Regierung ändert Details an der Abwrackprämie

Angenommen das wird wirklich so gehandhabt, dann wäre es ja schon fast schlauer, einen fehlerhaften Antrag hinzuschicken. :rolleyes:

...einfach mehrere falsche Anträge einreichen und dann mit anderen Fahrzeug -Daten berichtigen -> und ab damit ins Auktionshaus ;)

Gruß Mike
 
ich denke das ab 30.3. einige ins gras beißen werden wegen der prämie.
noch 400 000 anträge und jeder versucht jetzt noch schnell einen kaufvertrag zu unterschreiben.
bei uns in den autohäusern geht es zu wie auf dem rummel seit das bekannt gegeben wurde.
und ich denke das es der regierung total egal ist ob da einige keine prämie mehr bekommen.
stand ja schlieslich von vornherein fest das es nur 1,5 miliarden sind.
ihr ziel wird aber ereicht.
die alten stinker werden größtenteils von der strasse verschwinden.
ich rechne vorsichtshalber mal nicht mit dem geld.
st besser für meine nerven.
MfG
Jürgen:mellow:
 
Was wird denn der kluge Verkäufer tun? Natürlich mit dem interessierten Neu-Kunden den Vertrag zurückdatieren. Was sonst!
Ganz so einfach wird das wohl nicht sein. Schließlich kommen die Warte-/Lieferzeiten, bzw. deren Abarbeitung ja irgendwie zustande. Das heisst, die tatsächlichen Bestellungseingänge werden bei Herstellern oder Importeuren klar überprüfbar sein. Die gerechteste Lösung wäre also logischerweise ganz klar die Vergabe nach der Reihenfolge der Bestellungen bzw. Vertragsabschlüsse. Ein Problem gäbe das dann nur noch mit den zeitgleichen Käufen am letzten berücksichtigten Tag.

Ich hoffe sehr, dass sich das BAFA bis zum 30. noch zu einem Statement in diese Richtung durchringen kann. Mit einem "Unterliegen im Losverfahren" jedenfalls werde ich mich nicht so einfach abfinden. :angry:
 
Mit einem "Unterliegen im Losverfahren" jedenfalls werde ich mich nicht so einfach abfinden. :angry:

Der lahme Windhund
Die Vergabe der Umweltprämie sollte nach dem sog. Windhundverfahren ablaufen. Bereits am 24.01. habe ich eine verbindliche Bestellung für einen Neuwagen unterschrieben. Wegen der langen Lieferzeit musste der Windhund jedoch in seiner Startbox bleiben und durfte nicht losrennen!
So ein Wahnsinn :bang:

Die Lotterie
Jetzt wurde die Vergabe der Prämie nachträglich um die Möglichkeit der Reservierung erweitert. Durch den zu erwartenden starken Ansturm am 31.03. muss ich jetzt befürchten, trotz frühzeitiger Bestellung, leer auszugehen! Das ist völlig willkürlich, ungerecht und so nicht hinnehmbar.

Die Gerichte
Was kann man dagegen tun?
Ich denke, einige "Unterlegene" werden dagegen klagen. Wer ist dafür zuständig?
Das Bundesverwaltungsgericht nehme ich an. Welche Konsequenzen hätte ein Gerichtsurteil, das die Vergabepraxis der Prämie für unzulässig erklärt?

PS: Leute das wird noch lustig, wenn alle die Prämie zurückzahlen müssen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat aus Focus Online: "Die Zahl von über 400 000 Kaufverträgen nannte gestern der Zentralverband des Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes auf seiner Jahrespressekonferenz. Sie bedeutet, dass zu den bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen 217 693 Anträgen (genauer Stand siehe rechte Spalte) weitere 200 000 Autokäufer die Prämie beantragen wollen und offenbar nur darauf warten, bis ihr neues Auto zugelassen ist."

