten Geschichten, dass die Leute angeblich sogar (sinnloserweise?!) aus dem WoMo getragen wurden, nur um das Ding dann - vor Ort - auszuräumen.

Will sagen: Dein Hinweis mag realistisch sein und ist wohl tatsächlich vorgekommen, es wäre aber durchaus sinnvoll, ggf zu prüfen, ob das Einzelfälle sind, oder ob sich da tatsächlich eine Masche etabliert.

Regards, Bigfoot29
 
Und die unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land sondern ggf. auch noch je nach Bundesland Regards, Bigfoot29

NWaldLG
Niedersächsiches Gesetz über den Wald und….
Stand 13.10.2011

Sechster Teil
Betreten der freien Landschaft
§ 23
Recht zum Betreten

(1) 1 Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen. 2 Dieses Recht findet
seine Grenze in einer für die Grundbesitzenden unzumutbaren Nutzung, insbesondere durch öffentliche
Veranstaltungen oder eine gewerbsmäßige Nutzung.
(2) Nicht betreten werden dürfen
1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
2. Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.
(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das
Reiten.
§ 24
Begehen

Das Begehen schließt das Skilaufen, das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren und das
Benutzen von Krankenfahrstühlen ohne Motorkraft ein.
§ 25
Fahren

(…)
§ 26
Reiten

(...)
§ 27
Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile

In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von
Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.
§ 28
Weiter gehende Gestattungen
1
Die Waldbesitzenden und sonstigen Grundbesitzenden können die Benutzung ihrer Grundstücke über die
Regelungen der §§ 23 bis 25, 26 Abs. 1 und des § 27 hinaus gestatten. 2 Eine Gestattung nach § 27 darf nur
begrenzt auf wenige Tage und nur in Einzelfällen erteilt werden.


Grüße von baba jaga, die sich beim Übernachten ausserhalb der Campingplätze so verhält, dass es nicht noch mehr Verbotsschilder geben wird...
 
Ein Parkplatz oder eine Parkschneise ist aber nicht unbedingt mit "freier Landschaft" gemeint. Und wenn man sich ordentlich verhält und nur die Müdigkeit befriedigen will und dann weiter fährt ohne Spuren zu hinterlassen, wird man auch nichts dagegen haben.

Und klar, dass Zelt aufbauen und Klapptisch / -stühle und Grill nicht nur als Übernachtung angesehen werden.
 
@Bigfoot29 : die Gasangriffe sind Blödsinn, das weiß ich wohl. ;)

Aber wenn dir zwei Bekannte, die jetzt wirklich keine Spinner sind, von der gleichen Abdräng-Taktik berichten, dann glaube ich ihnen.
Rene Kreher hatte in seinem Italien-Video übrigens eine ähnliche Begegnung.

So etwas kann, muss aber nicht passieren.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #56
In den Niederlanden ist das übernachten in Fahrzeugen im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten. Hab das mal in den 90er im Wohnmobil gemacht, wir wurden von der polizei geweckt und wir mussten 80 Gulden Strafe zahlen und sofort weiterfahren....
 
Nicht dein ernst, oder?
Rechtsverbindlich kann das nur ein Anwalt. Die Vorschriften der Bundesländer und Nachbarstaaten kenne lich nicht.
Aber darum geht es doch hier nicht, sondern um deine “Definition“, welche die Gesetzgeber nicht interessiert.
Wenn du etwas konkretes willst, dann folge den Links, die in diesem Tread schon genannt wurden.
... und was interessiert dem Gesetzgeber nicht, was im Umkehrschluss rechtsrelevante Ergebnisse hervorbringen soll? Fazit: Es wird hier doch nur im Halbwissen herumgestochert, was von Leichtgläuigen womöglich als Rechtssicherheit gedeutet wird *lach*
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #58
@Bigfoot29 : die Gasangriffe sind Blödsinn, das weiß ich wohl. ;)

Aber wenn dir zwei Bekannte, die jetzt wirklich keine Spinner sind, von der gleichen Abdräng-Taktik berichten, dann glaube ich ihnen.
Rene Kreher hatte in seinem Italien-Video übrigens eine ähnliche Begegnung.

