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Sozusagen eine Eintagsfliege - oder besser eine Seifenblase ... nur nicht jeder hat verstanden, dass die Blase längst geplatzt istDer TE hat nur einen einzigen Beitrag geschrieben und das war am 21.05.2020 danach ward er nicht mehr gesehen.
Vielleicht ist es einfach nur vernünftig, es so zu machen? Gibt auch Autos, da reicht der Tempomat nur bis 40 oder 50 km/h runter.Oder hat das die Autoindustrie irgendwann so festgelegt?
Also ein Tempomat habe ich und der funktioniert auch, aber erst ab 30km/h.
Und mich würde interessieren, ob man das umstellen kann, wie der TE gefragt hat, oder ob es da eine rechtliche Grundlage existiert (habe ja nichts gefunden)
Oder hat das die Autoindustrie irgendwann so festgelegt?
… und was ist mit Wohnstraßen und extrem verkehrsberuhigten Zonen (Vmax 20)? Gerade da (2. Gang, fast Standgas) ist eine UNBEWUẞTE Überschreitung sehr leicht möglich.Vielleicht ist es einfach nur vernünftig, es so zu machen? Gibt auch Autos, da reicht der Tempomat nur bis 40 oder 50 km/h runter.
Eigentlich redete ich von einer 20er-Zone. Daher mein Beitrag, weil ich mir erhoffte, dass jemand eine Erklärung für die mir unverständliche Untergrenze von 30 beim Tempomaten hätte.Überschreitungen kann man ja auch mit dem Limiter (Knöpfchen in die andere Richtung kippen) umschiffen.
Aber in einer 30er-Zone ist oftmals Rechts vor Links, da macht ein Tempomat in meinen Augen tatsächlich wenig bis gar keinen Sinn, da soll man ja nicht konstant durchballern, sondern gefälligst an Einmündungen vom Gas gehen.
Könnte es sein, dass die Einhaltung der Prüfungsbedingungen bei niedrigen Geschwindigkeiten zu schwer werden?unverständliche Untergrenze von 30 beim Tempomaten hätte.
Okay, bei uns hier kenne ich zum Beispiel keine einzige 20er Zone. Entweder verkehrsberuhigt/Spielstraße oder 30er Zone. Und meine Argumentation hat in meinen Augen ihre Gültigkeit unabhängig davon, ob nun 20er oder 30er Zone.Eigentlich redete ich von einer 20er-Zone. Daher mein Beitrag, weil ich mir erhoffte, dass jemand eine Erklärung für die mir unverständliche Untergrenze von 30 beim Tempomaten hätte.
Schöner Anwalts-Text aus der Bedienungsanleitung! ( á lá: Vorsicht, XY kann ihre Gesundheit gefährden) Schon durch die Inbetriebnahme eines Verkehrsmittels entsteht Unfallgefahr.Den Tempomat darf man nur nutzen, wo nicht mit sofortiger Aktion zu rechnen ist. Ich denke, in Wohnstraßen und extrem verkehrsberuhigten Zonen (Vmax 20) ist er damit faktisch verboten, ohne dass es explizit irgendwo steht.
Der Konstrukteur eines Autos bedenkt nicht einzelne individuelle Fahrer sondern einen generischen durchschnittlichen Fahrer. Das Gleiche macht der Gesetzgeber.... Wenn ich ...