Nebelschlussleuchte

So mal ein Update:

Dacia behauptet in einer Technik Info (wenn die Nummer Interessiert kann ich sie noch ergänzen) das diese Verhalten korrekt wäre.

Dem widerspricht allerdings, in einer Mail an mich, das Kraftfahrt Bundesamt.

Zitat KBA:

"Die Genehmigungstechnischen Vorgaben bei der Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen auf der Grundlage der UN-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gibt vor, dass als Einschaltkontrolle ein unabhängiges nicht blinkendes Warnlicht vorhanden sein muss. Wobei der Begriff Einschaltkontrolle selbsterklärend ist. Das Warnlicht geht an, wenn die Nebelschlussleuchte(n) eingeschaltet werden.


Eine Ausnahmegenehmigung für den von Ihnen beschriebenen Fall, dass die Einschaltkontrollleuchte bei Ankupplung eines Anhängers erlöschen darf, gibt es meines Wissens nicht."

Ich habe Dacia und sowohl meinen Händler angeschrieben und habe sie aufgefordert diesen Mangel umgehend zu beheben.
Sollten Sie dies nicht in einer erträglichen Frist erledigen, wird das Fahrzeug Rückabgewickelt, weil das Fahrzeug einen gravierenden Mangel hat (sagt mein Rechtsbeistand).

Ich kann jedem nur raten seine Anhängerkupplung zu überprüfen und im Falle dass die Kontrollleuchte nicht geht, bei eingestecktem Anhänger dies zu reklamieren.
 
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen.....
Ah... ja.
 
Nochwas, denn man hat ja schon Pferde kotzen sehen.

Und was soll ich sagen, die Kontrollleuchte geht bei keinem der getesteten Anhängern und auch nicht beim Fahrradträger, obwohl die Nebelschlussleuchte an den getesteten Anhängern und Fahrradträger funktioniert.

Wenn Dacia irrtümlich AHK-Steckdosen mit einem Microschalter (der durch den Stecker des Hängers gedrückt wird) am Fahrzeug verbaut hat, dann wäre dieser Fehler möglich.

Dieser Schalter unterbricht mechanisch die Stromzufuhr zur NSL am Fahrzeug und schaltet gleichzeitig um auf die Hänger NSL.

Wenn nun aber die NSL mechanisch "weggeschaltet" wird, die UCH gleichzeitig aber auf das Signal der NSL am Zugfahrzeug angewiesen ist (brennt oder brennt nicht), dann kann sie mit einer brennenden NSL am Hänger nichts anfangen und die Kontrolleuchte am Armaturenbrett ....... geht nicht.

KLapp also mal den Deckel der Steckdose hoch und guck unten mittig bei 6 Uhr, ob da ein klitzekleines Kunststoffblöckchen ist, das sich mit z.B. einer Büroklammer oder Kugelschreibermine federnd nach innen drücken läßt.
Falls JA, hättest Du eine Steckdose mit Schalter die nicht ans Fahrzeug gehört - und den Partisan gefunden.
 
@Helmut2

Die Steckdose mit dem Microschalter braucht das Fahrzeug bzw. das Steuermodul damit überhaupt erkannt wird dass ein Anhänger gesteckt ist.

Das Anhängersteuermodul schaltet bei diesem originalen Kabelsatz von Jäger (Dacia), laut Auskunft der Firma Jäger, die Nebelschlussleuchte vom Fahrzeug auf den Anhänger um.

Das Problem liegt an der Steuereinheit (UHC) des Fahrzeuges (Programmierfehler) und dies ist Dacia bekannt.

Die UHC wertet hier aufgrund dieses Fehlers eben nicht das Signal des Microschalters bzw. des Anhängersteuermodules aus und überprüft dann auch nicht ob die Birne brennt.
Somit brennt auch die Kontrollleuchte nicht.

Nur hat Dacia ganz frech eine Technik Info für die Händler ausgegeben dass dies so normal wäre dass die Kontrollleuchte nicht bei eingestecktem Anhänger funktioniert und dies der STVZO entspricht.

Und genau hier widerspricht das KBA eben Dacia.