So etwas kann, muss aber nicht passieren.

Kommt mir komisch vor.

Rene Kreher glaube ich schon mal gar nichts.

Ich sehe es genau so wie Bigfoot.
Es macht einfach keinen Sinn, so etwas als "Masche" durchzuziehen.

Ein einfacher Diebstahl wird in Europa kaum bestraft, so etwas geht fast immer mit Bewährung aus.

Abdrängen, Körperverletzung, Raub, vielleicht "versuchter Totschlag"? Was blüht einem da?
Warum sollten Berufskriminelle/Banden so ein Risiko eingehen, für eine vollkommen unsichere Beute?

Wie "rammt" man denn jemanden, ohne dabei sein eigenes Fahrzeug zu beschädigen?
Haben die spezielle "Rammfahrzeuge" dafür, die natürlich vollkommen unauffällig sind bei jeder Polizeikontrolle?

Haben die Fahrzeuge, die zum "rammen" benutzt werden, keine Kennzeichen?
Haben sie geklaute Kennzeichen?
Sind die Fahrzeuge selber geklaut?
Wie einfach ist es heute, ein Fahrzeug zu klauen?

Sorry, da hat Dir jemand einen Bären aufgebunden.
Ich will nicht ausschliessen, dass es so etwas geben könnte im Einzelfall (Psychopathen gibt es überall), aber so etwas als "Masche" durchzuführen, ist ja wohl selten dämlich...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

... und was interessiert dem Gesetzgeber nicht, was im Umkehrschluss rechtsrelevante Ergebnisse hervorbringen soll? Fazit: Es wird hier doch nur im Halbwissen herumgestochert, was von Leichtgläuigen womöglich als Rechtssicherheit gedeutet wird *lach*

Es gab doch schon Entscheidungen.
Bitte lesen, wen es interessiert, das Urteil wurde später vom OLG bestätigt soweit ich weiss.

Freisteher aufgepasst - Wohnmobil Forum Seite 4

DIe Rechtsauffassung ist klar GEGEN die Freisteher, eben genau wie ich gesagt habe.
Auch dieser oberschlaue Camper glaubte ja, sich mit "Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit" herausreden zu können.
Hat ihm leider nichts geholfen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage, die sich mir gerade stellt: Ab wann gilt Camping als Camping? Klar: Wenn ich das Vorzelt aufbau, brauchen wir nicht drüber reden. Aber grad beim WoWa gibts ja noch mehr Dinge. So wie Stützen aufbauen, Abwassertank anschließen etc. pp. . *grübel*
Meine WW hatten alle einen fest montierten Abwassertank, hatte ich entweder nachgerüstet, oder wie bei meinem Jetzigen in der Autarkausstattung enthalten. Mit Eimerchen hantieren und Stützen herunterkurbeln unterlasse ich, um Parken argumentieren zu können. Ich übernachte im angehängten Caravan und bin unmittelbar startklar. In A, I, CH, bedarf das Übernachten ausserhalb von CP behördlicher Genehmigung, wird aber auf den Autobahnraststätten geduldet.
In einem Camperforum habe ich von Autoparco in I gelesen, vermutlich Autohof, die empfehlenswert sind, weil dort Bereiche für Camper eingerichtet sind.
Zudem haben alle Autobahnraststätten in I. Entsorgungsstationen für Caravan.

Tip:
Gelegentlich nutze ich auch Parkplätze für Spätanreisende vor Campingplätzen für eine Zwischenübernachtung.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Themenstarter Themenstarter
  • #60
Tip:
Gelegentlich nutze ich auch Parkplätze für Spätanreisende vor Campingplätzen für eine Zwischenübernachtung.

Das ist nicht Sinn dieser Parkplätze.

Bei und in der Gegend geht das Gerücht um, dass hinter den verschärften Wild-Camper - Kontrollen die Betreiber der Camping-Plätze stehen.

Glaube ich zwar nicht dran, aber wenn sich Leute verhalten wie Du, hätte ich Verständnis dafür, dass Campingplatzbetreiber zu rabiaten Mitteln greifen.
 
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