rechtliche Fragen zum Tagfahrlicht

Danke für diese Antwort, sieht so aus, als könnte das funktionieren. Werde ich morgen mal versuchen umzusetzen.
Dankeschön
 
...Es geht in meinem Fall darum, dass ich mit meinem Dokker mit gemütlichem Schlafeinbau öfter auch in kälterer Jahreszeit in irgendeiner fremden Stadt oder Land, einen eher verstecken Standort zum Übernachten einnehme.
Wenn ich aber Heizung mal für 20 Minuten einschalte, also Motor laufen lasse, ist das TFL natürlich automatisch am leuchten.
Obwohl mir deine Methode, den Motor als Heizung zu (miss)brauchen nicht gefällt. :snooty:
(Wir können ja einen neuen Faden aufmachen über die rechtlichen Fragen zu deiner Heiz-Methode. :D )
.
Warum ziehst du nicht einfach abends den Stecker, zum Tagfahrlicht ab?
Morgens, wenn du weiterfahren willst, kommt er wieder rein und alles ist wie vorher. Das ganze sollte aus nur 4 Handgriffen bestehen:
  1. Motorhaube auf.
  2. Stecker links abziehen/aufstecken.
  3. Stecker rechts abziehen/aufstecken.
  4. Motorhaube zu.
 
Damit besteht die Chance, über ein Relais die Masseleitungen des Tagfahrlichts nur mit der Karosserie zu verbinden, wenn ein Gang eingelegt ist.
Und bei jedem Gangwechsel gehen die TFL aus?
Danke für diese Antwort, sieht so aus, als könnte das funktionieren. Werde ich morgen mal versuchen umzusetzen.
Dankeschön
Vielleicht besser einen Schalter mit Kontrollleuchte in die Masseleitung einbauen. Die Kontrollleuchte kann man dann so schalten, dass sie in Reihe zu den TFL liegt und leuchtet, wenn die TFL aus sind.
 
Nicht wenn man ein Relais mit Verzögerungsschaltung verwendet.
Nur wie lange soll es verzögern, damit die TFL nicht auch beim Auskuppeln an der Ampel ausgehen.

Versteh' mich nicht falsch - die Idee finde ich gut. Vielleicht braucht man auch nur noch eine zweite Bedingung zum Schalten des Relais
 
Vielleicht braucht man auch nur noch eine zweite Bedingung zum Schalten des Relais

Ich würde die Klemme d+ nehmen. In dem Moment, wo ein Gang eingelegt wird, fällt das von @Texas beschriebene Signal von ja auf 0 Volt. Jetzt könnte man mit diesem Trigger (z.B. 0V auf 12V invertieren) ein selbsthaltendes Relais schalten, das erst wieder abfällt, wenn an der Klemme d+ keine Spannung mehr anliegt, sprich der Motor nicht mehr läuft.
 
Mit ein bisschen Elektronikgemüse wäre das einfach machbar: 7400 (NAND), Dioden, Widerstände, 1 Transistor, 1 Relais, und falls noch eine Zeitkomponente notwendig ist, noch ein NE555 mit drauf.

Langweiler lösen das mit einem Microcontroller (z.B Atttiny) und diskretes Zugemüse.

Wer Geld, Zeit, Platz und Lust hat, kann das auch rein elektromechanisch mit ein paar Relais mit Mehrfachkontakten lösen - Herr Zuse lässt grüssen ;-)
 
Da ja sowieso schon mehrere Tagfahrlichabschalter eingebaut sind (mindestens Sicherung, Birnen, Kabel), wird ein weiterer den Kohl nicht fett machen; insbesondere, wenn im Standardzustand des Schalters, bei der Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum und bei Hu-Terminen alles genau so funktioniert, wie im Auslieferungszustand.
Was ich nachher genau damit mache: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde auch nicht beim TüV fragen, denn wer will die Verantwortung übernehmen für das, was irgendwer dann nachher mit dem Schalter macht? Da wird dir keiner gerne einen Freifahrtschein geben.
Ich nehme nicht an, dass bei der Hu alle Schalterkombinationen durchprobiert werden.
Ich würde mir das bei Bedarf einbauen (wahrscheinlich nicht zu offensichtlich), bin aber weder Volljurist noch Automechatroniker.
Man darf ja auch keine Zusatzscheinwerfer am Auto anbringen, mich hat aber noch niemand auf eine starke, ausgeschaltete mitgeführte Lampe angesprochen, auch wenn sie per Magnet am Auto angeheftet war und mit Kabel am Zigarettenanzünder hing. Auch da hatte ich keinen gefragt, ob das erlaubt sei.
 
Interessehalber: Warum möchte man das Tagfahrlicht abschalten? Es erhöht die Sichtbarkeit im Vergleich zu keinem Licht oder auch Abblendlicht deutlich, während es gleichzeitig auch noch weniger Strom verbraucht, und obendrein nicht selten auch noch langlebiger (zum Beispiel wenn es als LED ausgeführt ist, während das Abblendlicht per Glühlampe betrieben wird) ist.
 
Interessehalber: Warum möchte man das Tagfahrlicht abschalten? Es erhöht die Sichtbarkeit im Vergleich zu keinem Licht oder auch Abblendlicht deutlich, während es gleichzeitig auch noch weniger Strom verbraucht, und obendrein nicht selten auch noch langlebiger (zum Beispiel wenn es als LED ausgeführt ist, während das Abblendlicht per Glühlampe betrieben wird) ist.
Einfache Gründe. Z.B:
Du stehst im Winter irgendwo rum und möchtest den Motor laufenlassen, wegen der Heizung.
Du wartest und möchtest das Radio laufenlassen, ohne dass jeder mitbekommt, dass dein Motor läuft.
Usw.
 
Interessehalber: Warum möchte man das Tagfahrlicht abschalten?
Aufgrund von "Befindlichkeiten".
Es gibt Autofahrer, die wollen es nicht haben, oder die Freiheit selbst zu entscheiden, wann sie es einschalten.
.
Ich will das gar nicht bewerten.
Denn (wenn ich die Überschrift dieses Fadens richtig verstehe) geht es hier nur um die Frage wie die Rechtslage ist.
  • Darf man es ausschalten?
  • Darf man es komplett ausbauen?
  • Oder ist es Vorgeschrieben, und muss deshalb immer an sein?
 
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