TÜV / AU was sonst noch ?

@ duster 13

Tabletten, Spray usw usw sind Behandlung.

Du bist Ersthelfer und kein Behandler. Du hilfst dem Verletzten nur, dass er es bis Eintreffen der Fachleute leichter hat, bzw dass er das Eintreffen überhaupt erlebt. Du säuberst keine Wunden, du sprühst keine Brandschutzsalbe, du ziehst keine Fremdkörper. Was glaubst du haben die Ärzte schon für Ärger gehabt, weil die Wunde durch irgendwelche Salben schmutziger waren als eh schon. Und dann werden dem Verletzten auch noch unnötige Schmerzen bereitet. Aber auch da hat kaum eine Klage Erfolg.

Gammeliges Verbandsmaterial? abgelaufenes ist nicht vergammelt und solange da kein Schimmel wächst wirds genommen falls nix frischeres zur Hand ist.

Sieht mein altes Unterhemd frischer aus als das Verbandspäckchen nehm ich eben das.

Die erste Hilfe Kisten gehn doch nur kaputt, wenn sie z.B. nass werden. Und dann hilft dir auch das MHD nix.

Wenn du es bei nem Unfall im Schmutz, bei Feuchte benötigt hast sollte es getauscht werden Unabhängig von MDH.

Kleine Geschichte. Im Einsatz hat immer einer den großen Erste Hilfe Rucksack dabei. Auch der hat abgelaufenes Zeugs drinn. NÖÖÖ nicht wegen Sparsamkeit, wegen Faulheit. Ist kein schöner Job den Rucksack neu einzuräumen.
 
@ duster 13

Tabletten, Spray usw usw sind Behandlung.

Du bist Ersthelfer und kein Behandler. Du hilfst dem Verletzten nur, dass er es bis Eintreffen der Fachleute leichter hat, bzw dass er das Eintreffen überhaupt erlebt. Du säuberst keine Wunden, du sprühst keine Brandschutzsalbe, du ziehst keine Fremdkörper. Was glaubst du haben die Ärzte schon für Ärger gehabt, weil die Wunde durch irgendwelche Salben schmutziger waren als eh schon. Und dann werden dem Verletzten auch noch unnötige Schmerzen bereitet. Aber auch da hat kaum eine Klage Erfolg.

Gammeliges Verbandsmaterial? abgelaufenes ist nicht vergammelt und solange da kein Schimmel wächst wirds genommen falls nix frischeres zur Hand ist.

Sieht mein altes Unterhemd frischer aus als das Verbandspäckchen nehm ich eben das.

Die erste Hilfe Kisten gehn doch nur kaputt, wenn sie z.B. nass werden. Und dann hilft dir auch das MHD nix.

Wenn du es bei nem Unfall im Schmutz, bei Feuchte benötigt hast sollte es getauscht werden Unabhängig von MDH.

Kleine Geschichte. Im Einsatz hat immer einer den großen Erste Hilfe Rucksack dabei. Auch der hat abgelaufenes Zeugs drinn. NÖÖÖ nicht wegen Sparsamkeit, wegen Faulheit. Ist kein schöner Job den Rucksack neu einzuräumen.
Ok, Du bist der Experte.
Es hat also keine negativen Folgen, wenn man abgelaufenes Verbundmaterial benutzt.

Wie aber sieht es mit dem TÜV aus.
Wo sind unsere Experten?

Ist es ein Mangel bei der HU oder nicht.
 
Haste gelesen? Ich habs durchgespielt und nach Rückfragen und mehreren Telefonaten des Technikers mit was weis ich wem habe ich keinen Mangel bekommen.
Der Techniker hat aber auf Vollständigkeit geprüft. Er wollte einfach Recht behalten

Hier ein Zitat vom TÜV:
"Fehlt der Verbandskasten bei der Hauptuntersuchung oder ist beschädigt, ist das ein geringer Mangel.

Checken: Einige Materialien im Erste-Hilfe-Kasten sind mit einem Extra-Verfallsdatum versehen. Nach deren Ablauf erlischt die Garantie, zum Beispiel für die Sterilität des Verbands. Auch Einweghandschuhe können spröde werden und Löcher bekommen. Eine regelmäßige Überprüfung macht also schon aus medizinischen Gründen Sinn. Auch gut zu wissen: Wird in einem privat genutzten Verbandskasten der abgelaufene Inhalt durch einen gültigen ersetzt, verlängert sich das Mindesthaltbarkeitsdatum des gesamten Verbandskastens. Wohin mit alten Pflastern und Kompressen? Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen nehmen die abgelaufenen Materialien kostenlos entgegen.


