Spring Leuchtmittel Abblendlicht Fernlicht

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Erstens musst du keiner Versicherung oder deren Gutachter dein Fahrzeug zeigen. 2. Wenn du Ansprüche stellst kannst du dir den Gutachter aussuchen, natürlich nicht den der z.b. die gegnerische vorschlägt wenn du schlau bist.


Diese ganzen konstruierten Horrorszenarien gibt's nur hier...oh mir ist einer hinten drauf gefahren die Versicherung will nicht zahlen weil ich illegale LEDs vorne drin habe. ;
Naja, meiner Tochter ist ein Klein-LkW an einer Kreuzung hinten auf den stehenden (!) Twingo gefahren.

Natürlich kommt da ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung um den Schaden zu begutachten.
Und natürlich mußt du diesem den Zugang zu Fahrzeug gewähren.
Und was hat er sich als erstes angeschaut? Reifen!! Und zwar notiert ob richtige Größe, genügend Profil und Alter.

Ob dann ein Reifenmangel als Unfallursache eine Rolle gespielt hat ist erstmal völlig nebensächlich.
Aber du gibst dem Unfallgegner ggf. Argumentation gegen dich in die Hand.
 
Ich und die Familie hatten schon einige unverschuldete Unfälle. Nie wollte eine Gegnerische Versicherung kommen. Eventuell liegt es an der Herangehensweise. Die gegnerische Versicherung bekommt direkt Post von unserem Anwalt und im Anschluss Post von meinem Gutachter. Ich habe da keine Sorgen gehabt das ich auf den schäden und kosten sitzen bleibe da da alle Kosten der Gegner tragen muss. Es waren Auffahrunfalle etc. Wenn man die gegnerische den Zug lässt und sich dort meldet mit ihr Kunde ist mir drauf gefahren dann kommt natürlich alles klar sie brauchen nichts tun wir schicken einen Gutachter!
 
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Ich und die Familie hatten schon einige unverschuldete Unfälle. Nie wollte eine Gegnerische Versicherung kommen. Eventuell liegt es an der Herangehensweise. Die gegnerische Versicherung bekommt direkt Post von unserem Anwalt und im Anschluss Post von meinem Gutachter. Ich habe da keine Sorgen gehabt das ich auf den schäden sitzen bleibe. Es waren Auffahrunfalle etc. Wenn man die gegnerische den Zug lässt und sich dort meldet mit ihr Kunde ist mir drauf gefahren dann kommt natürlich alles klar sie brauchen nichts tun wir schicken einen Gutachter!
Hängt vielleicht von dem Schadensumfang ab.
Bei meiner Tochter war es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
 
Es besteht übrigens nicht die Pflicht sie kommen zu lassen, erst wenn ein Gericht das bestätigt muss man das zulassen. Man sollte seine rechte genau kennen im Umgang mit Versicherungen.
 
War auch ein von dir ausgesuchter Gutachter da ?
Nein, ich hab darauf verzichtet.
Ich hatte es mit einer ausländischen Versicherung zu tun, der Unfall war in NL - da ticken die Uhren etwas anders als in D.
Ich hab einfach das Geld des Schätzwertes des Autos genommen, den Schrottwagen aus dem Schadenspool selbst herausgekauft (und dann besser weiter verkauft) und mit dem Gesamterlös meiner Tochter ein gleichwertigen Twingo wieder beschafft - insofern mit einem blauen Auge davon gekommen :)
 
Das ist dann ein Sonderfall, ich weiß nicht nach welchem Recht sich das verhält. Ich würde nie der anderen Versicherung den Vortritt lassen gerade bei einem 100% eindeutigen Fall.
 
Mod.:
Nur mal ein Hinweis, habt ihr euch mal den Threadtitel angeschaut? Nein? Dann wundert es mich nicht, dass ihr bei Unfällen, Gutachtern und ähnlichem angelangt seid!
Also, hier geht es um Leuchtmittel für den Spring und um sonst nichts! Alles andere ist OT! Kehrt zum Thema zurück!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #39
Update: Die Philips H7 LED sind nun bei vielen Springs legal. Wenn diese die Scheinwerfer haben, die in der ABG drinnen stehen.

Ich muss nun erst die 200% H7 kaputt fahren
 

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  • H7-LED_Philips_Ultinon_Pro6000_01102023_DE[5156] (1).pdf
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