Wildcampen, Freistehen und andere Camper(un)sitten

Moin

Im Norden von Deutschland gibt es zahlreiche wunderschöne Gegenden und auch wenn es öffentlich nicht gestattet ist zu campieren... Die meisten schönsten Wälder stehen auf Bäuerlichen Gerbiet, da lohnt es sich immer ein nettes Gesprähc mit dem Bauern einzulegen. Gern gesehen sind auch Neuankömmlinge in der Dorfkneipe wo man gerne hilft einen schönen Ort zu finden.

Wenn man dann noch ein bißchen was zu trinken dabei hat und etwas Seemannsgarn drauf hat, am besten noch auf Platt, steht einem schönen Urlaub in der Natur nichts im Wege.

Wie schon gesagt, immer Menschlich bleiben und immer alles wieder wegräumen vorrausgesetzt.

Zu Italien, ja stimmt, etwas härteres Pflaster. Als Tourist mit Gespann kann ich aber
keine einzige Geschichte dieser Art berichten und wir waren viele Jahre dort unterwegs.
Aber dafür haben wir immer wieder beobachtet wie dort die Einheimischen raus gewunken wurden und alle Touris vorbei gefahren sind. :)

Meine Erfahrung: Je netter und höflicher man auf Fragen der Ordnungshüter reagiert,
desto eher werden die auch freundlich sein. Wenn ich tatsächlich mal stehe wo ich nicht sollte. Verlassen musste ich noch keinen Ort. (z.B. Parkplatz Externsteine)

In Brandenburg suche ich meist nach schönen Wohnmobilstellplätzen. So einen gibt es
in Potsdam, einer Gegend davon die früher isoliert war. Da ist der Königswald, fast schon
Urwaldlich durch die Zeit der Isolation während der Maueruzeit. Mitten drin, fast direkt am See gibt es einen schönen Platz wo man kostenlos stehen kann, sogar mit Plane und allem. Extra ausgewiesen als Wohnmobilstellplatz.

Gruß lillith
 
Weil ein Ordnungshüter nicht verpflichtet ist, Dir deine abenteuerlichen Geschichten zu glauben.
Du liegst hier total falsch. Bist du als Wanderer unterwegs, schlägst Abends dein Ruckzuck Zelt auf oder dein Tarp usw und baust es am Morgen wieder ab, ist das kein Wildcamping. Solange du kein Lager aufbaust mit Lagerfeuer usw, ist es erlaubt. (Klar Privatgrundstücke, Naturschutz usw sollten beachtet werden)
Es geht hier nicht um Geschichten, denn durch dein Anliegen ist es beweisbar.

"Auf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten. "
Nein. Denn du zeltest nicht im Sinne von Camping. Du verstehst den Unterschied nicht.

Probiere das mal im Ausland z.B. in Italien.
Du hast im Themenstart von Deutschland gesprochen, also bleibe doch dabei, denn sonst wird es verwirrend.

Vielleicht möchtest du ein besseres Beispiel. Ich bin Angler und sagen wir mal ich hätte einen Dokker, T Bus und besitze die Angelkarte für das Gewässer. Durch den Wochenschein ist es mir erlaubt Anlieger Feldwege zu befahren und dort stehen zu bleiben, aber Camping ist verboten.
Solange ich Nachts nur im Bus übernachte, kein Vorzelt usw aufbaue ist es erlaubt. Kann dir noch ein Beispiel mit Zelt bringen.
Camping verboten, der Angler der sein Zelt aufbaut (ohne Boden) darf sich am Tag bei Regen darin aufhalten, da es nun ein Wetterschutz ist. Er darf auch darin Nächtigen, es darf sich am Tag nur keine Liege, Schlafsack, Schlafmatten und sonstiges im Zelt befinden.

