Reifendruckkontrollsystem für alle Dacia ab EZ 01/11/2014 RDKS TPMS

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Hallo

Bei mir leuchtet auch nichts auf.Jedoch gestern hab ich das RDSK das erste mal leuchten gesehen,und das des öffteren.Habe in der Werkstätte neue Winterreifen + neue Alufegen montieren lassen,und die Sommerreifen in den Kofferraum getan.Während der Fahrt nach Hause ists dann losgegangen:lol:
Der Duster hat sich nicht mehr ausgekannt,vermulich hat er wohl gemeint er hat 8 Reifen montiert:lol:Zuhause hab ich die Reifen ausgeladen und eine neue Fahrt gemacht,und nichts mehr hat geleuchtet.
 
Laut meiner Anleitung sollen bei meinem Duster zwei Lampen dauerhaft an sein wenn ich ohne sensoren fahre... Reifendruck und diese rote mit dem "Blitz" da drin.

Celebration 1.2 tce
 
Hab jetzt den Fahrzeugschein nicht zur Hand - meine Frau fährt das Auto.

Ganz regulär als Neuwagen beim deutschen Dacia/Renault-Händler gekauft. Kein Import, sondern reguläre Auslieferung nach DE. EZ ist 02/15, Typengenehmigung ist auch von 2014. Müsste also definitiv RDKS haben.

Tageszulassung im Ausland kann nicht sein, da ja sonst der Tüv vor 02/18 ablaufen würde - der Wagen stand damals beim Händler im Verkaufsraum, als wir uns für ihn entschieden haben.

Eine Vermutung habe ich noch: Wird das RDKS evtl. erst vom Händler bei Auslieferung scharf geschaltet?

Ich rufe gleich mal den Händler an... Das ganze wurmt mich doch schon etwas, da der Winterreifen-Wechsel ansteht...
Vom Händler aktiviert wiederum könnte VIELLEICHT sein, falls es sich nicht um ein Fahrzeug für den europäischen Markt handelt.
In Europa ist das System Pflicht und ich denke nicht, dass die Händler da etwas machen können.
 
Hallo,

mein Duster ist EZ 01/2015, auf mich zugelassen 02/2015 ... Gebaut wurde er 07/2014.... Zugelassen im Januar auf das Autohaus, OHNE RDKS, laut Händler mit Ausnahmegenehmigung.... Kein SETTP.... Keine Leuchte...

Hat noch die 2001er ABE-Nr, nicht die 2007er
(E2*2001/116*0314* 68-78 (SD))

Gruß Gaggel
 
Hallo,

mein Duster ist EZ 01/2015, auf mich zugelassen 02/2015 ... Gebaut wurde er 07/2014.... Zugelassen im Januar auf das Autohaus, OHNE RDKS, laut Händler mit Ausnahmegenehmigung.... Kein SETTP.... Keine Leuchte...

Hat noch die 2001er ABE-Nr, nicht die 2007er
(E2*2001/116*0314* 68-78 (SD))

Gruß Gaggel

Das kann natürlich sein - laut FZ habe ich auch die ABE von 2001...

Leider habe ich den Verkäufer noch nicht am Telefon gehabt...

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Steht denn evtl. etwas in der Zulassung unter Punkt 22?

Unter 22 stehen nur Infos zur AHK und Emmisionsklasse...

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Also... Hab den Händler erreicht:

Laut Datenbank hat er kein RDKS.

Aber...

Während der Übergangszeit wurden die Dacias zum Teil noch im Werk mit einem aktiven System nachgerüstet, welches aber nicht über den BC abgeglichen werden kann, sondern nur per Diagnosegerät über den CAN-Bus.

Also kann er erst beim Reifenwechsel selbst eine verbindliche Aussage treffen.

Super...

Falls der Duster kein RDKS hat, werde ich den Händler mal interviewen, warum er mich nicht explizit darauf hinweisen hätte müssen. Bei einer Erstzulassung 02/15 erwarte ich eigentlich das RDKS und würde das Fehlen als versteckten Mangel beurteilen.
 
Das kann natürlich sein - laut FZ habe ich auch die ABE von 2001...

Leider habe ich den Verkäufer noch nicht am Telefon gehabt...

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Unter 22 stehen nur Infos zur AHK und Emmisionsklasse...

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...Falls der Duster kein RDKS hat, werde ich den Händler mal interviewen, warum er mich nicht explizit darauf hinweisen hätte müssen. Bei einer Erstzulassung 02/15 erwarte ich eigentlich das RDKS und würde das Fehlen als versteckten Mangel beurteilen.

Rein theoretisch haste ja recht, aber wenn das RDKS vorhanden ist kann es auch mal irgendwann anfangen zu spinnen. Dazu kosten die Sensoren nen Haufen Asche... Ich verstehs einfach net... An deiner Stelle würde ich mich darüber freuen.
 
