Parklicht an über Blinker betätigen

Die Reflektoren reichen auf unbeleuchteten Straßen von Gesetz wegen eben nicht. Deshalb sind dann bei nicht vorhandenem Parklicht die Begrenzungsleuchten (Standlicht) zu verwenden. Das Fahrzeug muss also aktiv beleuchtet sein. Und zwar nach hinten und auch nach vorn.
 
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