TÜV / AU was sonst noch ?

Es scheinen sich gewisse Rituale beim TÜV etabliert zu haben. So heben die Jungens immer die Wischerarme an um die Kante des Gummis zu "erfühlen"...Aus diesem Grund wechsele ich immer am Tag vor der Vorführung die Scheibenwischer.
Bei einem 7 jährigen Dacia wird bereits ordentlich nach Korrosion geforscht, sowie ziemlich genau die Spurköppe inspiziert.
Seit einiger Zeit kontrolliert man auch das Alter des Verbandskastens. Bei meinem damals 23 Jahre alten Passat war noch immer der erste drin und der Prüfer erschrak....:D
Nach der Warnweste hat er jetzt nicht gefragt aber die klemmt in der Türschale und wurde vom Prüfer wahrscheinlich erkannt. Die Reifen kontrollieren sie auch immer sehr genau. Bremsen, Licht, Hupe, Scheibenwaschanlage und die Gurte. Das ist immer spannend. Sie klinken alle Gurte ins Schloß. Sogar den Mittelgurt angeln sie nach vorn um den in beide Schlösser zu klicken...nachher kann ich dann wieder Ordnung schaffen...:D
 
Zum Thema Warnwesten:

Es ist eine Weste Pflicht. Sie ist für denjenigen, der mit dem Warndreieck in der Hand die Autobahn entlanglatscht oder der das Fahrzeug repariert. Alle anderen Mitfahrer sollen sich möglichst weit entfernt von der Fahrbahn hinter der Leitplanke aufhalten.

Näher an der Praxis und bedeutend sicherer ist es, wenn für jeden Sitzplatz eine Warnweste vorhanden ist und diese nicht irgendwo im Kofferraum vergraben sind, sondern sich jeweils in den Türtaschen befinden. So sind sie sofort griffbereit.


Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, bei denen ein oder mehrere Beifahrer/Mitfahrer dienstlich mitfahren, schreibt die BG für jeden Mitfahrer eine weitere Warnweste vor. Das betrifft gemeinerweise auch Fahrgemeinschaften in Firmen- oder Dienstwagen, da genaugenommen der Weg zur Arbeit von der BG mitversichert und wie eine Dienstfahrt gehandhabt wird. Also vorsicht bei Fahrzeugen, die auf eine Firma zugelassen sind.


Noch ein Hinweis: Die Scheibenwaschanlage nicht nur ausprobieren, sondern auch nachfüllen. Nicht, dass der Testsprüher den letzten Tropfen Wasser verbraucht hat und der Prüfer keinen Tropfen mehr zu Tage fördert.


Gruß
MadGyver
 
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Gott sei Dank hat ein TÜV-Prüfer etwas Ermessenspielraum.... Es ist auch heute nicht mehr so, wie noch in den 70er Jahren. Da hatten die "Men in White" Kitteln noch einen Status wie Herrgötter. Man war richtig ausgeliefert und fühlte sich unwohl. Diese Arroganz spüre ich noch heute.
Heute steht man mit dem Prüfer (wenn man will) an und unter der Hebebühne und er zeigt einem genau was Sache ist. Ich empfinde eine Vorführung heutzutage eher als Bestätigung meiner Arbeit am Auto.
Ob der abgelaufene Verbandskasten als Mangel eingestuft wird, kann ich nicht sagen. Ich habe beim TÜV einen neuen gekauft und das Argument des Prüfers, man spende den alten Kasten einer sozialen Einrichtung, fand ich gut.
 
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Das verstehe ich immer noch nicht.
Rein rechtlich gibt es dafür keine Grundlage (moralisch vielleicht schon).

Seit einigen Jahren haben viele Materialien in den Verbandkästen ein Haltbarkeitsdatum, dieses darf nicht überschritten sein. Wird übrigens auch gerne von den Herren in den schwarzen Uniformen bei allgemeinen Verkehrskontrollen inspiziert und bei überschrittenem Datum mit einem Geldwechsel ( aus Deinem Geldbeutel ins Staatssäckel) geahndet. Daher - entweder Nachfüllpack besorgen oder ( meist Preiswerter) gleich einen neuen Verbandkasten ( natürlich nach gültiger DIN-Norm).
 
