Räder nachziehen

Ist das dann auch "rechtlich verwertbar"?

Imo wäre es sinnvoll, den Passus vom Kunden unterschreiben zu lassen.
 
Bei mir stand das auch auf die Rechnung und würde mir auch gesagt
 
Ist das dann auch "rechtlich verwertbar"?

Imo wäre es sinnvoll, den Passus vom Kunden unterschreiben zu lassen.
Klaro. Die Werkstatt gibt Dir doch ein Dokument.
Bei den meisten Werkstätten kommst Du als Nicht-Bestandskunde ohne direkte Zahlung gar nicht raus. Dazu musst Du die Rechnung gesehen haben.
 
Also bei mir war das bisher immer so, dass es auf der Rechnung vermerkt worden war, manchmal war auch ein kleiner Aufkleber drauf, manchmal wurde es auch noch einmal zusätzlich erwähnt.
 
Ist ja wirklich üblich, irgendwelche Autonutzer zerren nach ein paar km die Radkappen ab und ziehen mit ihren an Bord befindlichen Drehmoment Schlüssel die Muttern nach....in unserem Dacia ist nicht einmal ein Schlüssel.
 
Ist ja wirklich üblich, irgendwelche Autonutzer zerren nach ein paar km die Radkappen ab und ziehen mit ihren an Bord befindlichen Drehmoment Schlüssel die Muttern nach....in unserem Dacia ist nicht einmal ein Schlüssel.
Das Nachziehen mit dem Drehmoment macht meine Reifenbude kostenlos.
Es sind auch nicht ein "paar" Kilometer.
Mit dem normalen Radmutternschlüssel, würdest Du das auch nicht hinbekommen.
 
Ist das dann auch "rechtlich verwertbar"?
Sollen die das dem Kunden noch auf die Stirn tätowieren? Es wird mündlich erwähnt und auf der Rechnung steht es. Wer die nicht liest dem ist nicht zu helfen.
Und im Verkaufsraum meiner Reifenbude haben die noch so einen Aufsteller, der darauf hinweist. wenn ich selber wechsle kontrolliere ich nie, ich weiß ja was ich tue. Bei den Reifenbuden bin ich mir nicht sicher. Wobei die Tendenz bei Reifenbuden und Werkstätten eher in Richtung „viel zu fest“ geht. Ich habe die Sommerräder, die meine Werkstatt aufgezogen hatte, jedenfalls nur mit vollem Einsatz meiner 90 kg gelöst bekommen. Sowas nervt mich total ab…
 

Kunde darf auf fachgerechten Radwechsel vertrauen​

Das Oberlandesgericht München entschied in der Berufung, dass den Kunden in diesem Fall kein Mitverschulden trifft. Nach einem fachgerechten Reifenwechsel und ohne konkrete Anhaltspunkte für eine unsachgemäße Montage dürfe der Kunde darauf vertrauen, dass die Radmuttern nach 50 Kilometern Fahrt fest sitzen. Daran ändert auch ein Hinweis auf der Rechnung oder ein Aufkleber nichts.
Quelle:Wichtiges Urteil: Rad löst sich nach Wechsel – wer hat Schuld?
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.306
Beiträge
1.023.146
Mitglieder
71.045
Neuestes Mitglied
Raimond
Zurück