Natürlich ist es erlaubt, eine Fahrt aufzusplitten und unterwegs zu übernachten, um dann weiterzureisen.
Jeder LKW - FernFahrer muss das machen.
Übernachten im Auto ist nur dann erlaubt, wenn es dem Verkehrszweck dient.
Ein Fahrzeug zur "Ferienwohnung auf Zeit" umzuwidmen ist aber kein Verkehrszweck mehr.
Du wiedersprichst dich aber selber. Ein Fahrzeug zur Übernachtung "Wohnung auf Räder" umzurüsten dient kein Verkehrszweck mehr? Dann dürfte auch kein LKW eine voll ausgestattete Wohnraumkabine besitzen. Und ja es gibt in Deutschland auch US Trucks mit einer noch größeren Kabine.
Du versuchst hier die ganze Zeit nach Problemen zu suchen, die per Gesetz gar nicht vorhanden sind.
Was soll das Gerede von Umbau, welches nicht dem Verkehrszweck dient? Es gibt in Deutschland zig Tausend Monteure die mit einem Camper, oder WW Gespann unterwegs sind. Also diese dürften ja nach deiner Meinung auch nicht Nachts auf einen Parkplatz stehen bleiben, weil der Umbau ja nicht dem Verkehrszweck dient. :wall::hammer::teacher:
 
Du liegst hier total falsch. Bist du als Wanderer unterwegs, schlägst Abends dein Ruckzuck Zelt auf oder dein Tarp usw und baust es am Morgen wieder ab, ist das kein Wildcamping
Erstens ist dies ein anderes (KFZ-loses) Campen, zweitens kommt es auf das Bundesland an. Hier eine Reihe, über das Nächtigen (Zelt, Talp, Biwacksack) in den einzelnen Bundesländern.
Ganz kurz gesagt: Zelt: Nein, Tarp, Biwaksack/Schlafsack ja
 
Erstens ist dies ein anderes (KFZ-loses) Campen, zweitens kommt es auf das Bundesland an. Hier eine Reihe, über das Nächtigen (Zelt, Talp, Biwacksack) in den einzelnen Bundesländern.
Ganz kurz gesagt: Zelt: Nein, Tarp, Biwaksack/Schlafsack ja
Dann guck aber mal das Video bis zum Ende an. Zudem bringt der Video Y-Tubler eine Sachlage nicht mit ein, was ich oben schon beschrieb. Thema Wetterschutz, somit ist ein "Zelt" als Wetterschutz erlaubt.
Der User im Video sagte aber auch, daß Bayern als einzigtest BL so ein Gesetz hat, welches so in keinen anderen existiert, zudem auch veraltet ist und so tief in einer Unter § Schublade liegt, wo keiner deswegen belangt werden wird.
@Idefix ich angle und zelte seit fast 30 Jahren in 7 Bundesländern, hatte überall Kontrollen durch Förster, Polizei, Fischereiaufseher, staatliche Kontrolleure und nur einmal durch thür. Ossi Dackel Polizei die dümmste Kontrolle erlebt, die man sich nur vorstellen kann. 35.-€ Strafe wegen Schirm mit Überwurf, doch Gewebeplane und Schirm war erlaubt. Zuhause die Strafe überwiesen, Geld kam zurück weil das Amt meine Zahlung nicht zuordnen konnte. Origin. Überweisungszettel benutzt, doch die 2 Polis haben diese wohl bei ihrem Revier nicht zu den Akten gelegt. Warum wohl? :whistle::teacher:
 
Kennt einer die Regeln in Italien? Demächst steht eine Reise an und je nach Verkehr (wie weit ich gekommen bin), habe ich das Freistehen zumindest mal als Überlegenswert angedacht.

Ich kann dir nur diesen Tipp geben:
Fahre runter und suche dir irgendwo hinter einen Dorf eine Nebnestraße, an einem Feld oder so und keiner wird was sagen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man dort erwischst wird ist so oder so sehr gering und die Polizei sind auch nur Menschen.

Sollte die Polizei doch kommen, dann versuchen die Situation zu erklären (das man kein Hotel, oder Campingplatz gefunden habe, weil es schon spät war) und du wirst sehen, dass diese nichts sagen.

Im schlimmsten Fall muss man halt eine Strafe bezahlen. Ich war schon sehr häufig in Italien und habe noch nie Probleme mit der Polizei gehabt - Ok, ich war meist auch ab vom Schuss.
 