Na, wenn das stimmen sollte, könnte es ja doch noch klappen mit der Prämie.
Wenn also alle "Reservierungen" am 01.04. eingereicht worden sind, bleiben noch ca. 150.000 "Prämienplätze" übrig. Ich hoffe mal, das bis zum 01.04. nicht noch über 150.000 Verträge abgeschlossen werden...
 
Ich bin sehr wütend, ich habe wie Duckula am 24.1. unterschrieben.

Grüße

mir gehts nicht anders.
ich hab am 27.1. gekauft.
aber ich hab mich schon mal damit abgefunden das es warscheinlich nix mehr gibt.
heute sinds schon 225 000 anträge in 6 wochen.
3 wochen sind es noch bis zur reservierung also kommen rein rechnerisch noch mal über 110 000 dazu.
allerdings sind der märz und der april die beiden monate in denen die meisten autos geliefert werden.
ich denke das bis 30.3. 400 000 anträge weg sind.
die restlichen 200 000 reservierungen wird der jenige bekommen der entweder schnell ist oder desen reservierung zufällig oben im postsack steckt.
schöne *** :) aber was will man machen.
ich hoffe das jeder finanziell mit dieser situation gerechnet hat und sich vorher abgesichert hat.
unsere volksvertreter sind echt riesen dilettanten.
MfG
Jürgen:angry:
 
Was kann man dagegen tun?
Hier formiert sich erster Widerstand, der, in dem Falle, dass sich das BAFA endgültig nicht zu einer Vergabe nach Kaufdatum/Vertragsabschluss durchringen kann, über Möglichkeiten zur Anfechtung des Verfahrens nachdenkt.

Da werden die ersten Rufe nach Muster- bzw. Sammelklagen laut. Und noch sind ja drei Wochen Zeit...

...für den Freiherrn, sich zu einer zumindest einigermaßen gerechten Lösung durchzuringen.

...für die - falls er dies nicht tut - gelackmeierten Bürger (und deren Anwälte) sich zu überlegen, wie man zurücklackmeiern kann.
 
Hallo flyproductions, hallo Leute,

genug geredet, machen wir mal Nägel mit Köpfen!
Der erste Schritt ist jetzt Öffentlichkeit herzustellen, damit dieses Totalversagen nicht so einfach unter den Teppich gekehrt werden kann. Habe u.a. an folgende Medien einen Bericht zum Chaos bei der UP geschrieben:

wiso@zdf.de
reporter@zdf.de
frontal21@zdf.de
panorama@ndr.de
Monitor@wdr.de
kontraste@rbb-online.de
online@welt.de
redaktion@focus.de
redaktion@tagesspiegel.de
redaktion@sueddeutsche.de
auto@netzeitung.de

Das Thema dürfte für viele Zuschauer/Leser von Interesse sein.
Klagen können wir später noch, denn wer sich nicht wehrt der lebt verkehrt.

PS: Eine zufällige und somit willkürliche Vergabe der Prämie ist eines Rechtsstaates unwürdig.
-Wir sind das Volk-
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich habe heute noch mal beim BAFA angerufen und nach mehreren Versuchen tatsächlich jemanden erreicht.
Und dann riss es mich fast vom Stuhl! Angeblich würde der neue Antrag per Internet ausgefüllt und der Kaufvertrag müsste eingescannt vorliegen und würde dann dazu hochgeladen.

Ich glaube dass der Dame ja noch nicht, aber sie hat bei mehrfacher Nachfrage behauptet, dass würde so eingerichtet.

Kann das mal jemand noch verifizieren?

Grüße
cabby
 
Hahahaha....jetzt spinnen die völlig, wenn das stimmen sollte! :D

Na da wünsche ich denen viel Spaß, wenn am 30.3. ab morgens 100.000 von Aufrufen des Onlineformulars gleichzeitig stattfinden, noch dazu mit Bildchen hochladen.

Ich sage nur: Und tschüß, Server!!!

Ich glaube es einfach mal noch nicht, da wird denen der Admin spätestens dann dazwischenfunken, wenn die den um Umsetzujng bitten :D

Abgesehen davon, dass die an der Hotline eh nur Müll erzählen...sag ich dir aus eigener Erfahrung ...und aus der Erfahrung meines AH.