Ergo darf eigentlich kein Anhänger angesteckt werden solange der Fehler besteht.
 
Hallo in die Runde, hab mit der Kontrollleuchte das gleiche Problem. Mein AH hat mir heute mitgeteilt das es von Dacia ein schon hier erwähntes Schreiben gibt was jetzt jeder bekommt der eine AHK hat, und das es so richtig ist. Gibt es sonst schon irgendwelche Neuigkeiten zu diesem Problem? Eine Lösung ?
MFG
 
... Mein AH hat mir heute mitgeteilt das es von Dacia ein schon hier erwähntes Schreiben gibt was jetzt jeder bekommt der eine AHK hat, und das es so richtig ist...
Ahhja, Dacia bezahlt also die Strafzettel usw.... Nur weil man das Ding ausversehen eingeschaltet hat und dieses ja nicht mitbekommt? Glaube jedenfalls kaum das Dacia über dem Gesetz steht und im Bußgeldkatalog steht "Ausgenommen Dacia Duster II"

Btw. komischerweise kennt mein Händler dieses schreiben nicht jedenfalls hat er mir davon nix gesagt... ;)
 
@Bernd72 .
Das Schreiben kenne ich, dass ist nur heiße Luft und hat rechtlich keine Aussage und Gültigkeit.
Es dient nur dazu um die Kunden, welche den Fehler bemängelt ruhig zu stellen.
Frei nach dem Motto "ist halt Stand der Technik".
Die zu erwartende Strafe zahlt der Fahrzeugführer und nicht der Händler oder der Hersteller.
Fakt ist, dass man rechtlich keinen Anhänger an den Duster ankoppeln darf wenn die Kontrollleuchte nicht funktioniert.
Und jeder Fahrzeugprüfer macht sich strafbar wenn er eine Plakette erteilt obwohl dieser Fehler besteht.
Von der Behebung des Fehlers bei erteilen einer Mängelkarte reden wir lieber nicht, weil dies ist zum momentanen Zeitpunkt offiziell nicht möglich, außer mann entferne die Anhängerkupplung und E-Satz wieder komplett vom Fahrzeug.

Kleiner Tipp von mir:

Inoffiziell gibt es eine Lösung, welcher den Hersteller des E-Satzes bekannt ist.
Wer also diesen Fehler hat sollte sich mit dem Hersteller des E-Satzes ( Erich Jäger) mal direkt in Verbindung setzen und abklären ob es für sein Fahrzeug eine "inoffizielle" Lösung gibt.
Aber Achtung, dies gilt nur für die Originale Renault\Dacia Anhängerkupplung!!!

In meinem Fall war es so und alles funktioniert wie es soll.
 
Hallo allerseits,
da ich mich mit dieser Problematik am Duster II auch auseinandersetzen durfte, kann ich Folgendes dazu sagen:
Die Nebelschlußleuchte an sich hat eine gewisse Eigengeit:
Schaltet man sie ein in Kombination mit dem Abblendlicht, leuchtet auch die Kontrollampe im Armaturenbrett auf.
So weit so gut. Öffnet man die Fahrertür, um z.B. zu kontrollieren, ob sie auch leuchtet, wird sie dadurch wieder ausgeschaltet! So steht es auch in der Bedienungsanleitung, ist also keine Fehlfunktion!
Will man also selsbt kontrollieren, ob sie auch leuchtet: Fenster runter, Fahrertür zu und Nebelschlußleuchte von draußen einschalten. Klingt komisch, aber nur so kann man diese Eigenheit austricksen.
Das gleiche Spiel übrigens bei angekuppelten Anhänger. Nur muß dazu noch der Motor laufen, damit vom Steuergerät auch die Nebelschlußleuchte am Anhänger leuchtet.
Die Nebelschlußleuchte am Auto leuchtet dann nicht, weil die Verbindung vom Anhänger-Steuergerät unterbrochen wird. Es blinkt dann auch die grüne LED im Steuergerät als Signal, daß ein Anhänger angeschlossen ist.
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.065
Beiträge
1.016.978
Mitglieder
70.644
Neuestes Mitglied
Toedwyd
Zurück