Rost A-Säule

duster1957

Neumitglied
Fahrzeug
Duster
An meinem 5 1/2 Jahre alten Duster ist die A-Säule auf der rechten Seite durchgerostet.
Zum Glück greift die Garantie. Pech ist, dass das Fahrzeug seit dem 3.7.21 in der
Werkstatt steht, weil kein Ersatzteil zu bekommen ist. Einen Leihwagen bekomme
ich auch nicht, weder der Händler noch die Zentrale stellen mir ein Ersarzfahrzeug zur
Verfügung und ich stehe ohne Fahrzeug da. Besonders ärgerlich ist, das ich mich als
Fluthelfer registriert habe, jetzt aber keine möglichkeit besteht, zu den Shuttlebus Abfahrorten
zu gelangen. Hat jemand eine Idee, was ich unternehen kann?
 
Pech ist, dass das Fahrzeug seit dem 3.7.21 in der Werkstatt steht, weil kein Ersatzteil zu bekommen ist.
Hallo
Dann lass dir dein Fzg. wieder aushändigen und fahre weiter, bis das Ersatzteil da ist.
Die A Säule ist eh defekt. Aufkleber rauf und weiter fahren.
Sei denn, sie haben schon dein Fzg. zerlegt, dann ist Pech.
Viel Glück.
 
Dann lass dir dein Fzg. wieder aushändigen und fahre weiter, bis das Ersatzteil da ist.
Die A Säule ist eh defekt. Aufkleber rauf und weiter fahren.
Er hat ja noch Durchrostungsgarantie. Aber wenn er so verfährt, wie Du ihm rätst, dann war's das wohl mit der Garantie. Das ist wohl eher ein schlechter Rat.
 
Ich meine dass exakt der Zeitpunkt an dem die Reklamation dokumentiert wurde entscheidend ist. Wenn das in der Garantiezeit erfolgte ist die Reparatur als Garantiefall zu sehen. Wenn die Werkstätte nicht in der Lage ist mangels Ersatzteil die Reparatur innerhalb der Garantiezeit durchzuführen kann man doch nicht den Anspruch auf Garantie verlieren wenn man das Auto so lang fährt bis es repariert werden kann.
 
Genau so ist es. Ich hatte auch einen Defekt unmittelbar vor Ablauf der 100.000 km (war schon nach knapp 2 Jahren erreicht). Wurde dokumentiert und von Dacia anerkannt. Ersatzteil kam erst nach Garantieende und wurde kostenlos auf Garantie eingebaut ohne weitere Diskussion (der berühmte Blinkerhebel mit Hupe). Es wäre mir nicht im Traum eingefallen das Fahrzeug bis zur Lieferung bei der Werkstatt stehen zu lassen bis das kommt, nur weil es gerade nicht vorrätig war.

@duster1957 warum kannst du dein Fahrzeug denn nicht mehr fahren bis das repariert ist, das wird ja wohl jetzt nicht so durchgerostet sein, dass es auseinander fällt im Betrieb?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Der Umfang des Rostschadens wurde erst bei der Demontage ersichtlich. Deshalb steht das Fahrzeug teildemontiert in der Werkstatt und ist nicht fahrbereit. Der Schaden wird zwar als Garantiefall behandelt,
aber es steht mir kein Ersarzfahrzeug zu. Das ärgert mich. Ich kann doch nichts dafür, das dieses Auto,
selbstverständlich scheckheftgepflegt, einfach so wegrostet. Ich finde das Verhalten kundenunfreundlich.
Dachte jemand hätte eine Idee, wie ich an ein Ersatzteil oder ein Ersarzfahrzeug komme. Trotzdem Danke für Eure Anteilnahme und Ratschläge.
 
Ich meine dass exakt der Zeitpunkt an dem die Reklamation dokumentiert wurde entscheidend ist. Wenn das in der Garantiezeit erfolgte ist die Reparatur als Garantiefall zu sehen.
Aber "meinen" zählt halt nicht. Ich habe meine Zweifel daran, dass es so einfach ist wie du es vermutest. Was wenn es dann heißt "Kunde bestand auf auf Weiterfahrt" oder so ähnlich? Ich kenne die Garantiebedingungen nicht und weiß auch nicht ob das dann rechtens wäre. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass ihm das zum Nachteil ausgelegt werden kann.
Unabhängig davon ist es schon eigenartig, dass wenn es sich um eine Garantiesache handelt und das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, ihm trotzdem kein Ersatzwagen zusteht. Es ist ja nicht seine Schuld, dass der Wagen instandgesetzt werden muss.
 
Da das Fahrzeug zerlegt ist ist ja inzwischen klar, warum nicht damit gefahren werden kann. Wobei ich nicht ganz verstehe warum die erst Zerlegen und dann erst fragen wie lange Ersatzteile brauchen.
 
Da das Fahrzeug zerlegt ist ist ja inzwischen klar, warum nicht damit gefahren werden kann. Wobei ich nicht ganz verstehe warum die erst Zerlegen und dann erst fragen wie lange Ersatzteile brauchen.
das wurde doch ganz klar beschrieben
 
Aber "meinen" zählt halt nicht. Ich habe meine Zweifel daran, dass es so einfach ist wie du es vermutest. Was wenn es dann heißt "Kunde bestand auf auf Weiterfahrt" oder so ähnlich? Ich kenne die Garantiebedingungen nicht und weiß auch nicht ob das dann rechtens wäre. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass ihm das zum Nachteil ausgelegt werden kann.
Unabhängig davon ist es schon eigenartig, dass wenn es sich um eine Garantiesache handelt und das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, ihm trotzdem kein Ersatzwagen zusteht. Es ist ja nicht seine Schuld, dass der Wagen instandgesetzt werden muss.
Deine Aussage hat mich jetzt neugierig gemacht...du hast natürlich Recht...mit Vermutungen kommen wir da nicht weiter.
Ich habe daher bei beim Autohaus welches meinen Dokker ausgeliefert hat angerufen, die Auskunft betrifft Autos die in Österreich zugelassen sind:
Nach Darstellung der hier vom Besitzer des betroffenen Autos geposteten Fakten wurde mir gesagt dass es sich natürlich um einen Garantiefall handelt. Die Beanstandung erfolgte in der Garantiezeit, wann letztendlich die Reparatur durchgeführt wird ist dabei unerheblich.
Mein Autohaus würde einen Leihwagen zur Verfügung stellen...
 
das wurde doch ganz klar beschrieben
Es wurde lediglich beschrieben, dass das Ausmaß der Schädigung erst nach Zerlegung klar wurde. Da aber nur von A-Säule die Rede ist und wohl auch vor Zerlegung klar war, dass diese geschädigt ist (sonst hätte man wohl nicht zerlegt) hätte ich zumindest von einer Werkstatt erwartet vorsichtshalber nachzufragen wie lange die Lieferzeit ist falls man sie tauschen muss und nicht reparieren kann.
Das ist halt meine Erwartung, das ist jetzt aber "eh schon ums Eck rum".
 
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