Rücktritt vom Kauf bzw. Ersatzfahrzeug

Wie hoch ist eigentlich das Benutzungsentgeld und wie berechnet es sich genau ?

Schönes Wochenende Allen

Bohne
 
Aber wer legt die erwartete Gesamtlaufzeit fest? Umso niedriger umso besser ja fürs Autohaus. Umso höher Kunden Vorteil. Bei 200k wären es ja "nur" 1000€
 
Bei Kleinwagen sind 150 Tsd km durchaus üblich, am Ende wenn es hart auf hart kommt legt es das Gericht fest.
 
Das ist - leider - anerkannte Rechtsprechung durch alle Instanzen. Wir 'Sanderos' müssen am Ende noch froh sein, wenn überhaupt die 150 TKM zugrunde gelegt werden, da niedrigstes Preissegment im Markt und kleinstes Fahrzeug in der Palette des Herstellers.
 
Aber wer legt die erwartete Gesamtlaufzeit fest?
Ich denke, wenn solche Sachen bei einer Schlichtungsstelle oder vor Gericht ausgefochten werden, wird immer mindestens ein Sachverständigen-Gutachten angefertigt. Und darin gibt es einen statistischen Wert zur durchschnittlichen Gesamtlaufzeit eines bestimmten Modells.

Hilfreich kann vielleicht sein, wenn man von seinen zuvor besessenen Fahrzeugen eine überdurchschnittliche Gesamtlaufzeit nachweisen kann. Mit ein bisschen Glück bekommt man das berücksichtigt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #38
Immer noch keine Rücknahme von Autohändler und kein Kommentar zur derzeitigen Situation von der Dacia-Kundenbetreuung.
Bin seit Mitte August beim Rechtsanwalt wegen des Schadens bei meinem Neuwagen. Habe jetzt auch selbst ein Kfz-Gutachten über den Schäden am Fahrzeug machen lassen. Ergebnis: Schadenshöhe knapp 4000€ und auch wenn der Schäden repariert würde, bleibt noch min. 900€ Wertminderung am Fahrzeug beim Verkauf..Dem Händler wurde jetzt einen neuen Termin zur Rücknahme und Rückzahlung des Kaufpreises von Rechtsanwalt gesetzt, ansonst muss ich beim Gericht Klage einreichen.
Auch seitens der Dacia-Kundenbetreuung erfolgt kein Kommentar trotz mehrmaligen telefonischen Kontaktes. Man bekommt seit 3 Wochen nur gesagt,dass der zuständige Mitarbeiter momentan nicht zu erreichen wäre und er würde zurück rufen.
Wo, wie und wann der Schaden zwischen Werk,Transport und Auslieferung passiert ist, ist nicht zu ermitteln oder gibt keiner zu.
Mit Sicherheit würde ich weder den Autohändler noch die Dacia-Kundenbetreuung weiter empfehlen,da seit Neuwagenübergabe schon über 4 Monate vergangen sind.
 
... da seit Neuwagenübergabe schon über 4 Monate vergangen sind.
Der Grund kann eigentlich nur sein, dass durch Hinhaltetaktik ein kleiner Teil der Reklamationen im Sande verläuft und bei den übrigen Fällen durch Verzögern weder Dacia noch dem Händler finanzielle Nachteile entstehen.
 
genauso sehe ich das auch !
Wie machst Du das derzeitig Usch ?
Fährst Du mit dem Auto noch oder steht es irgendwo ?
Bist nicht zu beneiden !

Bohne
 
@19Usch56,
vielen Dank für deine Informationen....mich stimmt das sehr nachdenklich. Ich werde auf jeden Fall bei der Übergabe des Neufahrzeugs viel Zeit mitbringen und alles genau kontrollieren.
Auch ich habe hier in Kiel beim Händler ein Neufahrzeug gesehen, das zur Aufbereitung in der Werkstatt stand, dort waren an beiden Kotflügen ca. 2 Euro Stück große Beulen.
Ich wünsche dir viel Erfolg, Durchhaltevermögen sowie Geduld.
 
Solche Vorkommnisse sind keine Seltenheit.
Hier gibt es ein Ford-Werk. Die fertigen Autos werden in, man kann schon fast sagen Akkord, von der Fertigung auf den Parkplatz gefahren. Wenn da mal was schief geht, eine Beule drin ist oder was größeres, wird das Auto weiter zur Instandsetzung gefahren. Da kann man durchaus einen fabrikneuen Unfallwagen bekommen, wird einem aber nicht gesagt.
 
Geduld ist in einem Rechtsstreit immer angesagt. Der Dacia Kundendienst ist doch rechtlich außen vor, da der
Kläger mit denen keinen rechtlichen Vertrag hat. Sein rechtlicher Ansprechpartner ist der Händler, denn mit dem hat er einen Vertrag.
 
Sein rechtlicher Ansprechpartner ist der Händler, denn mit dem hat er einen Vertrag.

So ist es.

Bleibt die Frage: Hätte das AH diese Delle im Abschlussblech hinter der Heckschürze erkennen können?
(Ich tendiere auf nein)

Also geht es in einen (Rechts-)streit zwischen AH und Hersteller.

Schaut euch auf Seite 1 das Foto in Nahaufnahme mal sehr genau an.
Erkennt ihr Folgen einer Fremdeinwirkung im Lack. (Kratzer, Absplatzungen)? Ich nicht.
Der Schaden ist im Werk bei der Rohbauauflage passiert und wurde so in die Lackierung
und dann zur Anbaumontage geschickt. Keiner hatte das dort gemeldet. Sauerei.

Stellt sich das Werk quer - und so sieht es aus, wird das Autohaus auch einen Anwalt
heranziehen, der dann bei Gericht die Unwissenheit des Schades und dadurch auf
Entlassung der Sachhaftung plädieren wird. Wurde das AH arglistig vom Hersteller
getäuscht, ist das AH selbst ein Geschädigter und kaum vorstellbar dass es hier zu einer
Durchgriffshaftung kommen wird.
Begründung:
Mangel bzw Schaden nicht sichtbar, weder bei Fzg Annahme noch bei Übergabe an den Endkunden.

Letztlich kommt es mMn auf die Versicherung des AHs an. Zahlt sie auf Kulanzbasis oder nicht?
Falls nein:
Ob das AH mit allen Nebenkosten 5.000 Euro oder mehr zu zahlen bereit ist?

Für mich sind das die beiden Kernfragen.

Findet man den Fzg Eigentümer nur mit einer Zahlung ab, muss er bei Wiederverkauf
den nicht reparierten Schaden angeben, sonst steht er ggf später selbst vorm Richter.
 
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