Ich hatte in zwei Jahren (ca. 50 "wilde" Übernachtungen) auch in Städten, an Autobahnraststätten etc. mit dem Dokker kein einziges Problem, nicht mit der Polizei, und auch sonst nicht mit irgendwelchen Leuten die irgendwie unangenehm geworden wären, es war jedem völlig egal. Man könnte auch sagen ich wurde ausnahmslos völlig ignoriert. Ich war allerdings noch nie in Deutschland campen. Ich habe auch mit vielen Leuten geredet die alle ähnliche Erfahrungen gemacht haben, die Polizei hat wenn sie einmal angeklopft hat meist verlangt dass man am nächsten Tag weg ist, im schlimmsten Fall musste man den Platz verlassen. Dann sollte man halt nicht schon beim 3. Bier sitzen sondern besser nüchtern und fahrbereit sein.....
Aber wie gesagt selbst kenne ich das überhaupt nicht.
Die Regel ist auch: außerhalb der Saison ist es praktisch überall egal. Man muss sich natürlich benehmen, keinen Lärm, Müll, Feuer oder sonst was machen. Direkt neben Campingplätzen, am Strand oder an Touristen Hotspots zu campen ist (vor allem in der Hauptsaison) natürlich auch nicht gerne gesehen. Lieber ein paar km entfernt an einem ruhigen Ort schlafen, und dann am nächsten Tag hinfahren.....
Ich hatte die ersten 1, 2 Übernachtungen auch noch ein komisches Gefühl vor allem wenn Leute direkt am Auto vorbeigehen, aber jetzt ist es mir egal.
Wichtig ist natürlich auch die Art des Fahrzeuges, mit einem weißen Kastenwagen (Fenster eher nur im Dach) ist man am besten bedient, leider gibt's sowas nicht fertig von einem der unzähligen Ausbauer für Kastenwägen.

zuletzt möchte ich die Android App "park4night" empfehlen damit findet man fast überall in Europa gute Plätze!

lg aus Albanien (wo wild campen überhaupt kein Thema ist)
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant zu lesen... bei uns steht dieses Jahr - vermutlich - noch ein Rundtrip durch (Teile von) Südeuropa an. Ich dachte bisher, dass das Übernachten (Umstieg vom Auto in WoWa, Essen/schlafen/Essen, fahren - nach Umstieg zurück ins noch immer angekoppelte Auto) auf Autobahnparkplätzen kein Problem wäre. Offensichtlich ist dem nicht so.

Die Frage, die sich mir gerade stellt: Ab wann gilt Camping als Camping? Klar: Wenn ich das Vorzelt aufbau, brauchen wir nicht drüber reden. Aber grad beim WoWa gibts ja noch mehr Dinge. So wie Stützen aufbauen, Abwassertank anschließen etc. pp. . *grübel*

Regards, Bigfoot29
 
Nein...... find es immer Amüsant von einer Excorte begleitet zu werden.......das Sicherheits Gefühl ist dann doch schon besser:whistle:

Ich finde es schade das man Leute die sich einer Alkoholkontrolle verweigern nicht 14 Tage in Haft nehmen darf mit einem einjährigen Fahrverbot obendrauf.

Dein Verhalten finde ich unmöglich, ich freue mich über jeden besoffenen Idioten den die Polizei aus dem Verkehr zieht und dazu sind nun mal Kontrollen notwendig.
 
