Rücktritt vom Kauf bzw. Ersatzfahrzeug

Das ist doch eine Nebenschauplatz und hat mit dem Rechtsstreit zwischen dem Autokäufer und Händler vorab nichts zu tun. Wenn es zum Beispiel zu einer Rückabwicklung kommt, kann sich der Händler an den Lieferrant halten.

Es liegt ein unabhängiges Gutachten vor. Jetzt ist der Händler in der Beweißlast.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #47
Der Händler ist sowie so in der Beweispflicht gewesen, da es ein Neuwagen ist. Nur hat er bei Übernahme des Fahrzeuges nicht genau kontrolliert (wie ich), daß gewisse Spaltmasse nicht stimmen und erst nach Demontage des Heckteils der Schaden sichtbar wurde weil Wasser eintrang.
 
Was muss/soll/kann der Händler beweisen?, dass er den Schaden nicht verursachte scheidet wohl aus.
Dass er vom Schaden wusste? Wie, wenn von außen nicht erkennbar..

Verstehe mich nicht falsch, bin auf deiner Seite. Aber ich versuche auch die Sicht des Händlers zu verstehen.
Er kann dir keinen Ersatz liefern, weil es deine Variante nicht mehr gibt.
Die Versicherung des Händlers wird wissen wollen wie der Schaden im AH passierte?
Die Antwort kann das AH nicht liefern, weil es beim ihm ja nicht geschah.

Rostfinger hat nicht Unrecht, was zwischen Hersteller und AH ist, betrifft dich nicht.

Um welche Summe geht es?
4.000 plus 900 Wertminderung plus 2 Gutachter plus Ersatzwagen für dich macht fast der halbe Neupreis.
Das AH wird sich wohl querstellen, gerade jetzt wo Corona die AH stark belastet (Nicht umsonst
produziert LZParts fast jeden Tag ein neues Video um auf sich aufmerksam zu machen)

Gericht
Urteil
Wenn du Pech hast kommt es zu einem Vergleich, da eine Verursachung dem AH nicht nachgewiesen
werden kann und ob schiefe Spaltmaße der Hinweis auf verdecke Blechschäden sind?

Lösung: Hersteller lenkt ein und übernimmt.
Wer weiß, vielleicht läuft dein Neuer gerade heute vom Band und Weihnachten fällt dieses Jahr
bei dir auf einen Novembertag?

Daumendrück
 
Wenn du Pech hast kommt es zu einem Vergleich, da eine Verursachung dem AH nicht nachgewiesen
werden kann
Das ist doch völlig unerheblich. Das AH hat den Vertrag nicht erfüllt, fertig. Der TE hat einen Neuwagen bestellt und einen reparierten Unfallschaden bekommen. Wer, was und warum interessiert nicht die Bohne. Das AH wäre gut beraten gewesen, wenn es den Wagen anstandslos zurück genommen hätte. Der TE wird sein Geld abzüglich der Nutzungspauschale zurück bekommen, und dann kann er sich einen neuen Wagen besorgen. Genauso wird es enden.

Achja, und was das AH mit Dacia regelt werden wir nie erfahren und interessiert im Sinne des Threads auch nicht.
 
Mein Händler hat mir letztens mitgeteilt das sie 20 Minuten Zeit haben um ein Fahrzeug wenn es vom Transporter kommt bei der Warenmahnname zu kontrollieren (also quasi den Wareneingang). Er meinte die Zeit die dafür berechnet wird würde eigentlich nicht ausreichen.
Dein Händler hat bei der Warenmahnname keine Mängel am Fahrzeug festgestellt also muss er nun für den Schaden aufkommen.
So meine Laienhafte Einstellung zu dem Fall.
 
Das AH hat den Vertrag nicht erfüllt, fertig.
logi,

das AH hat den Vertrag erfüllt und geliefert. Sogar eine Beanstandung korrigiert.
Und im Zuge dieser Mangelbehebung trat ein Vorschaden zutage für den das AH nicht
haftbar gemacht werden kann.

Mit einem neuen Wagen ist es auch nicht so einfach. Es gab zwischenzeitlich Preiserhöhungen
und technische Veränderungen. Kein Tce90 mehr in seiner Variante.
Schon deshalb wird es kaum eine 1 zu 1 Erstattung geben können.

Ich bin im Büro und habe die Preislisten nicht zur Hand, hast du welche?
Stepway TCe90 vor einem halben Jahr vs TCe100 bzw als CVT?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
logi,

das AH hat den Vertrag erfüllt (...)
Nie und nimmer... da bin ich ganz bei logi....

Der Käufer hat mit dem AH einen Vertrag in dem ein Neu- und kein Unfallwagen bestellt wurde. Fertig.