Da steht aber nix zum Mangel bei abgelaufen: Nicht vollständig oder beschädigt ist das Verbandsmaterial auch nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Ausführung.
Du hast recht. Im Falle des Falles nimmt man das was vorhanden ist.

Ich bin ausgebildeter Ersthelfer bei uns im Betrieb und etwas was uns bei der Ausbildung eingebleut worden ist ist z.B. keine Desinfektionssprays zu verwenden, da der Verletzte allergisch reagieren könnte.
Obwohl diese Sprays eine Infektion verhindern könnten darf man sie also nicht anwenden.
Wie vereinbart sich das damit, dass man ja Deiner Meinung nach gammeliges Verbandmaterial verwenden darf?

Ebenso darf ich meinen Kollegen keine Kopfschmerztabletten geben.

Könnte damit zu tun haben, dass es Leute gibt, die eine ASS (Acetylsalicylsäure)-Allergie haben? Keine Ahnung, in welchen sonstigen Kopfschmerztabletten diese Substanz auch enthalten ist.

Aber aus diesem Grunde dürfen wir auch in unseren Erste-Hilfe-Kästen, die bei uns aushängen und zugänglich für alle Mitarbeiter sind, keine Schmerztabletten deponieren.
 
Die StvO schreibt das Ding vor, ist es wegen des abgelaufenen Datum nicht mehr einsatzfähig, wird es Probleme geben, weil in einem neuen Kasten mehr drin sein müsste und der alte nur bis zum Ablaufdatum Bestandsschutz hatte, ausser er ist Uralt, da wurde gesetzlich ne Trennung gezogen.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

DIN 13164 ist nach Ausgabe 1998 und nach Ausgabe 2014 momentan gemäß 35h StVZO gültig.
 
... und die bisherigen bis zum erreichen ihres Verfallsdatums in Ordnung sind.
Und auch danach.

Um Dich aber zu beruhigen:
Ich würde eine Kontrolle bestehen - zumindest in den nächsten Jahren.
 
Jahrelang ohne Kontrolle, - aber bei den letzten beiden TÜV`s wurde das vorhandensein des Verbandskastens wieder überprüft.

Bei MCV kein Problem, nur beim Bus war es peinlich.

Denn ich stand da wie der Ochs vorm Scheunentor und mußte erst wieder überllegen wo er da überhaupt ist? :huh:
....... In einem Hohlraum hinter der rechten Kofferraumverkleidung, wo ich dann erst eine Beistellbank herausnehmen und eine Klappe abschrauben mußte, um ranzukommen.

Und da hat der Prüfer dann auch das Verfalldatum moniert, es aber nicht als Mangel eingetragen.
 
Hast Du das auch mal gelesen?

Ein Verband regt an...

Zitat:
Der Bundesverband Medizintechnologie regt an, dass jeder Autofahrer seinen Fahrzeug-Verbandkasten regelmäßig prüfen und entsprechend vervollständigen sollte. Eine Reihe von Inhaltsteilen sind mit einem Verfalldatum gekennzeichnet: Ist es überschritten, verfällt die Herstellergarantie für die Sterilität der Kompressen und Verbände. Alle abgelaufenen Produkte im Verbandkasten sollten deshalb durch "frische" ersetzt werden. Durch die im Januar 2014 in Kraft getretene Normänderung kann der Neuerwerb eines aktuell bestückten Verbandkastens günstiger sein als die Ergänzung aller neuen oder abgelaufenen Materialien.
 
Nur mal so als Hinweis:

Es gibt Verbandmaterialien, die sind 20 Jahre haltbar.

Ob sich das lohnt muss sich jeder selbst ausrechnen.
 
Sollen...

Und somit kommen wir wieder zum Zitat aus dem "Verkehrsportal":
Ein überschrittenes oder gar ein nicht vorhandenes Verfalldatum kann demzufolge kein Grund für eine Verwarnung sein, da hier jegliche Rechtsgrundlage fehlt.

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Nur mal so als Hinweis:

Es gibt Verbandmaterialien, die sind 20 Jahre haltbar.

Ob sich das lohnt muss sich jeder selbst ausrechnen.
Ja, das hatte ich auch mal gelesen.

Würde ich persönlich wegen den Temperaturen im Auto das über eine Laufzeit von 20 Jahren eher nicht machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte Dir bereits geschrieben, dass ich eine Kontrolle bestehen würde - zumindest in den nächsten Jahren.

Aber vielleicht hilft die Kenntnis der Rechtslage einem Forenmitglied, der mit einem abgelaufenen Kasten angehalten wird.
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