So mal ein Update:
Dacia behauptet in einer Technik Info (wenn die Nummer Interessiert kann ich sie noch ergänzen) das diese Verhalten korrekt wäre.
Dem widerspricht allerdings, in einer Mail an mich, das Kraftfahrt Bundesamt.
Zitat KBA:
"Die Genehmigungstechnischen Vorgaben bei der Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen auf der Grundlage der UN-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gibt vor, dass als Einschaltkontrolle ein unabhängiges nicht blinkendes Warnlicht vorhanden sein muss. Wobei der Begriff Einschaltkontrolle selbsterklärend ist. Das Warnlicht geht an, wenn die Nebelschlussleuchte(n) eingeschaltet werden.
Eine Ausnahmegenehmigung für den von Ihnen beschriebenen Fall, dass die Einschaltkontrollleuchte bei Ankupplung eines Anhängers erlöschen darf, gibt es meines Wissens nicht."
Ich habe Dacia und sowohl meinen Händler angeschrieben und habe sie aufgefordert diesen Mangel umgehend zu beheben.
Sollten Sie dies nicht in einer erträglichen Frist erledigen, wird das Fahrzeug Rückabgewickelt, weil das Fahrzeug einen gravierenden Mangel hat (sagt mein Rechtsbeistand).
Ich kann jedem nur raten seine Anhängerkupplung zu überprüfen und im Falle dass die Kontrollleuchte nicht geht, bei eingestecktem Anhänger dies zu reklamieren.
Dacia behauptet in einer Technik Info (wenn die Nummer Interessiert kann ich sie noch ergänzen) das diese Verhalten korrekt wäre.
Dem widerspricht allerdings, in einer Mail an mich, das Kraftfahrt Bundesamt.
Zitat KBA:
"Die Genehmigungstechnischen Vorgaben bei der Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen auf der Grundlage der UN-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) gibt vor, dass als Einschaltkontrolle ein unabhängiges nicht blinkendes Warnlicht vorhanden sein muss. Wobei der Begriff Einschaltkontrolle selbsterklärend ist. Das Warnlicht geht an, wenn die Nebelschlussleuchte(n) eingeschaltet werden.
Eine Ausnahmegenehmigung für den von Ihnen beschriebenen Fall, dass die Einschaltkontrollleuchte bei Ankupplung eines Anhängers erlöschen darf, gibt es meines Wissens nicht."
Ich habe Dacia und sowohl meinen Händler angeschrieben und habe sie aufgefordert diesen Mangel umgehend zu beheben.
Sollten Sie dies nicht in einer erträglichen Frist erledigen, wird das Fahrzeug Rückabgewickelt, weil das Fahrzeug einen gravierenden Mangel hat (sagt mein Rechtsbeistand).
Ich kann jedem nur raten seine Anhängerkupplung zu überprüfen und im Falle dass die Kontrollleuchte nicht geht, bei eingestecktem Anhänger dies zu reklamieren.