Rücktritt vom Kaufvertrag?

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Da sollte man erstmal schauen...

Der Punkt ist das der Wagen erst wenige Tage alt ist.:huh:
Es sind Kratzer im Lack dabei.

Ob der Kunden nachlackieren bei einem so neuen Fahrzeug akzeptieren muss,Das ist die Frage.:think:

Verursacher der Schäden scheint ja das AH zu sein,Da wurde nicht sachgemäß gearbeitet.:bang:
Die sind nun erstmal in der Pflicht.

Laut mancher Gerichtsentscheidungen stellen Lackierarbeiten schon eine Wertminderung dar.
Zumindest ein Ansatz zur Rückgabe.;)
 
Da sollte man erstmal schauen...

Der Punkt ist das der Wagen erst wenige Tage alt ist.:huh:
Es sind Kratzer im Lack dabei.

Ob der Kunden nachlackieren bei einem so neuen Fahrzeug akzeptieren muss,Das ist die Frage.:think:

Verursacher der Schäden scheint ja das AH zu sein,Da wurde nicht sachgemäß gearbeitet.:bang:
Die sind nun erstmal in der Pflicht.

Laut mancher Gerichtsentscheidungen stellen Lackierarbeiten schon eine Wertminderung dar.
Zumindest ein Ansatz zur Rückgabe.;)
Das Stichwort heißt Sach- und Fachgerecht in Werksqualität.

Ende

Damit weder Wertminderung noch Rückgabe. Lackierarbeiten im großen Umfang meinst du. Urteile auch mal lesen.
 
In Anbetracht des Alters des Autos (2 Wochen) sowie der Vielzahl der Beschädigungen (Tür außen, Frontscheibe, Laderaum komplett zerschrammt) würde ich das Thema Umtausch beim Chef trotzdem ansprechen. Er soll mal erklären, wie die Schäden entstanden sind. Bei der Suche nach Undichtigkeiten? Unprofessioneller geht wohl kaum.
Es ist schon der Hammer, wie im AH mit Kundenfahrzeugen umgegangen wird.
Bei anschließenden Nachbesserungsversuchen zur Schadensbeseitigung durch das AH hätte ich wenig Vertrauen, dass die das hinkriegen, ohne noch mehr kaputt zumachen.
 
Das AH bestreitet erstmal alles und wartet auf den Senior Chef der das Auto angenommen hat. Was kann ich in der Zwischenzeit tun? Hab das Auto stehen gelassen und gesagt so nehme ich den nicht mit! Hab erstmal einen kostenlosen Leihwagen erhalten .....

War auch unglücklich vom TE formuliert. Da er noch neu ist weiß er noch nicht, wie's hier zugeht.

Erst mal warten, was der Chef sagt.

Das war die einzige richtige Antwort, alles was danach kommt kannste löschen.........
 
Sicher sind die ganzen Tips hier gut gemeint. Nur, bislang haben wir nur eine Schilderung vom TE (die ich nicht anzweifle). Ein richtiges Bild kann sich doch kein anderer machen. Klar hätte die Werkstatt anders reagieren müssen. Auch keine Ausreden, sondern zu der Sache stehen. Die Schäden müssen behoben werden. Jetzt braucht erst mal ne klare Aussage vom Chef. Alles andere sind Spekulationen.
 
In Anbetracht des Alters des Autos (2 Wochen) sowie der Vielzahl der Beschädigungen (Tür außen, Frontscheibe, Laderaum komplett zerschrammt) würde ich das Thema Umtausch beim Chef trotzdem ansprechen. Er soll mal erklären, wie die Schäden entstanden sind. Bei der Suche nach Undichtigkeiten? Unprofessioneller geht wohl kaum.
Es ist schon der Hammer, wie im AH mit Kundenfahrzeugen umgegangen wird.
Bei anschließenden Nachbesserungsversuchen zur Schadensbeseitigung durch das AH hätte ich wenig Vertrauen, dass die das hinkriegen, ohne noch mehr kaputt zumachen.
Nun, rechtlich gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, das Autohaus muss seine Unschuld nicht beweisen, sondern der Fahrzeughalter muss dem Autohaus Schuld nachweisen. Z. B. durch Zeugen, die bestätigen können, dass das Fahrzeug bei der Abgabe unversehrt abgegeben worden ist.
 
Ihr glaubt gar nicht wieviele nachgebesserte (nachlackierte) Neuwagen an Kunden übergeben werden...
Da wird Stillschweigen drüber gehalten, das sind für die AH eigentlich " Lappalien".

Zum TE: Ich hätte den Wagen so auch nicht mitgenommen - manchmal MUSS man (leider) ein Fass aufmachen
weil das Gegenüber sonst nix verstehen will - oder kann!

Was oder Warum da diese mehr als unschönen Dinge passiert sind weiss keiner von uns. Hier im Forum ist es aus
der Ferne eh´ nur Stochern im Nebel.

Und was das Vertrauen in genau diese Werkstatt angeht: Da ist natürlich alles zu spät! Nur dumm genug das genau
die Leute nochmals Hand an das FZG legen müssten um die Schäden zu beseitigen, die sie evtl. selbst verursacht haben!

Nach nochmaligen betrachten der Bilder kann ich sagen: Okay! Da ist was schiefgelaufen! Und zwar gehörig...
Nun sollen die ( AH) mal machen, damit der KD wieder zufrieden ist.
Das aber gleich der ganze Wagen getauscht wird halte ich für etwas überzogen.
Das ist aber nur meine bescheidene Meinung.
 