Gruß
M.D.
 
Ihr vergesst immer eine Zeile:

Vollständigkeit des Antrags
Der Antrag kann nur zusammen mit allen vorgeschriebenen Nachweisen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den vorgesehenen Unterschriften versehen werden. Nur vollständige Anträge können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Unvollständige Anträge können an den Antragsteller/die Antragstellerin zur Vervollständigung zurückgeschickt werden.

Nachweise
Dem Antrag sind unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen:

Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
Nur Anträge mit diesen Unterlagen sind vollständig und können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden.

Ihr könnt also soviel diskutieren wie ihr wollt, aber wenn das Auto nicht angemeldet ist nütz Euch der ganze Antrag nichts.
Bearbeitet werden die Anträge nach Eingang. Sollte der Antrag nicht richtig oder unvollständig sein wird er zurück geschickt. Man müß dann den Antrag noch eimal stellen (natürlich wird er dann hinten an gestellt).

gruß Nico
 
Und dann riss es mich fast vom Stuhl! Angeblich würde der neue Antrag per Internet ausgefüllt und der Kaufvertrag müsste eingescannt vorliegen und würde dann dazu hochgeladen.

@ der Ruhige
Es geht hierbei lediglich und die Reservierung einer Anwartschaft auf die Prämie, die restlichen erforderlichen Unterlagen und Nachweise können nachgereicht werden!

@ cabby
Davon ist mir noch nichts bekannt, es wäre jedoch vorstellbar denn so wird Arbeit und Risiko weiter auf die Antragsteller ausgelagert.

@ alle
In der zwischenzeit habe ich schon mal die Journallie in Stellung gebracht:
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"Guten Tag Herr Duckula,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an FOCUS Online.
Wir haben Ihre Informationen an das zuständige Ressort weitergeleitet und in unser Recherchematerial aufgenommen. Sollten wir in Zukunft einen Beitrag zu diesem Thema planen, wird sich der zuständige Redakteur per E-Mail bei Ihnen melden.
Wir hoffen, dass Sie weiterhin Interesse an unserem Angebot haben und es gerne lesen.

Mit freundlichen Grüßen
Redaktionsassistenz"
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PS:
Wenn unsere Politiker es nicht mal schaffen, ein so überschaubares Projekt wie die Umweltprämie „in trockene Tücher zu bekommen“ wie wollen die dann die wirklich drängenden Probleme der Krise lösen?
 
Zuletzt bearbeitet:
...es ging abe gerade um die Zeit AB dem 30.03., ab welchem Anträge OHNE die von dir beschriebenen Nachweise zur Reservierung der Prämie eingereicht werden dürfen...

Bis dahin hast du natürlich recht.

Was ich nicht verstehe hier ist folgendes:
Viele regen sich (zu Recht oder auch nicht :unsure:) über die Regierung auf und gleichzeitig darüber das sie die Prämie vielleicht nicht erhalten, die von eben dieser Regierung ausgelobt wurde. Es ist nunmal das Recht des Geldgebers (in diesem Falle der Regierung) zu sagen wie und wo das Geld fließt.
Wie wollt ihr da den Klagen? Klagt ihr auch bei der Bank wenn ihr da keinen Kredit bekommt?
Wenn nunmal festgelegt wurde, das der Windhund und eventuell das Los entscheidend sind, dann IST das nunmal so.
Im Endeffekt steht uns die Prämie nicht gesetzlich zu, sie wird auf Grundlage einer Verordnung freiwillig (selbstverpflichtend) gezahlt.
Und wenn weg, dann weg, ist in der Privatwirtschaft nicht anders.

Außerdem:
Wird die Finanzierung des Auto an den 2500,- Euro scheitern, dann wird wahrscheinlich der Rest (also mindestens 6000,- ) noch unsicherer hinjongliert sein.

Und jetzt freue ich mich auf meinen MCV, ihr solltet das auch mal wieder tun.:)

Gruß
Niels
 
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