Sagenhaft.....
@wf: Das ist doch wieder ein nettes Beispiel meiner Kritik an Werkstätten. Muss ein Kunde denn das alles wissen ? Das kann beim TÜV zu Problemen führen. Klar könnte dhollaen froh sein, falls das nicht vorhandene RDKS akzeptiert wird. Aber sieht der TÜV das auch so.
Ich hatte meinen MCV damals in der Pflicht-Garantie-Inspektion. Dort wurde die fehlende Sicherung für Fernlicht links nicht bemerkt, die dann beim 1. TÜV die Verweigerung der Plakette nach sich zog. Klar hätte ich das vorher auch bemerken können aber nicht jeder macht sich viele Gedanken, dass sowas bei einem Neuwagen passieren könnte. Ich habe dann zu Hause selber gesucht und war kurz darauf wieder beim TÜV, wo der Prüfer mich nur noch auf dem Parkplatz vor der Halle das Licht schalten ließ und sofort die Plakette erteilte.
Ich bleibe dabei, gerade im Januar als dhollaen seinen Duster bekam, sollte das neu eingeführte RDKS volle Aufmerksamkeit des Autohauses besitzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir persönlich ist es auch lieber, wenn er kein aktives RDKS hat - aber...

Wie sieht es denn mit der ersten HU nach drei Jahren aus, wenn der Prüfer keine Kontrolleuchte sieht und feststellt, dass das RDKS nicht vorhanden ist bzw. keine Funktion hat. Der wird sich ja im ersten Schritt nach der EZ richten, so lange nichts anderes im FZ vermerkt ist. Und ab 2018 ist es ja ein erheblicher Mangel bei der HU.

Muss eine Anmeldung mit Ausnahmegenehmigung nicht irgendwo dokumentiert sein? Oder reicht da die 2001er ABE im FZ? Hat das Fahrzeug überhaupt eine gültige ABE?

Wie sieht es aus, wenn ich das Fahrzeug weiterverkaufe? Was passiert, wenn der Käufer Probleme mit der Zulassung bekommt...

Zumindest diese Punkte möchte ich vom Händler erklärt / geklärt bekommen.

Ich gehe auch davon aus, dass sich das RDKS nicht mal einfach so nachrüsten lässt - zumindest nicht, wenn es den strengen Anforderungen der EU entsprechen soll. Evtl. kommt mir dann ja der Händler mit einer kostenlosen Inspektion entgegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst das klären lassen. Erst mal den Verkäufer kontaktieren. je nach dem was da rauskommt, einen unabhängigen Sachverständigen um Rat fragen. Du musst etwas schriftliches in der Hand haben, sonst gibt das Ärger beim TÜV.

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Was noch schlimmer wäre, wenn du einen Unfall hast und die gegnerische Versicherung findet diesen Tatbestand als wichtig um nicht oder weniger zahlen zu müssen.
 
Du musst das klären lassen. Erst mal den Verkäufer kontaktieren.

Das werde ich Samstag beim Reifenwechsel machen - lasse ich beim AH / Verkäufer machen, war im Kaufpreis inkl.

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Nachzurüsten ist das RDKS problemlos, diese Sätze gibt es seit zig Jahren und sie entsprechend selbstverständlich den gesetzlichen Anforderungen. (Und streng sind diese ganz und gar nicht!)

Das sehe ich etwas anders. Soweit ich weiß, steht z.B. in den Anforderungen, dass das System zugelassen sein muss - damit fallen viele günstige Nachrüstsätze aus dem Internet weg - und dass die Kontrolleuchte nicht abschaltbar sein darf. Viele Nachrüstsätze haben aber noch die alte Wintereifenfunktion, bei der ich die Warnung unterdrücken kann. Diese Funktion ist nach der aktuellen Gesetzgebung nicht mehr erlaubt.

Aber warten wir mal bis Samstag - dann berichte ich, was beim Wechsel rausgekommen ist.
 
der Händler wird jetzt viel erzählen wenn der Tag lang ist.

Zum TÜV fahren, mit Wagen und Papieren, und dort direkt mit einem der Prüfer sprechen.

Mit der Rechnung (die der TÜV wohl stellen wird) dann zum Autohaus, und dort einen adäquaten Ausgleich einfordern (Gutschrift für die nächste Inspektion etc).

Wenn die bocken dann gleich mal mit dem Anwalt winken; Wiederverkaufswert ist durch das Fehlen vom RDKS schon mal gesunken. Nachrüstung eher unmöglich, von daher wäre Wandlung des Fahrzeuges nur logisch, oder ein nachträglich ausgehandelter Preisnachlass.

Ich würde da schon etwas massiver vorgehen; vor allem wenn man mich für dumm verkaufen möchte.
 
müssen muss er nicht, wenn er allerdings einen zufriedenen Kunden haben will, dann sollte er es.
 
Nach fast einem Jahr seit der Pflichteinführung für Erstzulassungen scheint die Verwirrung eher noch größer geworden zu sein.
Trotzdem darf ein Käufer eines neuen Autos nicht so vor die Wand laufen gelassen werden. Ich bin wirklich gespannt was da nun letztendlich rauskommt...-_-
 
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