@Philicar: Man kann das immer so und so sehen. Ich bin auch ein Fan davon, wenn die Polizei ihre Arbeit - der Schwere der Vergehen nach - abarbeitet. Natürlich freue ich mich, wenn schwer gemoddete oder beschädigte Fahrzeuge, die die eigene oder öffentliche Sicherheit gefährden, außer Dienst gestellt werden. Andererseits muss ich aber auch sagen: Ich selbst hatte bislang keine sonderlich guten Erfahrungen mit der Rennleitung.
Ich wurde schon für einen Windshield aus dem Verkehr gezogen, der 20 Jahre am Moped war und niemanden gestört hat. Ich mache eine neue Plexiglas-Scheibe drauf, weil die alte anfing, zu splittern und werde bei der nächsten Kontrolle rausgewunken. Ich solle dafür Papiere vorlegen. Die gab es nie. Zumindest nicht, solange ich dieses Moped besitze. (Mit der alten, blinden Scheibe wäre ich nie rausgezogen worden.)
Gleiches gilt für die Tatsache, dass man schon dafür belangt werden kann, wenn man auf die Frage, ob man etwas getrunken habe, wahrheitsgemäß bejaht, auch wenn es nur nicht-alkoholische Getränke sind. Man wisse doch, dass es sich hierbei um die Frage genau danach handle. TEH FEK, DANN FRAGT HALT EXAKT DANACH!
Auch spannend, wenn bei einem Unfall zwischen einer jungen, 20 jährigen Frau und mir, sofort ich der Hauptverdächtige bin. ich solle doch die Sache gleich zugeben. Dann ginge das Ganze deutlich glimpflicher für mich aus.

Äähm nein, in diesem Kontext gebe ich den Leuten durchaus Recht, die es den Herrn in Grün nicht ZU einfach machen wollen. Viele interessieren sich nicht - oder scheinen sich weniger dafür zu interessieren - für die eigentliche Sicherheit auf der Straße. Die wollen nur ihre Quoten erreichen.

Regards, Bigfoot29

Nachtrag: Bei dem Unfall mit der jungen Dame habe ich übrigens 1/5 Schuld bekommen. - Grobes Zitat "Weil bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h IMMER ein Betriebsrisiko herrscht, welches zu berücksichtigen war." Wäre ich langsamer gewesen, wäre ich sogar völlig unschuldig (an dem Unfall) gewesen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #42
Ich finde es schade das man Leute die sich einer Alkoholkontrolle verweigern nicht 14 Tage in Haft nehmen darf mit einem einjährigen Fahrverbot obendrauf.

Dein Verhalten finde ich unmöglich, ich freue mich über jeden besoffenen Idioten den die Polizei aus dem Verkehr zieht und dazu sind nun mal Kontrollen notwendig.

Es geht erst mal nur um die unbegründete Vorhaltung bzw vorab Kriminalisierung Alkohol konsumiert zu haben. Ich sage nein. Der Beamte hätte das ja glauben können .Es gab weder eine Alkofahne noch sonst ein Anzeichen von Alkohol. Es ist mein Recht so etwas zu Leugnen......selbst wenn ich Getrunken hätte. Niemand muss aktiv an seiner Bestrafung mitarbeiten.
Deine Forderung mit Haft und Fahrverbot........naja das kommentiere ich mal nicht. Besoffenen Idioten........super

@Bigfoot29
Gleiches gilt für die Tatsache, dass man schon dafür belangt werden kann, wenn man auf die Frage, ob man etwas getrunken habe, wahrheitsgemäß bejaht, auch wenn es nur nicht-alkoholische Getränke sind. Man wisse doch, dass es sich hierbei um die Frage genau danach handle. TEH FEK, DANN FRAGT HALT EXAKT DANACH!

normalerweise wird gefragt ob man Alkohol getrunken hat........selbst wenn man da verneint wird in der Regel ein Atemtest fällig.


und nu genug OT
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@wilbur: Da gehe ich mit. Ich bin ebenfalls(?) Anti-Alkoholiker. Mir haben sie das mit dem Konsum diverser zucker- und koffeinhaltiger Brausen auch nicht geglaubt. Aber gut, mir war das dann zu blöd und ich wollte nach Hause. Also hab ich das Puste-Dingens gemacht und gut wars. ^^