Der Verbandkasten meines erstem Wagens von 1976 wurde im Gartenhaus noch jahrzehntelang als Pflasterspender für kleine Blessuren verwendet.....bis zum Schluss war da nix vergammelt oder unbrauchbarer Kleber der Pflaster erkennbar. Vielleicht war der Inhalt damals einfach von höherer Qualität.
 
Vielleicht war der Inhalt damals einfach von höherer Qualität.

Ja, vor allem die Plastikverpackungen die noch aus dicken stabilen Kunststoff waren, sind hauchdünnen Cellophanverpackungen gewichen, die auch mal undicht werden können.

Und wg. dieser lumpig windigen Verpackungen des eigentlichen Verbandsnmateriales, könnte so ein Beutelchen schon mal Feuchtigkeit ziehen und das Verbandsmatterial zum müffeln kommen, was ja auch mit diversen Sporen oder Keimen verbunden ist.

Wenn das alte Pflaster nicht mehr pappt, dann ist das auch mir schei@egal.

Nur eben doof, wenn man einem anderen den man helfen will, mit einem Gammelpäckchen von 1995 eine Infektion an den Hals hängt.

Die 10.-€ die heute so ein Verbandskästchen kostet, sollte es uns wert sein.
 
Die Erläuterung findet sich hier (im gleichen Forum "Verkehrsportal"):

i-MSCP internet - Multi Server Control Panel - Error 403

Zitat:
Es bleibt also festzuhalten:
Ein überschrittenes oder gar ein nicht vorhandenes Verfalldatum kann demzufolge kein Grund für eine Verwarnung sein, da hier jegliche Rechtsgrundlage fehlt.
 
Der HU-Prüfer darf zwar den Verbandskasten prüfen und auch schaun ob er mit der DIN Nummer übereinstimmt, aber die Haltbarkeitsdauer fußt auf dem Medizinprodukte Gesetz.
Habs beim letzten TÜV Termin durchgespielt und dem Prüfer den abgelaufenen gezeigt. Er wollte einen geringen Mangel eintragen. Hab mich gestritten und ihn nach den Grundlagen gefragt. Viel BLA BLA BLA BLA. Dann einige Telefonate......schlussendlich kein Mangel eingetragen.

Ich hatte einen gültigen dabei, falls ich Unrecht bekommen sollte. Hab ihn aber nicht benötigt.
 
Der HU-Prüfer darf zwar den Verbandskasten prüfen und auch schaun ob er mit der DIN Nummer übereinstimmt, aber die Haltbarkeitsdauer fußt auf dem Medizinprodukte Gesetz.
Habs beim letzten TÜV Termin durchgespielt und dem Prüfer den abgelaufenen gezeigt. Er wollte einen geringen Mangel eintragen. Hab mich gestritten und ihn nach den Grundlagen gefragt. Viel BLA BLA BLA BLA. Dann einige Telefonate......schlussendlich kein Mangel eingetragen.

Ich hatte einen gültigen dabei, falls ich Unrecht bekommen sollte. Hab ihn aber nicht benötigt.
Der Verbandskasten gehört zur Pflichtausstattung des Fahrzeugs und grundsätzlich muss alles was am/im Fahrzeug vorhanden ist auch funktionieren bzw. In ordnungsgemäßen Zustand sein.
Dazu gehört nuneinmal auch der Verbandskasten.

Mögliches Szenario:
Du kommst auf dem Land an eine Unfallstelle. Als einziger vor Ort bis Du VERPFLICHTET erste Hilfe zu leisten.
Das kannst Du aber nicht, weil Dein Verbandskasten abgelaufen bzw. unvollständig ist.
Weiterhin angenommen Du versorgst den Verletzten mit einem völlig verkeimten ,weil abgelaufenen Verband.
Die Folge ist eine Infektion mit Blutvergiftung und anschließender Amputation.
Das wäre dann eventuell fahrlässige Körperverletzung und könnte zu einer Klage des falsch versorgten führen.
Ob und in wie weit dass zu einer Strafe bzw. einer Schmerzensgeldzahlung führt lassen wir mal dahingestellt sein .