Laut mancher Gerichtsentscheidungen stellen Lackierarbeiten schon eine Wertminderung dar.
Zumindest ein Ansatz zur Rückgabe.;)

Das wäre ins Auge zu fassen wenn die Kratzer schon von Anfang an bei der Fahrzeugübergabe geswesen wären und Dacia selbst die Partei, von der man einfordern hätte müssen.

Jetzt ist aber Dacia raus aus einem solchen Konstrukt, weil der Schaden offensichtlich vom AH verursacht wurde.
Also eine Nummer zwischen AH und Geschädigten, wobei Dacia selbst zu Recht fein raus ist.

Kein Fahrzeughersteller wird für Schäden haften, die ein Vertragshändler verursacht hat und deshalb sollte man auch bei TE in dieser Richtung auch keine falschen Hoffnungen wecken.

Am besten den Fahrzeughersteller gedanklich zu 100% aus der weiteren Diskussion bzgl. der Beseitigung von Kratzern und Dellen ausblenden.
 
Jetzt ist aber Dacia raus aus einem solchen Konstrukt, weil der Schaden offensichtlich vom AH verursacht wurde.
Steh ich jetzt auf dem Schlauch? Rückgabe gibt es eh nur im Rahmen der Gewährleistung, und Gewährleistungsansprüche stelle ich beim Verkäufer. Da hat Dacia also eh nix mit zu tun und das den Schaden verursachende AH ist da der einzige und richtige Ansprechpartner. Oder?
 
Steh ich jetzt auf dem Schlauch? Rückgabe gibt es eh nur im Rahmen der Gewährleistung, und Gewährleistungsansprüche stelle ich beim Verkäufer. Da hat Dacia also eh nix mit zu tun und das den Schaden verursachende AH ist da der einzige und richtige Ansprechpartner. Oder?

Für Rückgaben ist der Verkäufer der Ansprechpartner, der dem aber nur zustimmen wird, nachdem Dacia im Hintergrung seine Zustimmung gegeben hat. Denn sonst steht er selbst mit einem mangelhaften Fahrzeug an der Backe da.

Dacia wird einer Rückgabe aber nicht zustimmen, weil das Fahrzeug offensichtich in einwandfreien Zustand mit Ausnahme der Reelingabdichtung an den Käufer übergeben wurde.

Der Schaden ist, was der TE ja auch zugibt, erst beim Werkstattaufenthalt entstanden, bei dem die Reelingdichtung erneuert wurde. - Und genau hier tritt das AH nicht mehr als "Vermittler" bei der Fahrzeugrücknahme auf, sondern als Verursacher des Schadens, auf Grund dessen eine Rücknahme beantragt würde.

Die Rücknahme und eine Rückerstattung des Kaufpreises ist also für das AH kein Durchlaufposten mehr, sondern alles bleibt am AH hängen.

Für Dacia besteht also kein Zwang das Fahrzeug vom Kunden zurückzunehmen.
Dacia haftet für die eigenen Fehler aber nicht für die, die ein Vertragspartner verursacht.

Und deswegen nehme ich auch an, daß sich das AH auf die Hinterbeine stellen könnte, nachdem es sich bisher auch schon wenig kooperativ gezeigt hat.
 
Für Rückgaben ist der Verkäufer der Ansprechpartner, der dem aber nur zustimmen wird, nachdem Dacia im Hintergrung seine Zustimmung gegeben hat. Denn sonst steht er selbst mit einem mangelhaften Fahrzeug an der Backe da.
Eine Rückabwicklung im Zuge der Gewährleistung findet zwischen Käufer und AH statt. Da braucht und kann Dacia gar nicht gefragt werden, weil der Käufer mit denen kein Vertragsverhältnis hat. Man verklagt notfalls das AH auf Rückabwicklung des Vertrages.
Und ja, das AH wird dann auf dem Auto sitzen bleiben und dieses irgendwie als gebraucht, wahrscheinlich mit Verlust, weiter veräußern müssen. Dacia wird das nicht interessieren. Und deshalb wird sich das AH auch dagegen sträuben. Sowas sollte man auch nur mit einem erfahrenen Anwalt machen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Für Dacia besteht also kein Zwang das Fahrzeug vom Kunden zurückzunehmen.
Dacia nimmt imho nie ein Fahtprzeug zurück, denn einen Dacia kann ich nur beim Händler kaufen. Dementsprechend kann auch nur der Händler das Fahrzeug zurücknehmen. Hatten wir dieses Theme nicht schon mal im Forum ? :think:
 
Dementsprechend kann auch nur der Händler das Fahrzeug zurücknehmen.

Er nimmte es bei einem Werksschaden i.d.R. auch zurück weil er weiß, daß er die nötigen Arbeitswerte von Dacia zur Wiederherstellung vergütet bekommt, - was aber in diesem Fall nicht möglich sein wird.

Und deshalb wird sich das AH auch dagegen sträuben. Sowas sollte man auch nur mit einem erfahrenen Anwalt machen.

Was in diesem leicht vertrackten Fall auch der solideste Weg sein wird.
Außer ......... der Chef vom AH meldet sich am Montag mit einem "sorry, tut uns leid, aber wir beseitigen alles fachgerecht so, daß es zu 100% nicht mehr zu sehen ist".

Denn die Hoffnung auf eine gütliche Einigung sollte zuletzt sterben.
 
Das AH bestreitet erstmal alles.

Was bestreitet das Autohaus? Dass Mängel da sind oder dass die Mängel vom Autohaus verursacht wurden?

Letzteres zu widerlegen, könnte kompliziert werden. Da steht dann Aussage gegen Aussage und man bräuchte Zeugen, die bestätigen, dass der Wagen in einwandfreiem Zustand abgegeben wurde.
 
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