Reifendruckkontrollsystem für alle Dacia ab EZ 01/11/2014 RDKS TPMS

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Reifendruckkontrollsystem?? ohne bei EZ 12.14??

Also Leuchte ist im Brett, geht aber bei Zündung nicht an!!!
(Luft etwas raus teste ich heute auch noch, wieviel langt denn?)
Erstzulassung war aber 18.12.14 !! von daher müsste er es ja haben (nicht dass ich es brauch, aber ab EZ 11.14 Vorschrift)
Wie sieht dass jetzt aus wenn mir der Händler einen Lagerbestandswagen ohne verkauft und das nach dem Stichtag wo es alle haben müssen!!!
Das darf er doch dann gar nicht?
Nicht dass ich dann in 3 Jahren nicht durch den TÜV komme und für viel Geld so was nachrüsten muss, oder darf ich da bis Autoende ohne weiterfahren?

PS ist ja völlig der Mist so was ab EZ (die ist ja unabhängig vom BAujahr) und nicht ab Baujahr verpflichtend zu machen, weil sonst kann so eine Situation ja gar nicht erst entstehen?!
Muss ich da jetzt beim TÜV anrufen oder bei der Zulassungstelle anrufen ob das Auto so "legal" ist. Und wenn der Händler das verschweigt ist er doch der schuldige, so ein Auto darf er dann doch nicht als Neuwagen verkaufen
Grüsse
sascha
 
Wenn die Erstzulassung im Brief 12.2014 ist musst Du es haben um durch den TÜV in 3 Jahren zu kommmen. Es könnte aber sein, dass dein Händler (bevor Du das Auto bekommen hast) bereits eine Tageszulassung für die Überführung angemeldet hat... bei mir z.B. so gewesen. Die EZ in meinem Brief ist 10.2014 obwohl ich es erst im November bekommen und angemeldet habe.
Bei mir ist der Spaß eingebaut und wenn ich die Zündung anmache leuchtet das Symbol kurz auf.
lg lodgy2
 
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Kein RDK bei meinem Logan

Ich hatte folgende Angaben aus meinem KFZ-Schein hier vor einiger Zeit veröffentlicht, aber leider ist man nicht darauf eingegangen:

Mein Logan wurde jetzt erst zugelassen und zwar am 10.12.2014 und hat die RDK nicht mit an Bord.
Die Nummer der EG Typgenemigung:
unter K = e2*2001/116*0314*70
unter 6 = 16.12.13

Der war sofort verfügbar, heißt stand auf Halde bei meinem AH!

Nun meine Frage, da es doch ein interessantes Thema zu sein scheint, wie sieht das bei mir nun speziell aus? Habe mir die EU-Richtlinie durchgelesen und gleich Null,null verstanden. Definitiv hatte mein Logan keine Tageszulassung!
 
Nun meine Frage, da es doch ein interessantes Thema zu sein scheint, wie sieht das bei mir nun speziell aus? Habe mir die EU-Richtlinie durchgelesen und gleich Null,null verstanden. Definitiv hatte mein Logan keine Tageszulassung!

Wenn Du durch den nächsten TÜV kommen willst musst Du das nachrüsten: "Verpflichtend ist ein RDKS für alle Neuwagen mit Erstlassung ab dem 1. November 2014 und alle Modelle mit Typprüfung ab dem 1. November 2012."
Quelle: RDKS-Pflicht ab 1. November 2014: Reifenwechsel wird teuer! - autobild.de

lg lodgy2
 
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Lodgy2 hat vollkommen Recht. Hab mich auch schon etwas damit auseinandergesetzt.

Blümchen: Vermutlich hast du diese Funktion im BC. Schalte doch mal am Knopf vom Scheibenwischerhebel etwas rum und guck ob der Punkt "set TP" auftaucht.
Wäre interessant zu wissen.
 
Wenn Du durch den nächsten TÜV kommen willst musst Du das nachrüsten: "Verpflichtend ist ein RDKS für alle Neuwagen mit Erstlassung ab dem 1. November 2014 und alle Modelle mit Typprüfung ab dem 1. November 2012. Steht also unter Ziffer 6 Ihres Fahrzeugscheins."
Quelle: RDKS-Pflicht ab 1. November 2014: Reifenwechsel wird teuer! - autobild.de

lg lodgy2
Da ist es wieder.
Das Datum unter 6 sagt nicht aus von wann die Typgenehmigung ist sondern die letzte Änderung dieser.
Das hatten wir weiter oben schon mal durchgekaut.

In diesem Punkt liegt nicht nur die Autobild falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blümchen's Lodgy ist ein HVT Ladenhüter, der schon im Mai für Polen gebaut wurde. Die Sensoren wurden erst nach den Werksferien serienmäßig verbaut.
 
Blümchen's Lodgy ist ein HVT Ladenhüter, der schon im Mai für Polen gebaut wurde. Die Sensoren wurden erst nach den Werksferien serienmäßig verbaut.
Mein Duster ist auch von HVT. Allerdings kein Ladenhueter.
Ich dachte bei denen waere es gaengige Praxis das Fahrzeug im Herkunftsland tageszuzulassen?
 
Ich hatte folgende Angaben aus meinem KFZ-Schein hier vor einiger Zeit veröffentlicht, aber leider ist man nicht darauf eingegangen:



Nun meine Frage, da es doch ein interessantes Thema zu sein scheint, wie sieht das bei mir nun speziell aus? Habe mir die EU-Richtlinie durchgelesen und gleich Null,null verstanden. Definitiv hatte mein Logan keine Tageszulassung!


Wenn das Fahrzeug nicht mehr Zulassungsfähig wäre weil es nicht den Bestimmungen entspricht würde es bei der Zulassungsstelle anhand der Homolgationsnummer auffallen. (Die Zulassung würde dann abgelehnt !).

Ist er also Zugelassen brauchst Du die keine Sorgen machen, eine Nachrüstpflicht für RDKS gibt es nicht.
 
Da ist es wieder.
Das Datum unter 6 sagt nicht aus von wann die Typgenehmigung ist sondern die letzte Änderung dieser.
Das hatten wir weiter oben schon mal durchgekaut.

Danke für die Info! Könnnst Du ganz kurz zusammenfassen wo man die Typengenehmigung findet, damit ich nicht 104 Seiten durchlesen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte folgende Angaben aus meinem KFZ-Schein hier vor einiger Zeit veröffentlicht, aber leider ist man nicht darauf eingegangen:



Nun meine Frage, da es doch ein interessantes Thema zu sein scheint, wie sieht das bei mir nun speziell aus? Habe mir die EU-Richtlinie durchgelesen und gleich Null,null verstanden. Definitiv hatte mein Logan keine Tageszulassung!

Dein Auto haette dann eigentlich damit nachgerüstet werden müssen, damit er nach dem 01.11. 2014 zugelassen werden kann. Wurde dann wohl versäumt darauf zu achten bei der Zulassung.

Ist jedenfalls meine Meinung dazu.

Mein Steppi wurde am 19.12.2014 zugelassen und besitzt auf jeden Fall RDKS. Habe heute andere Fekgen mit Sensoren montieren lassen.
 
@Wolle 60

Lies mal # 319 und vergleich die letzten beiden ziffern.
 
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