Ich denke man sieht worauf ich hinaus will.

Ein abgelaufener Verbandskasten ist ein Mangel, der auch als solcher vom TÜV vermerkt werden kann.
 
Der Verbandskasten gehört zur Pflichtausstattung des Fahrzeugs und grundsätzlich muss alles was am/im Fahrzeug vorhanden ist auch funktionieren bzw. In ordnungsgemäßen Zustand sein.
Dazu gehört nuneinmal auch der Verbandskasten.

Mögliches Szenario:
Du kommst auf dem Land an eine Unfallstelle. Als einziger vor Ort bis Du VERPFLICHTET erste Hilfe zu leisten.
Das kannst Du aber nicht, weil Dein Verbandskasten abgelaufen bzw. unvollständig ist.
Weiterhin angenommen Du versorgst den Verletzten mit einem völlig verkeimten ,weil abgelaufenen Verband.
Die Folge ist eine Infektion mit Blutvergiftung und anschließender Amputation.
Das wäre dann eventuell fahrlässige Körperverletzung und könnte zu einer Klage des falsch versorgten führen....

Dein aufgeführtes Szenario mag in der Theorie ja eventuell zutreffend sein, die Realität sieht aber leider noch schlimmer aus - meist stehen ganz viele Leute um die Unfallstelle herum, zücken ihre Handys zum Filmen und denken im Traum nicht daran, ihren Verbandkasten herauszuholen bzw sonstige Erste Hilfe zu Leisten. Mir persönlich wäre es sch...egal, ob mir jemand mit einem überschrittenen Verbandpäckchen meine Spritzende Blutung stoppt, von mir aus kann er das dann auch mit nem vollgerotztem Taschentuch machen- immer noch besser als verbluten, oder?????
 
Wo ist denn das Problem, alle 5 Jahre nen neuen VK zu kaufen? Den alten kann man zu Hause weiterverwenden. Da kann man sich und eventuell seine Haustiere versorgen.
So ganz grundlos wird das Verfallsdatum nicht draufstehen.
 
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Dein aufgeführtes Szenario mag in der Theorie ja eventuell zutreffend sein, die Realität sieht aber leider noch schlimmer aus - meist stehen ganz viele Leute um die Unfallstelle herum, zücken ihre Handys zum Filmen und denken im Traum nicht daran, ihren Verbandkasten herauszuholen bzw sonstige Erste Hilfe zu Leisten. Mir persönlich wäre es sch...egal, ob mir jemand mit einem überschrittenen Verbandpäckchen meine Spritzende Blutung stoppt, von mir aus kann er das dann auch mit nem vollgerotztem Taschentuch machen- immer noch besser als verbluten, oder?????
Da hast Du Recht.
Es ist ja auch rein theoretisch.

Die Frage die mich dabei interessieren würde, ob das entsprechende Gesetz im Medizinrecht ein abgelaufenes Verbandpäckchen in so einem Fall als “nicht vorhanden“ bewertet.
Dann wiederum wäre der Verbandskasten im Umkehrschluss als “nicht vollständig“ zu betrachten.
Da käme dann wieder die StVO zum Zuge.
 
Ganz kurz und nicht unfreundlich gemeint: Quatsch. :D

Bin ja schon mehr als 15 Jahre im Rettungseinsatz mit mindestens 25 bis 30 Einsätzen im Jahr und da natürlich auch als Sanitäter ausgebildet.
Wenns Not am Mann ist, nehm ich meine altes Unteremd zum verbinden. Die Wunden sind so dermaßen schmutzig, dass ein wenig Schmutz von der Binde wohl kaum mehr was ausmacht.
Und das mit dem Schadensersatz ist sowiso Quatsch. Nur wenn ich nicht helfe bzw bewusst also vorsätzlich noch Verletzungen zufüge mache ich mich schuldig.