Dennoch würde es mich nicht wundern wenn bei unserm verkorksten Rechssystem hier am Ende was anderes raus kommt!
:angry:
 
Ich hab mir das Bild vom Wagen des TE nochmal angesehen.
Was ich in rot kennzeichnete ist nicht in Ordnung.

nio.JPG

Ehrlich gesagt würde ich diesen Wagen nicht mehr wollen, wohl keiner von uns..


Neulich beschrieb ich meine "Tieferlegung". Schaut mal
(ich hatte es stillschweigend hingenommen und nix darüber geschrieben)

an meinem Sandero ist unten auch was nicht iO. Auch wenn es vllt nur
der Unterbodenschutz ist. Auch rot umzeichnet.

nio bei mr.JPG


Liebe Leute, es sind preiswerte Autos, in Rumänien bzw Marokko
zusammengebaut. Basis 8.900 Euro und alles was drüber geht
sind nur Zutaten, keine Qualitätsverbesserung.
Sry für die harten aber wahren Worte.

Was glaubt ihr wohl, weshalb ich nur 10.000 ausgeben wollte
und warum ich ihn nach 18 Monaten wieder abstoße?



Stellen wir uns mal vor, es wäre kein Wasser im Kofferraum eingetreten,
der Schaden wäre niemals entdeckt worden. Vielleicht beim Zweitbesitzer
und dann wäre der Käufer, also der TE hier, der Gelackmeierte.
Anklage wegen arglistiger Täuschung. Er hätte in einigen Jahren
niemals glaubhaft machen können, der Schaden war nicht von ihm.
Kein Richter hätte ihm das geglaubt.


Schönen Sonntag
Ponyhof
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #55
Deshalb ließ ich ja ein Gutachten erstellen,
(28 Seiten)damit ich genau weiß was alles beschädigt ist.
 
@Ponyhof
Das hier ist doch völlig eingedrückt.....
Meiner Meinung nach wird der Kauf rückabgewickelt werden und es gibt den Kaufpreis zurück.
 

Anhänge

  • IMG_20210723_085902.jpg
    IMG_20210723_085902.jpg
    156,4 KB · Aufrufe: 83
Liebe Leute, es sind preiswerte Autos, in Rumänien bzw Marokko
zusammengebaut. Basis 8.900 Euro und alles was drüber geht
sind nur Zutaten, keine Qualitätsverbesserung.
Sry für die harten aber wahren Worte.
Na und?
Wenn ich ein Fzg geliefert bekomme, dann hat das mängelfrei zu sein. Punkt.
Wenn du anderes für akzeptabel hältst dann hast du dich schlicht und einfach über den Tisch ziehen lassen.
Es gilt immer noch:
Verträge sind zu erfüllen. Und das gilt unabhängig von Ware und Preis.
 
das AH hat den Vertrag erfüllt und geliefert. Sogar eine Beanstandung korrigiert.
Und im Zuge dieser Mangelbehebung trat ein Vorschaden zutage für den das AH nicht
haftbar gemacht werden kann.
Es ist im Zuge der Gewährleistung völlig unerheblich, ob das AH vom Schaden wusste oder hätte wissen können. Das alles muss den TE nämlich in kleinster Weise interessieren. Nochmal: Neuwagen bestellt- Schrott geliefert, Fehler nicht behebbar, also Vertrag nicht erfüllt.
Und bevor wir ganzen Hobby-Juristen uns hier die Köpfe heiß reden: lasst uns mal den Ausgang des scheinbar unvermeidbaren Gerichtsverfahrens abwarten.
Mehr gibt es doch an dieser Stelle nicht zu sagen.
 
Das Gewährleistungsrecht räumt dem VERKÄUFER bei mangelhafter Neuware, zwei Jahre lang die Möglichkeit zur Nachbesserung ein (praktisch nur sechs Monate aber darum geht es ja nicht).
Eine Wandlung bzw. Rückgabe ist, soweit ich mich entsinne, nur dann vorgesehen, wenn der Mangel nicht nach wenigen (2-3) Versuchen zur Zufriedenheit des Käufers behoben werden kann.
Das ist doch erstmal die Rechtslage.

Wenn sich der Verkäufer weigert den Mangel zu beheben landet das ganze vor dem Richter.
Ist der Mangel so schwerwiegend, dass der Käufer eine Reparatur nicht akzeptieren möchte, landet das Ganze vor dem Richter.

Dacia selbst ist, was den Käufer betrifft, erst mal völlig außen vor.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.310
Beiträge
1.023.278
Mitglieder
71.053
Neuestes Mitglied
ThomasLa
Zurück