Hopper
Mitglied Platin
- Fahrzeug
- Sandero III Streetway TCe100 ECO-G
In dem sie es auf die Rechnung schreibt, oder einen Aufkleber im Cockpit anbringt.Wie weißt die Werkstatt nach, dass sie den Kunden explizit darauf hingewiesen hat?
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In dem sie es auf die Rechnung schreibt, oder einen Aufkleber im Cockpit anbringt.Wie weißt die Werkstatt nach, dass sie den Kunden explizit darauf hingewiesen hat?
Klaro. Die Werkstatt gibt Dir doch ein Dokument.Ist das dann auch "rechtlich verwertbar"?
Imo wäre es sinnvoll, den Passus vom Kunden unterschreiben zu lassen.
Das Nachziehen mit dem Drehmoment macht meine Reifenbude kostenlos.Ist ja wirklich üblich, irgendwelche Autonutzer zerren nach ein paar km die Radkappen ab und ziehen mit ihren an Bord befindlichen Drehmoment Schlüssel die Muttern nach....in unserem Dacia ist nicht einmal ein Schlüssel.
Mit dem der bei meinem dabei war kann man wirklich keine Radschrauben festziehen, vermutlich auch keine lösen. Habe mir einen Teleskopschlüssel zugelegt, kostet nicht die Welt.....in unserem Dacia ist nicht einmal ein Schlüssel.
Indem auf jeder Rechnung steht : "Radmuttern sind nach 50 km zu prüfen"Wie weißt die Werkstatt nach, dass sie den Kunden explizit darauf hingewiesen hat?
Wozu auch, kein Reserverad, kein Wagenheber...Mit dem der bei meinem dabei war kann man wirklich keine Radschrauben festziehen, vermutlich auch keine lösen. Habe mir einen Teleskopschlüssel zugelegt, kostet nicht die Welt.
Sollen die das dem Kunden noch auf die Stirn tätowieren? Es wird mündlich erwähnt und auf der Rechnung steht es. Wer die nicht liest dem ist nicht zu helfen.Ist das dann auch "rechtlich verwertbar"?
Quelle:Wichtiges Urteil: Rad löst sich nach Wechsel – wer hat Schuld?Kunde darf auf fachgerechten Radwechsel vertrauen
Das Oberlandesgericht München entschied in der Berufung, dass den Kunden in diesem Fall kein Mitverschulden trifft. Nach einem fachgerechten Reifenwechsel und ohne konkrete Anhaltspunkte für eine unsachgemäße Montage dürfe der Kunde darauf vertrauen, dass die Radmuttern nach 50 Kilometern Fahrt fest sitzen. Daran ändert auch ein Hinweis auf der Rechnung oder ein Aufkleber nichts.