Stell dir doch mal vor: Vor mir eine offene Wunde. Das Blut spritzt regelrecht. Was machste also? Richtig einen Druckverband! Und womit? Richtig...mit dem was du gerade hast. Am einfachsten nimmst du ein Verbandspäckchen- und zwar mit Verpackung. Steril??? garantiert nicht.
Ich find nachts im Wald Verletzte ( keine theoretische Geschichte...schon mehrmals so geschehen). du glaubst doch nicht, dass nachts bei Regen oder Matsch im Gelände irgendwas steril ist.
Du bist Ersthelfer. Und versuchst nur, bis zum Eintreffen der Fachleute dem Verletzten zu helfen....IRGENDWIE.

Es stimmt, es hat tatsächlich schon solche "seltsamen Mitbürger" gegeben die dem Ersthelfer irgendwas anhängen wollten. Alle, bei ausnamslos allen Urteilen die wir verfolgt haben hat der Richter den Klägern deutlichst die Meinung gegeigt.

Besucht einfach nochmals nen Ersthelferkurs. Schadet nix

----------

Da hast Du Recht.
Es ist ja auch rein theoretisch.

Die Frage die mich dabei interessieren würde, ob das entsprechende Gesetz im Medizinrecht ein abgelaufenes Verbandpäckchen in so einem Fall als “nicht vorhanden“ bewertet.
Dann wiederum wäre der Verbandskasten im Umkehrschluss als “nicht vollständig“ zu betrachten.
Da käme dann wieder die StVO zum Zuge.

Das Medizinproduktegesetz wendet sich nicht an den Endbenutzer ( nicht ganz richtig) und hat keinerlei Sanktionsmaßnahmen
 
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Ganz kurz und nicht unfreundlich gemeint: Quatsch. :D

Bin ja schon mehr als 15 Jahre im Rettungseinsatz mit mindestens 25 bis 30 Einsätzen im Jahr und da natürlich auch als Sanitäter ausgebildet.
Wenns Not am Mann ist, nehm ich meine altes Unteremd zum verbinden. Die Wunden sind so dermaßen schmutzig, dass ein wenig Schmutz von der Binde wohl kaum mehr was ausmacht.
Und das mit dem Schadensersatz ist sowiso Quatsch. Nur wenn ich nicht helfe bzw bewusst also vorsätzlich noch Verletzungen zufüge mache ich mich schuldig.

Stell dir doch mal vor: Vor mir eine offene Wunde. Das Blut spritzt regelrecht. Was machste also? Richtig einen Druckverband! Und womit? Richtig...mit dem was du gerade hast. Am einfachsten nimmst du ein Verbandspäckchen- und zwar mit Verpackung. Steril??? garantiert nicht.
Ich find nachts im Wald Verletzte ( keine theoretische Geschichte...schon mehrmals so geschehen). du glaubst doch nicht, dass nachts bei Regen oder Matsch im Gelände irgendwas steril ist.
Du bist Ersthelfer. Und versuchst nur, bis zum Eintreffen der Fachleute dem Verletzten zu helfen....IRGENDWIE.

Es stimmt, es hat tatsächlich schon solche "seltsamen Mitbürger" gegeben die dem Ersthelfer irgendwas anhängen wollten. Alle, bei ausnamslos allen Urteilen die wir verfolgt haben hat der Richter den Klägern deutlichst die Meinung gegeigt.

Besucht einfach nochmals nen Ersthelferkurs. Schadet nix

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Das Medizinproduktegesetz wendet sich nicht an den Endbenutzer ( nicht ganz richtig) und hat keinerlei Sanktionsmaßnahmen

Danke für die Ausführung.
Du hast recht. Im Falle des Falles nimmt man das was vorhanden ist.

Ich bin ausgebildeter Ersthelfer bei uns im Betrieb und etwas was uns bei der Ausbildung eingebleut worden ist ist z.B. keine Desinfektionssprays zu verwenden, da der Verletzte allergisch reagieren könnte.
Obwohl diese Sprays eine Infektion verhindern könnten darf man sie also nicht anwenden.
Wie vereinbart sich das damit, dass man ja Deiner Meinung nach gammeliges Verbandmaterial verwenden darf?

Ebenso darf ich meinen Kollegen keine Kopfschmerztabletten geben.
 
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