Regards, Bigfoot29

PS: Aber vielleicht können wir ja wieder so ein wenig auf das Kern-Thema des Freds zurückkommen? :)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #44
s
Du wiedersprichst dich aber selber. Ein Fahrzeug zur Übernachtung "Wohnung auf Räder" umzurüsten dient kein Verkehrszweck mehr? Dann dürfte auch kein LKW eine voll ausgestattete Wohnraumkabine besitzen. Und ja es gibt in Deutschland auch US Trucks mit einer noch größeren Kabine.
Du versuchst hier die ganze Zeit nach Problemen zu suchen, die per Gesetz gar nicht vorhanden sind.
Was soll das Gerede von Umbau, welches nicht dem Verkehrszweck dient? Es gibt in Deutschland zig Tausend Monteure die mit einem Camper, oder WW Gespann unterwegs sind. Also diese dürften ja nach deiner Meinung auch nicht Nachts auf einen Parkplatz stehen bleiben, weil der Umbau ja nicht dem Verkehrszweck dient. :wall::hammer::teacher:

Es macht wenig Sinn, auf dem Niveau zu diskutieren, da Du offenbar gar nicht verstehst, worum es geht.
Es geht nicht um das Fahrzeug, dass ist dem Gesetzgeber egal, dass muss den Vorschriften des TUEVs entsprechen.

Verkehrszweck dient der Art der Fortbewegung.
Beim Trucker, der im Auto übernachtet, dient diese Übernachtung dem Verkehrszweck, der nach seinem Schlaf weiter an sein Ziel fahren will.

Das Gleiche gilt für einen Wohnmobilisten auf der Durchreise.
Für einen Wohnmobilisten der an der Zieldestination übernachtet, der das kostenlose Freistehen als Campingplatzersatz nutzt, gilt es aber nicht!

Ansonsten habe ich leider leine Zeit und Musse, detailliert auf dein recht wirres Geschreibe einzugehen.

Mal bist Du bei Anglern im Regen, dann wieder beim Lagerfeuer im Wald, dann wieder beim Monteur der in seinem Camper übernachtet usw... Blickst Du selber noch durch?

Ich habe dieses Thema nicht eröffnet, es wurde "ausgegliedert", weil ich es gewagt habe, bei der Begeisterung über Solaranlagen (hey, ich habe ein 10 m Kabel, dann kann ich trotzdem weiter im Schatten stehen!) auf mögliche Probleme hinzuweisen. Es geht mir nicht um rechtliche Fragen, es geht darum, wie man eine Situation wie sie in Südeuropa längst Alltag ist, in der Schweiz und den Alpen auch immer aktueller wird, vermeiden könnte...

Es geht dabei NICHT darum , dass man seinen Müll mitnimmt. Das ist sowieso selbstverständlich!
Aber wenn diejenige, die das schreibt, ihren Zusatzakku für irgendwelche Soundanlagen an den Externsteinen benötigt (so habe ich es verstanden) frage ich mich wirklich, ob diese Leute verstehen, was sie da anrichten?

Das Thema bräuchte man nicht zu diskutieren, wenn sich Camper unauffällig und zurückhaltend verhalten würden. Nicht die "schönsten" Plätze aussuchen, sondern die Plätze, wo man niemanden stört. (z.B. Handwerkerzone und diese am Tag wieder verlassen)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Interessant zu lesen... bei uns steht dieses Jahr - vermutlich - noch ein Rundtrip durch (Teile von) Südeuropa an. Ich dachte bisher, dass das Übernachten (Umstieg vom Auto in WoWa, Essen/schlafen/Essen, fahren - nach Umstieg zurück ins noch immer angekoppelte Auto) auf Autobahnparkplätzen kein Problem wäre. Offensichtlich ist dem nicht so.

Warum glaubst Du, wenn Du es so machst, sollte es ein Problem werden?
Wenn Dir der Lärm an diesen Strassen im Urlaub nichts ausmachst, wird Dir kaum jemand diesen Platz streitig machen wollen, ausser vielleicht zu viele Trucker?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Naja, wenn ich lese, dass das in Italien verboten ist, gebe ich mich schon Gedanken hin, dass ich da ggf. in Probleme laufen könnte... und beim Weg von Deutschland -> Bordeaux, Barcelona, Genf und Triest -> Deutschland kommt man eben zufällig auch durch die "Italische Ecke"... :D

Regards, Bigfoot29
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.244
Beiträge
1.021.505
Mitglieder
70.928
Neuestes Mitglied
Feierfox88
Zurück