Scheibentönung in der Windschutzscheibe ( Blendschutz ) ;)

Marcel Stone

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Duster 4x2, 1.6 16V
Baujahr
2011
Scheibentöhnung in der windschutzscheibe ( Blendschutz ) ;)
Hallo Freunde, Wie tief darf der Blendschutz Selbstreingeklebt den sein ? bitte wenn es geht in cm. Hatte ein bischen Ärger mit dem Tüv, der tüv meinte kürzen oder raus machen. ok erstmal rausgemacht, nachgefragt 100 cm2 darf er auf der länge sein. Bin verwirrt komme nachgemessen auf drei postit zettel ????
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mich richtig erinnere darf ein s.g. "Grünkeil" in der Frontscheibe max. 2% der Scheibenfläche haben und nicht mehr als 50% Unterschied in der Lichtdurchlässigkeit zur Scheibe.
Hatte mal mit einem Import-Auto div. Probleme bzgl. Zulassung.
Aber das sind Erkenntnisse aus dem Jahr 2005 und es dürfte nicht einfacher werden :o
 
Der Keil darf 10% deiner Gesamtfläche der Frontscheibe abdecken. Also ausmessen und nachrechnen ;) Er darf sogar auch undurchsichtig in Wagenfarbe sein.
 
.... .Wie tief darf der Blendschutz Selbstreingeklebt den sein ? bitte wenn es geht in cm. ....

Evtl. hilft das zur Klärung der Frage:
  • Für eine Scheibentönung zulässig sind alle Seitenfenster ab der B-Säule und die Heckscheibe, wenn links und rechts Außenspiegel angebracht sind. Außerdem darf ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen am oberen Rand der Frontscheibe angebracht werden.
    Quelle: ADAC
 
@Marcel Stone
Die StVZO besagt, dass ein maximal 10 cm breiter Tönungfolienstreifen am oberen Rand der Frontscheibe angebracht werden darf. Aber nur, wenn eine Bauartgenehmigung für diesen Streifen vorhanden ist. Solch ein Streifen darf auch dann angebracht werden, wenn bereits ab Werk ein Blendkeil vorhanden ist. (Quelle)
 
@Marcel Stone
Die StVZO besagt, dass ein maximal 10 cm breiter Tönungfolienstreifen am oberen Rand der Frontscheibe angebracht werden darf. Aber nur, wenn eine Bauartgenehmigung für diesen Streifen vorhanden ist. Solch ein Streifen darf auch dann angebracht werden, wenn bereits ab Werk ein Blendkeil vorhanden ist. (Quelle)

Das gilt in D, wo die Sonne anscheinend tiefer steht.

Im südlicheren Österreich darf die Frontscheibe nicht beklebt werden.
 
@SandoCVT
Wenn ich mich auf Österreich bezogen hätte, dann hätte ich nicht von der StVZO gesprochen, sondern von der PBStV;)
Im südlicheren Österreich darf die Frontscheibe nicht beklebt werden.
Das gilt nicht nur für das südlichere Österreich, sondern generell für ganz Österreich! Seit der 2. Novelle der PBStV ist generell das "nachträgliche Aufbringen von Folien auf die Windschutzscheibe" nicht mehr zulässig (Quelle).
 
@Marcel Stone
Die StVZO besagt, dass ein maximal 10 cm breiter Tönungfolienstreifen am oberen Rand der Frontscheibe angebracht werden darf. Aber nur, wenn eine Bauartgenehmigung für diesen Streifen vorhanden ist. Solch ein Streifen darf auch dann angebracht werden, wenn bereits ab Werk ein Blendkeil vorhanden ist. (Quelle)

Max. 10cm. Aber gibt es nicht trotzdem noch eine Regelung das der Blendstreifen nur soundsoviel % der Windschutzscheibe bedecken darf? Zumindest war das früher so.
Ich kann mich auch noch daran erinnern, dass die Windschutzscheibe links und rechts zwei kleine Markierungen in der Höhe der max. zulässigen Tiefe für den Blendstreifen hatte. Ob es das heute noch gibt?
 
Max. 10cm. Aber gibt es nicht trotzdem noch eine Regelung das der Blendstreifen nur soundsoviel % der Windschutzscheibe bedecken darf? Zumindest war das früher so. .....
Das kommt nicht oft vor, aber manchmal habe ich einen Geistesblitz. :whistle:


Im KFZ-Zubehörhandel kann man diese Folien ja kaufen.
Mein Gedanke war: "Müsste da in der Packung nicht auch jeweils ein Hinweis dabei sein, wo und wie man die Folie befestigen darf."
Daraufhin hatte ich mal bei ATU nachgesehen ....und Bingo:
Bei dieser Folie ist tatsächlich eine Gutachterliche Stellungnahme als PDF dabei.

In dieser wird gefordert, dass die Fläche nicht größer als 0,1 m2 sein darf. Was allerdings zu einer max. Höhe von 8,3 cm führt. Also kleiner als die gesetzlich erlaubten 10 cm.
 
@Luni
Den gleichen Link wie den Deinen habe ich bei meinem Post auch verwendet:) Quasi zwei Doofe ein Gedanke:D
 
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